Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflicht für Unternehmen

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Verantwortung für Mensch und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen. Was das für Unternehmen bedeutet.

8 Min. Lesezeit

Globale Lieferketten erfordern globale Verantwortung

Globale Wertschöpfungsketten spielen eine große Rolle für die deutsche Wirtschaft: Nur wenige in Deutschland produzierte Waren sind nicht von importierten Vorleistungen wie Rohstoffen oder Vorprodukten abhängig.

Nach Angaben des statistischen Bundesamts1 haben deutsche Unternehmen im Jahr 2025 Waren für über 1,569 Milliarden Euro exportiert und für mehr als 1,366 Milliarden Euro importiert.

Zu den besonders von Vorleistungen aus anderen Ländern abhängigen Branchen gehören laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)2 vor allem die Textilindustrie, die Elektronik-Branche sowie die chemische und pharmazeutische Industrie.

Quelle3

Doch die starke Einbindung in globale Wertschöpfungsketten hat auch eine Kehrseite. Denn die benötigten Produkte und Rohstoffe werden nicht immer nachhaltig und unter sozial einwandfreien Bedingungen gewonnen und hergestellt.

Im Gegenteil: Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie Umweltbelastungen – wie etwa Wasser- und Luftverschmutzung, illegale Abholzung, Ausstoß von Pestiziden oder Menschenrechtsverletzungen durch Ausbeutung und Kinderarbeit – sind nicht selten. Der Einsturz der Textilfabrik „Rana Plaza“ in Bangladesch im Jahr 2013, bei dem mehr als 1.000 Menschen ihr Leben verloren, zeigte dies eindrücklich. Auch deutsche Firmen ließen hier produzieren.

Lieferketten: Nachhaltig, sozial und seriös statt profitorientiert

Doch inzwischen haben sich die Ansprüche an Unternehmen durch ihre Kunden, Stakeholder und die Politik deutlich verändert. Nicht zuletzt mit der Einführung der ESG-Kriterien gilt: Nicht mehr der reine Profit sollte für Firmen maßgeblich sein, sondern auch ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, nachhaltig zu produzieren und soziale Aspekte zu berücksichtigen sowie eine seriöse Unternehmensführung umzusetzen. Nur dann können sie künftig am Markt bestehen

Bonusinhalt zum Weiterlesen:

Studie zum Thema "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - Wo steht die deutsche Wirtschaft?"

  • Wie stehen die Unternehmen zum LkSG?

  • Wie weit sind sie bei der Umsetzung ihrer Pflichten?

  • Wie geht es mit der EU-Lieferkettenrichtlinie weiter?

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Das Lieferkettengesetz: Worum es geht

Dazu gehört auch: Wer mit dem verdient, was in anderen Teilen auf dieser Erde produziert und gewonnen wurde, muss auch Verantwortung dafür tragen, unter welchen Bedingungen dies geschieht.

Hier setzt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“4 auch Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz an.

Es verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, ihrer globalen Verantwortung nachzukommen, indem sie Nachhaltigkeit und die Achtung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette verankern.

Businesswissen in 10 Minuten: In unserem Podcast erfahren Sie, warum es sich auch für KMU lohnt, ihre Lieferketten zu überprüfen.

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Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das gemeinsam vom Bundesentwicklungsministerium, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium entworfene Gesetz wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen, am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt und gilt seit dem 1. Januar 2023.

Es verpflichtet Unternehmen, die

  • in Deutschland ansässig sind,
  • eine Zweigniederlassung in Deutschland haben
  • und mehr als 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen (inklusive Leiharbeiter, die mindestens 6 Monate im Einsatz sind, im Inland Beschäftigte sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften sowie vorübergehend ins Ausland entsandte Arbeitnehmer)
  • unabhängig von Sektor oder Branche,

bestimmte Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette – also von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Kunden – einzuhalten und zu dokumentieren.

Aktuell betrifft dies knapp 5.000 Unternehmen in Deutschland. 

Wichtig ist auch, dass das Lieferkettengesetz nicht nur in Bezug auf internationale Lieferketten angewendet werden muss, sondern auch im eigenen Land. Auch hier dürfen Arbeitnehmer nicht ausgebeutet oder einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werden – wie es beispielsweise bei Kurierdiensten oder in der Fleischindustrie vorkommen kann.

Auch Finanzdienstleister sind vom Lieferkettengesetz betroffen und müssen ihre Lieferkette überprüfen, sofern sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Sie müssen jedoch nicht ihre Kreditnehmer prüfen, da diese als Kunden für den Herstellungsprozess nicht erforderlich sind. Sie sind somit kein Teil der Lieferkette im Sinne des LkSG. 

EU-Richtlinie CSDDD: Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Auf europäischer Ebene wurde eine Lieferketten-Richtlinie verabschiedet, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)5. Das deutsche LkSG wird perspektivisch durch ein Umsetzungsgesetz dieser Richtlinie ersetzt. Folgende Unternehmen werden voraussichtlich zukünftig unter diese Richtlinie fallen:

  • ab 2029 Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern sowie einem weltweiten Jahresnettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro

Im Unterschied zum deutschen LkSG sind Unternehmen gemäß der EU-Richtlinie dazu verpflichtet, diejenigen Geschäftspartner, die Teil der vorgelagerten sowie nachgelagerten Aktivitätsketten sind, auf entsprechende Verstöße zu überprüfen. Damit geraten also nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Zulieferer verstärkt in den Fokus. Auch umfasst die CSDDD mehr umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und sieht mehr Klimaschutz vor.

 

Wovor schützt das Lieferkettengesetz?

Das LkSG beruht auf einem Katalog von anerkannten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und listet verschiedene menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken auf. Ziel des Gesetzes: Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, grundlegende Menschenrechte zu respektieren und ihre Einhaltung durchzusetzen. Also jegliche Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Gewalt zu unterbinden. Gleichzeitig sollen eventuell gesundheitsschädigende Umweltbeeinträchtigungen wie Luft-, Gewässer- und Bodenverunreinigungen, übermäßige Lärmemission sowie Wasserverbrauch verhindert und die Einhaltung bestimmter Umweltübereinkommen gewährleistet werden.

Lieferkettengesetz: Welche Pflichten gibt es für betroffene Unternehmer?

Um den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sollen Unternehmen verpflichtet werden, gewissen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zu den in Artikel 1 Abschnitt 2 Paragraph 3 des LkSG aufgezählten Sorgfaltspflichten für Unternehmen gehört, dass sie:

Was passiert, wenn Unternehmen ihren Pflichten nicht nachkommen?

Zur Überwachung der Einhaltung der im Lieferkettengesetz verankerten Sorgfaltspflichten hat die Bundesregierung eine behördliche Kontrolle vorgesehen. Diese übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zur Umsetzung ist das BAFA mit zahlreichen Kontrollbefugnissen ausgestattet. So kann es konkrete Auskünfte und die Einsicht in Unterlagen verlangen, aber auch Geschäftsräume betreten und die Unternehmen konkret dazu auffordern, ihren Pflichten nachzukommen – im Zweifel auch mit dem Einsatz von Sanktionen.

Verstößt ein Unternehmen gegen das Gesetz, kann ihm – je nach Schwere der ordnungswidrigen Handlung – ein Bußgeld bis zu 2% seines Umsatzes auferlegt werden. Zur Durchsetzung der Verhaltenspflichten kann zudem ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Pflichten

Das neue Lieferkettengesetz betrifft auch Ihr Unternehmen? Sie sind aber noch unsicher, was genau das für Sie bedeutet und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten? Oder Sie sind Zulieferer und möchten sich proaktiv entsprechend aufstellen? Die Creditreform Compliance Services GmbH unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – von der gemeinsamen Analyse Ihrer Lieferkette nach menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bis zur Umsetzung entsprechender Strategien.

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