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Creditreform Magazin

Corona-Pandemie: Anreize für Impfungen schaffen

Wissenschaftler sind überzeugt: Die Impfung gegen Corona ebnet einen Weg aus der Pandemie. Wie Unternehmen die Entwicklung beschleunigen können.

Auf ihre hanseatische Gelassenheit halten sich die Bremer viel zugute. Nach mehr als einem Jahr Pandemie wird die Wirtschaft aber auch im Norden der Republik ungeduldig. Ginge es nach den Bremer Unternehmern, könnte es in Sachen Corona-Impfung jedenfalls deutlich schneller gehen – 1.500 Impfungen pro Tag, wie von der Stadt geplant, sind vielen dort deutlich zu wenig. „Wir glauben, dass auch 5.000 bis 8.000 Vakzinationen möglich sind“, sagt Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven. „Je schneller wir impfen, desto besser ist das für die Gesundheit der Bürger – und für die Wirtschaft.“ 

Um die Gesundheitssenatorin beim Aufbau des Impfzentrums und der Organisation der Impfungen zu unterstützen, haben sich in Bremen Unternehmen und Wirtschaftsverbände zusammengetan. „Über den Hotel- und Gaststättenverband konnten wir zum Beispiel Hotelfachkräfte gewinnen, die während des Lockdowns verfügbar sind und gerne bei Aufnahme und Registrierung der Impfkandidaten helfen“, sagt Handelskammer-Chef Fonger. „Fachkräfte aus dem Eventmanagement wiederum sind prädestiniert dafür, beim Aufbau des Zentrums und der Terminkoordination mit anzupacken.“ Dank diverser Spenden gebe es inzwischen zudem ein eigenes Callcenter mit 120 Mitarbeitern, das Termine an Impfwillige vergibt, ohne dass diese stundenlang in der Warteschleife ausharren müssen.
 
Ob sich das Engagement der Unternehmen und Verbände am Ende auszahlen wird, bleibt abzuwarten. Nach wie vor gibt es Impfstoff nur in sehr begrenzter Menge. Auch wächst die Angst vor Mutanten des Virus. Und ob die Impfbereitschaft ausreichen wird, um die erhoffte Herdenimmunität in Deutschland herzustellen, ist ebenfalls offen. Das wissen auch die Arbeitgeber, deren Betriebsstätten derzeit verwaist sind. Für sie wäre eine ausnahmslose Impfung der Belegschaft der einfachste Weg zurück zur Normalität. Doch wie soll das gehen, solange die Corona-Impfungen freiwillig sind?

Impfprämie in Unternehmen möglich

„Da die Politik einer gesetzlichen Impfpflicht gegen Corona bislang eine Absage erteilt hat, haben Arbeitgeber zurzeit keine Handhabe, eine Impfung anzuordnen oder Impfverweigerer mit arbeitsrechtlichen Sanktionen zu belegen“, sagt Tim Bulian, Rechtsanwalt bei Kliemt Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Wer Impfskeptiker in der Belegschaft doch für eine Vakzination begeistern will, muss daher andere Wege beschreiten. Denkbar ist es laut Bulian zum Beispiel, bestimmte Anreizsysteme zu etablieren. So könnten Arbeitnehmer, die sich freiwillig impfen lassen, mit einer Prämie belohnt werden – etwa in Form einer einmaligen Sonderzahlung. Denkbar ist es aber auch, Gutscheine zu verteilen oder Geimpften Sonderurlaub zu gewähren.


„Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die sich impfen lassen, mit einer Prämie belohnen.“
Tiim Bulian, Rechtsanwalt bei Kliemt Arbeitsrecht


Damit das gut gemeinte Anreizsystem nicht zur Kostenfalle wird, müssen Arbeitgeber allerdings vorausschauend planen, so Bulian. Insbesondere sollten Unternehmen sicherstellen, dass alle geimpften Mitarbeiter die gleiche Prämie erhalten. „Ob Arbeitnehmer Führungspositionen bekleiden oder ob sie beispielsweise dem Reinigungspersonal angehören, kann mit Blick auf die zu gewährenden Summen keine Rolle spielen“, sagt Bulian. „Auch unterschiedliche Beträge für Teil- oder Vollzeitkräfte sind unzulässig.“ Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn einbinden und per Betriebsvereinbarung die Verteilungs- und Auszahlungsmodalitäten der Prämie festzurren. 

Eindeutig geregelt sein muss auch, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer die Impfprämie beanspruchen kann. Praktikabel erscheint es hier, die Impfungen im Unternehmen selbst durchzuführen – etwa durch den Betriebsarzt. „In allen anderen Fällen sollten Arbeitgeber die Gewährung der Prämie von einem aktuellen Impfnachweis beziehungsweise einer entsprechenden Erklärung des Arbeitnehmers abhängig machen“, rät Experte Bulian. Denkbar ist auch die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem hervorgeht, dass der betreffende Mitarbeiter nun vollen Impfschutz hat.

Datenschutz: Corona-Impfung gehört nicht in die Personalakte

Was einfach klingt, kann in der Praxis erhebliche Probleme aufwerfen. Denn auch wenn es legitim ist, einen Nachweis für die Vakzination zu verlangen, bevor eine Impfprämie gezahlt wird: Die Speicherung des Impfnachweises oder des ärztlichen Attests in der Personalakte ist damit noch lange nicht erlaubt. Der Grund: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Arbeitgeber nur Informationen anfordern und speichern, die zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Eine Corona-Impfung ist davon – mangels Impfpflicht – gegenwärtig nicht erfasst. 

Unzulässig ist es daher auch, sich als Nachweis für die Corona-Vakzination den gesamten Impfausweis des Mitarbeiters vorlegen zu lassen. Denn ob sich ein Arbeitnehmer vor einer Afrikareise gegen Gelbfieber hat impfen lassen und wie es um seine Polio-Impfung bestellt ist, hat den Chef auch in Pandemiezeiten nicht zu interessieren.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Catrin Gesellensetter



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