Verschobene Insolvenzwelle?

Um eine pandemiebedingte Insolvenzwelle abzuwenden, hatte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Doch damit ist seit dem 01. Mai 2021 Schluss.

Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft

Um Unternehmen zu schützen und eine coronabedingte Insolvenzwelle abzuwenden, hat die Bundesregierung bereits im März 2020 beschlossen, die Insolvenzantragspflicht in bestimmten Fällen auszusetzen. Zuletzt wurden die Regelungen bis Ende April 2021 verlängert – jedoch nur noch für antragsberechtigte Unternehmen, die noch keine Auszahlung erhalten hatten. Seit dem 1. Mai 2021 gilt nun wieder: Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Lässt sie diese Frist verstreichen, bezeichnet man das als Insolvenzverschleppung.

Worauf Unternehmer jetzt achten müssen

Auch jetzt bleibt die wirtschaftliche Situation zunächst unübersichtlich – noch weiß niemand, ob eine große Pleitewelle bevorsteht oder ob Staatshilfen und Sanierungsverfahren die Folgen abmildern können. Für Unternehmer gilt auch weiterhin die wichtige Frage: Welche Geschäftspartner sind noch verlässlich? Und mit wem kann ich weiterhin gute Geschäfte machen?

Trügerische Sicherheit

Die Konjunktur in Deutschland ist stark eingebrochen. Dennoch sind die Insolvenzen deutlich gesunken: Im Jahr 2020 nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 13,4 Prozent ab. Das ist der niedrigste Stand seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Dies ist nicht zuletzt auf die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht zurückzuführen. So konnten sich viele Unternehmen über Wasser halten, die eigentlich nicht mehr überlebensfähig waren. Das soll jetzt anders werden.

Wir schaffen Transparenz, damit Sie auch in turbulenten Zeiten den Überblick behalten

Wer in diesen Zeiten unternehmerisch stabil bleiben möchte, muss sehr sorgfältig abwägen. Schließlich gilt es gerade jetzt, weder gute geschäftliche Gelegenheiten verstreichen zu lassen noch unnötige Risiken einzugehen.

Um sich weiter am Markt zu behaupten, müssen Unternehmen sich systematisch neu aufstellen. Vor allem ist es wichtig, sein Risikomanagement kritisch zu prüfen und das eigene Kunden- und Lieferantenportfolio genau im Blick zu haben. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Wirtschaftsauskünften, Monitoring- oder Portfolio-Lösungen dabei, den Überblick zu behalten und helfen Ihnen, Ihre Geschäfte sicher abzuwickeln.

Jetzt beraten lassen

Ihre Vorteile mit Creditreform

  • Kunden und Lieferanten genau einschätzen
  • Tagesaktuellen Bonitätsindex kennen
  • Geschäftspartner dauerhaft im Blick behalten
  • Geschäftsbeziehungen neu bewerten
  • Ausfallrisiken sicher prüfen
  • Entscheidungen datenbasiert treffen

Creditreform Services: Wir sorgen für Durchblick

Eine Auswahl unserer Lösungen

Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Kunden einschätzen, Risiken bewerten

Mit unseren exklusiven Wirtschaftsinformationen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kunden richtig einzuschätzen sowie geschäftliche Risiken und Chancen abzuwägen – national und international.

Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Geschäftspartner stets im Blick

Creditreform Monitoring informiert Sie zeitnah über bonitätsrelevante Veränderungen Ihrer Geschäftspartner. Auf diese Weise sind Sie permanent über die finanzielle Situation Ihrer Geschäftspartner im Bilde.

Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Geschäftsbeziehungen neu bewerten

Die Corona-Krise wirkt sich unmittelbar auf die Zahlungsfähigkeit vieler Unternehmen aus. Sie benötigen daher einen klaren Blick auf neue Risiken in Ihrem Kunden- und Lieferantenportfolio.

Aussetzung Insolvenzantragspflicht

Kunden und Lieferanten kostenfrei beobachten

Unser Online-Portal Meine Creditreform bietet Ihnen direkten Zugriff auf die wichtigsten Produkte und Services. Mit der Watchlist können Sie Ihre Kunden beobachten und sich kostenlos über Änderungen informieren lassen.

Sie haben Fragen zu unseren Services? Wir beraten Sie gerne.

Firmenangaben

Tippen Sie einfach Ihren Firmennamen in das folgende Suchfeld. Weitere Angaben (z. B. PLZ und Anschrift) werden automatisch ergänzt.

Angaben zu Ihrer Person