Bereichsbericht:
Compliance Services

Beratung zu Betrugsprävention und Compliance: Die Creditreform Compliance Services GmbH verzeichnet eine hohe Nachfrage.

Beratung zu Betrugsprävention und Compliance gefragt wie nie

Die enge Verflechtung der Wirtschaft und eine immer strengere Regulatorik zwingen Unternehmen, sich mit Compliance-Themen zu beschäftigen. Die Creditreform Compliance Services GmbH verzeichnete eine hohe Nachfrage nach ihren Dienstleistungen.

Auch in der Pandemie haben viele Unternehmen nicht aus dem Blick verloren, dass sie in den Bereichen Compliance, Datenschutz sowie Geldwäsche- und Betrugsprävention Handlungsbedarf haben. Dafür sorgen zum einen immer strengere gesetzliche Vorgaben. Zum anderen führt die enge Verflechtung der Unternehmen dazu, dass sich kaum jemand diesen Themen entziehen kann. So zwingt beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch kleine und mittelgroße Unternehmen, sich mit Fragen rund um Environmental Social Governance (ESG) zu beschäftigen. Von diesen Entwicklungen profitierte die Creditreform Compliance Services (CCS) GmbH auch im vergangenen Jahr. Die Gesellschaft verzeichnete 2021/22 ein über Erwarten großes Plus bei Umsatz und Ergebnis. Die Nachfrage überstieg mitunter die personellen Kapazitäten, so dass die CCS nicht zu jeder Zeit in der Lage war, sämtliche Kundenanfragen kurzfristig abzuarbeiten. Um Engpässe zu vermeiden und den künftig weiter steigenden Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Zahl der Mitarbeitenden im Verlauf des Geschäftsjahres erhöht.

Die Creditreform Compliance Services (CCS) GmbH wurde 2013 gegründet und ist Teil der Creditreform Gruppe. Als Partner für Unternehmen aller Branchen und Größen bieten wir Lösungen für das Compliance Management – von der Geldwäscheprävention über den Datenschutz bis hin zu den Themen MaRisk- und Wertpapier-Compliance.

Angebote zur Auslagerung in den Bereichen Compliance, Datenschutz, der Zentralen Stelle zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen runden das Leistungsangebot ab.

E-Learning Programme haben sich etabliert

Der CCS gelang es 2021/22 insbesondere in den Bereichen Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie Compliance neue Kunden zu gewinnen. Zudem wurde das Geschäft mit Bestandskunden weiter ausgebaut. Dabei profitierte die CCS von ihrem unabhängig von der Pandemie frühzeitig erweiterten E-Learning-Programm. Auch Schulungen fanden erneut überwiegend in Form von Webinaren statt. Diese Angebote stießen in Zeiten, in denen Präsenzveranstaltungen aus Sorge vor Infektionen nach wie vor nur sehr eingeschränkt stattfinden konnten, auf rege Nachfrage. Viele Kunden schätzten zudem die Flexibilität des digitalen Trainings. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten sich so das Wissen zu Zeiten aneignen, die sich gut in die betrieblichen Abläufe einfügten.
Gesetzesänderungen sowie eine zunehmend strengere und komplexere Regulatorik führten auch im vergangenen Jahr insbesondere bei vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu Verunsicherung im Umgang mit Compliance-Themen. Zum Beispiel das Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) im Dezember 2021. Es umfasst unter anderem Vorschriften zum Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Unternehmen sind demnach verpflichtet, eine entsprechende Einwilligungserklärung auf ihrer Website zu integrieren. Weil die Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen einwilligen müssen, stellt sich die Frage, wie die Cookie-Einwilligung in Form eines Banners zu gestalten ist. 
 

Neue Plattform für Hinweisgeber

Mit der nahenden Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz sogenannter Whistleblower geraten auch kleinere Unternehmen stärker in die Pflicht, sich mit der Einrichtung einer Hinweisgeberstelle zu beschäftigen. Ein effizientes und sinnvoll angelegtes Hinweisgebersystem ist ein wesentlicher Baustein für ein effektives Compliance-Management. Die CCS hat langjährige Erfahrungen im Betrieb einer externen Hinweisgeberstelle. Bereits im Rahmen der Auslagerung der Funktion des Geldwäsche- und Compliance-Beauftragten sind seit Jahren entsprechende fachspezifische Meldekanäle vorgeschrieben, die die CCS ihren Kunden zur Verfügung stellt. Bei der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern setzt die Gesellschaft auf eine IT-gestützte Lösung. Dazu wurde im vergangenen Jahr eine Kooperation mit einem Plattform-Betreiber vereinbart. Die CCS übernimmt als Compliance-Office die Erstprüfung der eingehenden Meldungen und ist damit direkter Ansprechpartner auch im anonymen Dialog für die Hinweisgeber. Ein erster Pilotkunde für den neuen Service CrefoWhistle  wurde bereits gewonnen.

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