Drittschuldnererklärung

Definition, Folgen, Pflichten

Wir erklären, was eine Drittschuldnererklärung ist und welche Pflichten Drittschuldner haben. Außerdem zeigen wir auf, welche Konsequenzen drohen, wenn sie diese nicht erfüllen.

3 Min. Lesezeit

Definition: Wer ist Drittschuldner?

Die Lohnpfändung eines Mitarbeiters gehört wohl eher nicht zu den Schriftstücken, die ein Unternehmer in der Post erwartet. Und dennoch ist dies nicht ungewöhnlich. Laut Creditreform SchuldnerAtlas 2025 sind 5,67 Millionen Bürger überschuldet. Wer seine Rechnungen nach mehrmaligem Mahnen nicht zahlt, dem droht eine Zwangsvollstreckung – und die Lohnpfändung gilt hier als probates Mittel.

In diesem Fall ist der Arbeitgeber ein sogenannter Drittschuldner. Denn ein Drittschuldner ist jemand, der einem Schuldner Geld schuldet oder für ihn Gelder verwahrt. Auf Anordnung eines Gerichts, also zum Beispiel einer Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, muss der Drittschuldner dieses Geld direkt an den Gläubiger zahlen. Neben Arbeitgebern (Lohnpfändung) sind oft auch Banken (Kontopfändung) Drittschuldner.

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Eine Drittschuldnererklärung ist eine rechtliche Erklärung. Der Drittschuldner gibt diese bei einer Pfändung gegenüber dem Gläubiger der ursprünglichen Schuld ab. In der Regel erfolgt sie schriftlich. Die Aufforderung dazu wird in die Zustellungsurkunde aufgenommen. Oft, aber nicht immer, hängen Gerichtsvollzieher der Urkunde sogar direkt ein Formular für die Drittschuldenerklärung an.

Mit der Drittschuldenerklärung verpflichtet sich der Drittschuldner, das Geld, welches er dem Schuldner schuldet, direkt an den Gläubiger zu zahlen. Damit bekommt der Gläubiger rechtmäßigen Zugriff auf die Vermögenswerte des Schuldners und hat eine effektive Möglichkeit, seine Forderungen durchzusetzen.

Rechtliche Grundlagen der Drittschuldnererklärung (nach § 840 ZPO)

Die Drittschuldnererklärung basiert auf § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO)1​​​​​​​. Dort wird neben der Frist für ihre Abgabe auch festgelegt, welche Punkte die Drittschuldnererklärung enthalten muss.

Inhalt und Anforderungen einer Drittschuldnererklärung

Zu den verpflichtenden Inhalten der Drittschuldnererklärung gehören unter anderem die Antworten auf folgende Fragen:

  • Ist der Drittschuldner bereit, die geforderten Zahlungen zu leisten?
  • Haben andere Gläubiger bereits Ansprüche geltend gemacht und wurden diese Ansprüche gepfändet?
  • Ist eine Unpfändbarkeit festgesetzt, zum Beispiel weil das Geld auf dem entsprechenden Konto in den letzten zwölf Monaten gepfändet wurde?
  • Handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto (auch „P-Konto“ genannt) oder um ein Gemeinschaftskonto?

Rechte und Pflichten des Drittschuldners

Die Drittschuldnererklärung verpflichtet den Drittschuldner, geschuldetes Geld direkt an den Gläubiger zu zahlen. Von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Schuldner wird er befreit. Allerdings haftet der Drittschuldner dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Drittschuldnererklärung. Erfüllt er sie nicht oder nicht rechtzeitig, drohen rechtliche Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen oder Zwangsmaßnahmen durch das Gericht. Die Drittschuldenerklärung muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Ist das nicht der Fall, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen.

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Drittschuldnererklärung in speziellen Fällen

Häufig sind der Arbeitgeber, die Bank, oder der Vermieter des Schuldners zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung verpflichtet. Was in diesen Fällen zu beachten ist.

Lohnpfändung und Pflichten des Arbeitgebers

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber des Schuldners der Drittschuldner. In der Drittschuldnererklärung muss er unter anderem diese Fragen beantworten:

  • Wie hoch ist der monatliche Nettolohn des Schuldners?
  • Besteht mit diesem ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis?
  • Sind Unterhaltsansprüche vorrangig zu berücksichtigen?
  • Werden aufgrund von Unterhaltspflichten Pfändungsfreibeträge geltend gemacht – falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegen Pfändungen durch andere Gläubiger vor?
  • Bestehen Gegenansprüche des Arbeitgebers gegen den Schuldner?

Kontopfändung und Pflichten der Bank

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber des Schuldners der Drittschuldner. In der Drittschuldnererklärung muss er unter anderem diese Fragen beantworten:

  • Bei einer Kontopfändung ist die Bank des Schuldners der Drittschuldner. Sie muss in der Drittschuldnererklärung unter anderem diese Fragen beantworten:
  • Welches Guthaben ist auf dem Konto des Schuldners vorhanden?
  • Hat das Konto neben dem Schuldner noch weitere Inhaber?
  • Liegen bereits andere Pfändungen vor?
  • Handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes „P-Konto“)?
  • Bestehen Verfügungsbeschränkungen?
  • Bestehende Kreditlinien oder ist für das Konto ein Überziehungsrahmen vereinbart?

Pfändung der Mietkaution und Pflichten des Vermieters

Ist der Schuldner ein Mieter und pfändet der Gläubiger die Kaution, ist der Vermieter der Drittschuldner. Er muss in der Drittschuldnererklärung unter anderem beantworten:

  • Besteht ein Mietverhältnis mit dem Schuldner und hat dieser eine Kaution hinterlegt?
  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Bestehen Ansprüche des Vermieters an der Kaution?
  • Wurde die Kaution bereits anderweitig verpfändet oder abgetreten?

Folgen einer fehlerhaften oder unterlassenen Drittschuldnererklärung

Wird die Drittschuldnererklärung zu spät, nicht, oder falsch abgegeben, hat das schwerwiegende Folgen. Der Drittschuldner kann dadurch gegenüber dem Gläubiger schadenersatzpflichtig werden. Hat er falsche Angaben vorsätzlich gemacht, drohen ihm weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

FAQ zur Drittschuldnererklärung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Drittschuldnererklärung

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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