Inkassokosten & Gebühren im Überblick

Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei Inkassogebühren? Erfahren Sie alles Wichtige dazu und erhalten Sie Praxistipps für den Umgang mit Inkassoforderungen.

Wann fallen Inkassogebühren an?

Wer etwas kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, muss dafür auch zahlen. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Verzögert sich die Zahlung oder bleibt ganz aus, entsteht dem Verkäufer ein großer Schaden. Denn für die Erbringung der Leistung sind bei ihm Kosten entstanden – etwa für Logistik, Material und Personal. Zudem hat er einen entsprechenden Gewinn einkalkuliert. Um die offene Forderung noch zu realisieren und den Aufwand für den Verkäufer gering zu halten, beauftragt er ein Inkassounternehmen, das die offene Forderung im Namen des Verkäufers (Gläubiger) beim Käufer (Schuldner) eintreiben soll. Für diese Dienstleistung erhebt das Inkassounternehmen Gebühren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Inkassogebühren berechnet werden und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Inkassokosten sind nicht zu verwechseln mit Mahngebühren. In der 1. Mahnung werden in der Regel noch keine Mahngebühren erhoben. Ab der 2. Mahnung können Mahngebühren und Verzugszinsen vom Verkäufer erhoben werden.

Was sind Inkassogebühren?

Inkassogebühren sind die Kosten, die ein Inkassobüro für seine Dienstleistungen erhebt. Diese Gebühren sollen die Aufwendungen des Inkassounternehmens für die Eintreibung von Forderungen decken. Das Inkassounternehmen mahnt, setzt neue Fristen, schlägt eine Ratenzahlung vor. Eventuell kommt auch Telefoninkasso in Frage. Das Ziel ist die außergerichtliche Klärung, da sie für alle Seiten die günstigste und schnellste Variante ist. 
Die Höhe der Inkassogebühren hängt von der 

  • Art der Forderung (Forderung unstrittig oder strittig) und
  • dem Schwierigkeitsgrad der Eintreibung (der Aufwand, der betrieben werden muss – zum Beispiel mehrmalige Adressermittlung, Schuldner wünscht Besuch oder Beratungsleistung) ab.

Inkassokosten: Wie werden sie berechnet?

In Deutschland gehören Inkassogebühren zu den Rechtsdienstleistungen. Sie sind im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gesetzlich geregelt und dürfen nicht willkürlich festgelegt werden. Sie sind in der Höhe nach oben begrenzt.
Anhand des Bruttobetrages der Hauptforderung (entspricht dem Gegenstandswert) wird ausgehend von der Gebührentabelle nach §13 RVG im Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (kurz: VVRVG) der entsprechende Gebührensatz nach dem Gebührentatbestand herausgesucht. Da sich die Inkassokosten nach der Art und des Schwierigkeitsgrades der Forderung richten, gibt es verschiedene Gebührensätze.

Beim vorgerichtlichen Inkasso liegt der Gebührensatz nach Nummer 2300 in der Regel bei 0,9. Zahlt der Schuldner jedoch sofort nach der Mahnung, dürfen nur 0,5 gefordert werden. Daher wird in der Mahnung meist der 0,9er Satz veranschlagt mit dem Hinweis, dass bei sofortiger Zahlung nur der 0,5er Satz anfällt (vergleichbar mit einem Skonto-Abzug). Wenn es sich um einen schwierigen Fall handelt, kann der Gebührensatz auch 1,3 betragen.

  • Die Gebührenspanne im vorgerichtlichen Inkasso reicht demnach zwischen 0,5 und 1,3.
  • Gesetzlich geregelt ist zudem eine Pauschale für Postkommunikation in maximaler Höhe von 20 Euro.
  • Wenn Forderungen strittig sind, liegt der Gebührensatz bei 1,3 bis maximal 2,5.


Sollte das vorgerichtliche Inkasso erfolglos bleiben und es kommt zum gerichtlichen Mahnverfahren, ergeben sich weitere Inkassogebühren nach Nummer 3305 Antrag Mahnbescheid. Hinzu kommen noch Kosten für eine erneute Postpauschale in Höhe von 20 Euro und der Schuldner muss auch die anfallenden Gerichtskosten tragen. Legt der Schuldner gegen den gerichtlichen Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, kommt es nach weiteren 4 erfolglosen Wochen zum Vollstreckungsbescheid und es ergibt sich ein 0,5er Gebührensatz nach Nummer 3308.

Inkassokosten aus Schuldnersicht

Es ist wichtig zu beachten, dass Inkassounternehmen bestimmte Vorgaben in der Kommunikation mit dem Schuldner einhalten müssen. Sie müssen ihm eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten zukommen lassen und ihre Berechnung transparent machen. Darüber hinaus ist der Schuldner berechtigt, die Forderung und die Höhe der Inkassogebühren zu überprüfen und gegebenenfalls Einwände zu erheben. Im Falle von unberechtigten oder überhöhten Gebühren besteht die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.

Sie haben Post von einem Inkassounternehmen erhalten?

Tipps im Umgang mit Inkassogebühren:

  • Überprüfen Sie die Forderung gründlich und stellen Sie sicher, dass sie rechtmäßig ist und Sie tatsächlich betrifft.
  • Lassen Sie sich von dem Inkassounternehmen eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten geben und überprüfen Sie diese sorgfältig.
  • Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung oder Höhe der Inkassogebühren haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen oder gegebenenfalls Einwände erheben.
  • Halten Sie schriftlich fest, welche Schritte Sie unternommen haben, um die Angelegenheit zu klären und bewahren Sie alle relevanten Dokumente auf.

Wie lassen sich Inkassogebühren vermeiden?

Diese Frage lässt sich ganz einfach beantworten: Bezahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich! Jeder kann mal eine Rechnung übersehen. Aber spätestens nach der 1. Mahnung sollten Sie handeln, bevor der Gläubiger die Rechnung an ein Inkassobüro abgibt und dementsprechend Gebühren anfallen. Je länger Sie warten, desto höher werden die Gebühren ausfallen.

Sie haben Sorge, dass Sie auf eine Inkasso-Betrugsfirma hereinfallen?

Inkassokosten aus Gläubigersicht

Die wohl häufigsten Gründe, warum ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, liegen darin, dass die Eintreibung von offenen Forderungen mit hohem zeitlichen Aufwand verbunden sind und er auch die personelle Kapazität dazu haben muss. Ein Inkassobüro erspart dem Gläubiger damit den zeitlichen und personellen Aufwand.

Wie geht ein Unternehmen mit einer offenen Forderung vor?

Nach Erbringung der Leistung verschickt das Unternehmen die Rechnung. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, schickt es eine 1. Mahnung. Bleibt die Zahlung aus, übergibt das Unternehmen die Forderung an ein Inkassobüro. Es gibt aber auch Inkassobüros, die bereits den Mahnservice für ihre Kunden übernehmen. In der Regel hat der Inkassodienstleister mit dem Unternehmen eine Inkassovereinbarung getroffen. Hier sind die Konditionen geregelt. Dabei kommen verschiedene Vergütungsmodelle zum Einsatz.

Das Inkassounternehmen beginnt daraufhin mit dem vorgerichtlichen Inkasso. Dazu gehört der Versand einer weiteren Mahnung, das Telefoninkasso oder Besuchstermine beim Schuldner. Das Ziel besteht darin, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, mithilfe von neuen Zahlungsfristen oder der Möglichkeit der Ratenzahlung.

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, leitet es die weiteren Schritte vom gerichtlichen Mahnverfahren über die Zwangsvollstreckung bis zur Titelüberwachung ein.

Sobald der Schuldner an das Inkassounternehmen zahlt, leitet es die offene Forderung an den Gläubiger weiter. Einbehalten wird die vereinbarte Inkassovergütung.

Mahnschreiben richtig verfassen: Vorlage downloaden

Die folgenden Mahnschreiben Muster können Sie als Anregung oder Vorlage verwenden, indem Sie nur die variablen Angaben und Daten austauschen oder eigene Formulierungen ergänzen.

  • Erste Mahnung / Zahlungserinnerung
  • Zweite Mahnung / Letzte Mahnung

 

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Inkasso bei Creditreform

Um Creditreform als Inkassounternehmen zu beauftragen, ist zunächst eine Creditreform Mitgliedschaft Voraussetzung. Darüber hinaus wird eine entsprechende Inkassovereinbarung getroffen, die die Konditionen festlegt. Auch wird festgelegt, ob Creditreform bereits den Mahnservice für Sie übernimmt oder ob Sie zunächst selbst eine 1. Mahnung verschicken. Der Ablauf kann dann wie folgt aussehen:

  1. Sie reichen die offene Forderung und weitere Unterlagen bei Ihrer zuständigen Creditreform Geschäftsstelle ein. Das geht ganz bequem online über unser Kundenportal Meine Creditreform
  2. Ab hier übernimmt Creditreform und hält Sie über das Kundenportal stets auf dem aktuellen Stand. 
  3. Der Schuldner begleicht die Forderung inklusive der Gebühren an Creditreform. Creditreform behält die Inkassovergütung ein. Der Betrag der offenen Forderung wird Ihnen überwiesen.

Darum ist Creditreform Ihr Inkassoexperte

Creditreform wickelt pro Jahr etwa 1,6 Millionen Inkasso-Aufträge im In- und Ausland erfolgreich ab – die überwiegende Zahl vorgerichtlich – und bietet Unternehmen als Dienstleister den gesamten Mahn- und Inkassoprozess aus einer Hand an.

Sie sind Unternehmer und haben offene Forderungen, die Sie gerne noch realisieren möchten? Forderungen verjähren in der Regel nach 3 Jahren.
Mit Creditreform haben Sie einen verlässlichen Inkassodienstleister, der dafür sorgt, dass Sie Ihr Geld erhalten.

  • Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
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