In unseren 7 Tipps erfahren Sie, welche Erleichterungen und staatlichen Hilfen es gibt und wann Sie diese in Anspruch nehmen können. (Stand 11.02.2021)
Das Corona-Virus und die Folgen für die Wirtschaft
Mehr als ein Jahr ist es her, dass der erste Corona-Fall in Deutschland bekannt wurde. Frühzeitig traf die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus aufzuhalten. Dazu zählen Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.
Aufgrund hoher Infektionszahlen kam es im November zum Light-Lockdown, der zu erneuten Schließungen ganzer Branchen sowie Schulen und Kitas führte. So haben das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Friseurhandwerk und die Event-Branche mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen.
Viele Unternehmer haben ihre Mitarbeiter bereits vor Monaten ins Homeoffice geschickt, um so die Geschäfte aufrecht zu erhalten und Ansteckungen vorzubeugen. Mit der neuen Homeoffice-Regelung sind Arbeitgeber nun sogar dazu verpflichtet, Heimarbeit – sofern umsetzbar – zu ermöglichen.
Monatlich beraten Bund und Länder, analysieren die aktuelle Situation und treffen Entscheidungen über die Fortführung des Lockdowns. Mit dem Impfstoff und den aktuell sinkenden Infektionszahlen steigt die Hoffnung auf mögliche Lockerungen. Jedoch bleiben die Auswirkungen der Pandemie in der deutschen Wirtschaft spürbar.
Auf welche Maßnahmen sich das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium verständigt haben, um in dieser Krise Arbeitsplätze und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen, erfahren Sie hier.
- 1. Erleichterungen rund um Kurzarbeit und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- 2. Staatliche Hilfen und wer sie in Anspruch nehmen kann
- 3. Staatshilfen beantragen
- 4. Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- 5. Wenn Unternehmen trotz der Hilfen in finanzielle Schieflage geraten
- 6. Gehaltszahlung an Arbeitnehmer, die deutsche Behörden unter Quarantäne gestellt haben
- 7. Verlängerung des Schutzschirms der Bundesregierung für die Kreditversicherer