Creditreform Magazin

EU-Politik: Blick nach Brüssel

Ob EU-Parlament, Europäische Kommission oder Rat der EU: Europapolitik beeinflusst maßgeblich die deutsche Gesetzgebung – und damit auch den Handlungsrahmen für die Wirtschaft. Was wird aktuell in Brüssel und Straßburg diskutiert? Wichtige Themen sind derzeit Lieferketten, erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft.

Strengeres EU-Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz ist gerade mal sieben Monate alt, da zeichnen sich schon die nächsten Vorgaben ab, mit denen Unternehmen sicherstellen sollen, dass in ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards geachtet werden. Im Juni hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit das geplante EU-Lieferkettengesetz befürwortet – und dabei noch einige Änderungen durchgewunken. So wollen die Parlamentarier Unternehmen noch mehr in die Pflicht nehmen als ursprünglich vorgesehen.

Der Entwurf der Europäischen Kommission von Anfang 2022 für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), so der Name des EU-Lieferkettengesetzes, sollte für Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitern und mehr als 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Das EU-Parlament plant dies schon für Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Und sogar Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, die mindestens 40 Millionen Euro in der EU erwirtschaften, werden miteinbezogen.

Im Gesetzestext ist es so formuliert: Die Richtlinie solle sicherstellen, dass im Binnenmarkt tätige Unternehmen durch die Wahrung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zur nachhaltigen Entwicklung und zur Nachhaltigkeitswende der Volkswirtschaften und Gesellschaften beitragen. Das hört sich erst mal gut an, doch Unternehmensverbände warnen davor, dass ein Übermaß neuer Vorgaben von vielen Betrieben nicht zu stemmen sei. Denn sie müssten die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards nicht nur bei Lieferanten sicherstellen, sondern auch bei anderen Beteiligten in der Wertschöpfungskette, etwa bei Vertriebspartnern, Transportunternehmen, Lagerdienstleistern oder der Abfallwirtschaft.

Ambitioniertere Ziele für Erneuerbare

Bisher sollten erneuerbare Energien in der EU bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 32 Prozent am Energiemix ausmachen. Nun haben die EU-Staaten sich ein deutlich ambitionierteres Ziel gesetzt. Sie wollen den Anteil von Solarenergie, Wind- und Wasserkraft in den kommenden sieben Jahren auf 45 Prozent erhöhen. So haben sie es Mitte Juni in der Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED) festgehalten, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit.

Um das neue Ziel zu erreichen, müssen in der EU jährlich neue Windräder und Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Gigawatt installiert werden. „Die neuen europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die Erneuerbaren auslösen und rechtsverbindlich machen“, hofft Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Einigung soll über die Stromerzeugung hinaus auch in anderen Bereichen Wirkung entfalten. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten nun ebenfalls verbindliche Ziele für die Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Industrie in Deutschland etwa muss nach dem Willen der Politik in großem Umfang grünen Wasserstoff nutzen, rund 20 bis 25 Terawattstunden, rechnet das BMWK vor. Auch für den Markthochlauf von E-Fuels, synthetisch erzeugten Kraftstoffen, im Flugverkehr ist ein neuer Pfad vorgegeben. Ihr Anteil soll von 1,2 Prozent im Jahr 2030 auf 35 Prozent im Jahr 2050 steigen. Darüber hinaus sollen vermehrt Biokraftstoffe eingesetzt werden.

Gesetz gegen Elektronikschrott

5,3 Milliarden Handy landeten im Jahr 2022 weltweit im Müll. Dazu Tablets, Laptops, Konsolen und andere Elektronikgeräte. Allein in Europa sammeln sich laut dem Statistischen Bundesamt jährlich rund 4,7 Millionen Tonnen alte, kaputte oder nicht mehr gebrauchte Geräte an. Dieses Problem adressiert die EU-Kommission mit neuen Vorschriften. Die Ökodesign-Verordnung etwa stellt Mindestanforderungen an Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie müssen etwa Batterien besitzen, die mindestens 800 Lade- und Entladezyklen standhalten und dabei 80 Prozent ihrer Kapazität behalten. Außerdem müssen sie reparierbar sein und mindestens fünf Jahre lang für Updates mit neuer Software kompatibel sein.

Mit einer Ergänzung der geltenden EU-Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung sollen zudem Verbraucher bessere Entscheidungen beim Kauf von Elektronikgeräten treffen können. Diese müssen mit Angaben über ihre Energieeffizienz, die Lebensdauer der Batterien, den Schutz vor Staub und Wasser sowie ihrer Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen gekennzeichnet sein.

Die Kommission verspricht sich von den neuen Vorgaben einen großen Effekt. Sie sollen helfen, bis 2030 jedes Jahr fast 14 Terawattstunden an Primärenergie einzusparen – das ist ein Drittel des derzeitigen Primärenergieverbrauchs dieser Produkte – sowie die Verwendung kritischer Rohstoffe zu optimieren und ihr Recycling zu erleichtern.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke 
Bildnachweis:  C. Mirjanajovic / artJazz / iStock