Damit eine Abtretung rechtlich wirksam ist, müssen zunächst einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist, dass die Forderung überhaupt abtretbar ist und es ist ein Vertrag nötig. Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass dieser Vertrag eine bestimmte Form erfüllen muss, in der Praxis ist aber ein schriftlicher Vertrag üblich und empfehlenswert.2
Eventuell muss der Zedent dem Zessionar dann noch Unterlagen und Dokumente zur Verfügung stellen und der Zessionar muss die vereinbarte Zahlung leisten, aber dann ist die Abtretung vollzogen. Der Schuldner muss der Abtretung nicht zustimmen und auch nicht im Voraus informiert werden. Allerdings wird der Zessionar den Schuldner in der Regel im eigenen Interesse über die Abtretung in Kenntnis setzen, damit er weiß, dass er künftig an den neuen Gläubiger zahlen muss.