Inkassokosten Rechner
Mit dem kostenfreien Inkassokostenrechner wissen Sie, welche Inkassokosten und Gebühren berechnet werden können.
Creditreform Inkassokostenrechner
Inkassokosten schnell berechnen
Behalten Sie den Überblick: Unser kostenfreier Inkassokostenrechner zeigt Ihnen mit einem Klick, welche Kosten anfallen können, wenn Sie eine Inkassofall einrechnen.
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Was sind Inkassokosten?
Inkassokosten sind Gebühren, die entstehen, wenn ein Inkassounternehmen mit der Einziehung einer offenen Forderung beauftragt wird. Diese Kosten umfassen unter anderem:
- Bearbeitungsgebühren für die Forderungseinziehung.
- Kosten für Mahnschreiben und Kommunikation mit dem Schuldner.
- Rechtsanwaltskosten, falls ein Anwalt eingeschaltet wird.
- Gerichtskosten, falls ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach dem Forderungsbetrag und den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
So funktioniert der Inkassokosten Rechner
- Schritt 1: Forderungsbetrag eingeben Geben Sie den offenen Betrag ein, den der Schuldner zahlen soll. Der Rechner nutzt diesen Betrag als Basis für die Berechnung der Gebühren.
- Schritt 2: Kosten richtig interpretieren Der Rechner zeigt die außergerichtlichen Kosten (z. B. Mahngebühren) sowie die Kosten für gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren, Vollstreckung). Die Gesamtsumme wird berechnet und in einer Formel dargestellt.
- Schritt 3: Außergerichtliche Kosten Diese umfassen Mahnschreiben, Zahlungsaufforderungen und andere Maßnahmen, die vor einem gerichtlichen Verfahren durchgeführt werden.
- Schritt 4: Mahnverfahren Falls der Schuldner nicht zahlt, können gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Die Kosten hierfür werden ebenfalls berechnet.
- Schritt 5: Vollstreckung Bei Nichtzahlung nach einem Mahnverfahren können Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Kosten hierfür werden im Rechner berücksichtigt.
- Schritt 6: Gesamtsumme & Formel Der Rechner zeigt die Gesamtkosten und die zugrunde liegende Berechnungsformel an. Diese basiert auf den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Anlage 2 (§ 13 Abs. 1 RVG).
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Unsere Rechner dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die tatsächlichen Inkassokosten können je nach Inkassofall variieren – hier kann Ihnen Ihre Creditreform Geschäftsstelle nähere Informationen geben.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Berechnung von Inkassokosten
- Wer muss Inkassokosten zahlen?
- Wie hoch können Inkassogebühren maximal sein?
- Wie hoch sind Inkassokosten bei einem gerichtlichen Prozess?
- Welcher Gebührenfaktor ist der Richtige?
- Wie hoch sind die Verzugszinsen für Privatpersonen / Unternehmen?
- Wann sollte man bei Inkassokosten Einspruch erheben?