Liquidität sichern: So bleiben Sie flüssig
Illiquidität ist eine der Hauptursachen, warum Unternehmen insolvent werden – doch was unterscheidet Liquidität von Bonität, wie wird sie berechnet und wie hält man sie im Blick?
Zum ArtikelOffene Rechnungen, Factoring, Inkasso, Kreditsicherheiten: Überall dort, wo Forderungen den Gläubiger wechseln, spielt der Zedent eine zentrale Rolle. Doch was genau bedeutet Zedent?
Ein Zedent ist eine Person, die eine Forderung oder ein Recht an jemand anderen überträgt. Auch ein Unternehmen kann ein Zedent sein. Wichtig ist, dass der Zedent Inhaber der Forderung ist und dass eine Abtretung nicht gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist. Der Vorgang der Übertragung heißt Zession. Ein Beispiel: Ein Unternehmen verkauft eine offene Rechnung an ein Inkassounternehmen oder einen Finanzdienstleister, der die Forderung anschließend geltend macht – sich also darum kümmert, die Rechnung einzutreiben.
Der Begriff Zedent geht auf das lateinische Verb „cedere“ zurück, was unter anderem „abtreten" oder „sich zurückziehen“ bedeutet.
Der Zedent hat bei einer Forderungsabtretung eine zentrale Rolle. Ohne ihn kommt eine Abtretung nicht zustande. Er ist der bisherige Gläubiger und hat eine Forderung gegen einen Schuldner. Diese Forderung überträgt er durch einen sogenannten Abtretungsvertrag an den Zessionar. Sobald die Forderung wirksam abgetreten wurde, scheidet der Zedent grundsätzlich aus dem Forderungsverhältnis aus. Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten.

Die Abtretung einer Forderung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 398 BGB geregelt.1 Darin ist alles festgehalten, was zur Abtretung einer Forderung gehört. Danach kann ein Gläubiger eine Forderung durch Vertrag auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen. Eine besondere Form ist dafür grundsätzlich nicht vorgeschrieben, auch die Zustimmung des Schuldners ist in der Regel nicht erforderlich.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Forderungen können nicht abgetreten werden, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Abtretungsverbot besteht. Nach § 400 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine Forderung außerdem nicht abtretbar, wenn sie unpfändbar ist, beispielsweise die Teile des Lohns, die das Existenzminimum sichern.2 Zudem gibt es Forderungen, die ihrem Wesen nach an eine bestimmte Person gebunden sind, etwa Unterhaltsforderungen. Auch sie können nicht abgetreten werden.
Das Ziel des Regelwerks ist der Ausgleich: Die Abtretung soll wirtschaftlich unkompliziert möglich sein, der Schuldner darf dadurch aber nicht schlechter gestellt werden. Der Zedent hat klare Pflichten, der Zessionar bekommt einen sicheren Rechtsstatus (die Rechtsposition des bisherigen Gläubigers) und der Schuldner bekommt den Schutz, dass er am Ende nicht mehr zahlt, als er ursprünglich schuldete.
Zedent und Zessionar stehen beide auf der Gläubigerseite, haben aber unterschiedliche Rollen. Der Zedent ist der bisherige Gläubiger. Er gibt die Forderung ab. Der Zessionar ist der neue Gläubiger. Er übernimmt die Forderung und kann sie künftig geltend machen. Der Schuldner bleibt derselbe; für ihn ändert sich nur, an wen er zahlen muss.

Der Zedent ist der bisherige Gläubiger. Er ist derjenige, dem die Forderung ursprünglich zusteht und der sie weitergibt. Durch die Abtretung überträgt er diese Forderung auf den Zessionar.

Der Zessionar ist der neue Gläubiger. Er übernimmt die Forderung vom Zedenten und kann sie anschließend gegenüber dem Schuldner geltend machen.
Ein Maler erledigt einen Auftrag für einen Hausbesitzer und stellt dafür 2.000 Euro in Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Damit ist der Hausbesitzer Schuldner und der Maler ist Gläubiger. Braucht der Maler aber sofort Geld, weil er Material kaufen und seinen Gehilfen bezahlen muss, kann er seine Forderung an einen Finanzdienstleister verkaufen. Er erhält von diesem dann z. B. sofort 1.800 Euro, der Finanzdienstleister behält 200 Euro als Gebühr und übernimmt dafür das Recht, die 2.000 Euro vom Hausbesitzer einzuziehen.
Mit der Abtretung der Forderung wird der Maler zum Zedenten. Der Finanzdienstleister ist der Zessionar. Er übernimmt die Forderung und kann nun die Zahlung vom Hausbesitzer verlangen.
Der Hausbesitzer schuldet weiterhin 2.000 Euro. Nur zahlt er sie jetzt nicht mehr an den Maler, sondern an den neuen Gläubiger, sobald er über die Abtretung informiert wurde. Im geschäftlichen Umfeld ist diese Form der Forderungsabtretung häufig Teil des Factorings.
Bei einer Forderungsabtretung, auch Zession genannt, überträgt der bisherige Gläubiger (Zedent) seine Forderung durch einen Abtretungsvertrag auf einen neuen Gläubiger (Zessionar).
Am Anfang gibt es eine bestehende Forderung. Ein Unternehmen erbringt beispielsweise eine Leistung für einen Kunden und stellt diese in Rechnung. Statt auf den Zahlungseingang zu warten, verkauft es die offene Forderung an ein Factoring-Unternehmen. Damit tritt es die Forderung ab. Rechtlich gehört die Forderung nun dem Factoring-Unternehmen. Es wird damit zum Zessionar und kann die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen.
Für den ursprünglichen Gläubiger bringt dieses Geschäft in der Regel schnelle Liquidität. Im nächsten Schritt übernimmt der Zessionar das Forderungsmanagement und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zum Mahnwesen und Inkasso ein. Der Schuldner, also der ursprüngliche Kunde, zahlt nun direkt an den neuen Gläubiger. Je nach Vertragsmodell kann auch das Ausfallrisiko ganz oder teilweise auf das Factoring-Unternehmen übergehen.
Ein Zedent kommt immer dann ins Spiel, wenn ein bisheriger Gläubiger eine ihm zustehende Forderung an einen Dritten (den Zessionar) überträgt. Die Rolle entsteht also durch die Abtretung selbst: Wer eine Forderung abtritt, ist der Zedent. Besonders häufig ist das in folgenden Bereichen der Fall:
Die Pflichten des Zedenten ergeben sich aus dem Gesetz3 (§§ 398 ff. BGB) und aus dem jeweiligen Abtretungsvertrag. Sie bilden die Grundlage dafür, dass der Zessionar die übernommene Forderung tatsächlich geltend machen kann.

Der Zedent muss sicherstellen, dass die Forderung überhaupt besteht und abgetreten werden kann. Sie muss ihm zustehen, nicht bereits anderweitig übertragen worden sein, und es darf kein gesetzliches oder vertragliches Abtretungsverbot entgegenstehen. Fehlen diese Voraussetzungen, kann der Zessionar einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Gemäß § 402 BGB muss der bisherige Gläubiger dem neuen Gläubiger alle Auskünfte erteilen, die zur Geltendmachung der Forderung erforderlich sind. Das umfasst Angaben über den Schuldner, die Entstehung der Forderung, bereits geleistete Teilzahlungen, bestehende Einwendungen des Schuldners und sonstige relevante Umstände. Damit verbunden ist die Pflicht, dem Zessionar alle Urkunden zu geben, die zur Durchsetzung der Forderung nötig sind. Dazu können Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Schuldanerkenntnisse oder Bürgschaftsurkunden gehören.4
Nach der Abtretung darf der Zedent die Forderung grundsätzlich nicht mehr selbst einziehen oder anderweitig über sie verfügen. Er darf sie auch nicht ein zweites Mal abtreten.
Grundsätzlich hat der Zedent das Recht, eine ihm zustehende Forderung an einen Dritten zu übertragen. Voraussetzung ist, dass die Abtretung nicht gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist. Im Gegenzug kann der Zedent eine vereinbarte Gegenleistung verlangen, etwa einen Kaufpreis beim Forderungsverkauf oder die Gewährung eines Kredits bei einer Sicherungsabtretung. Nach der wirksamen Abtretung stehen die Rechte aus der Forderung dem Zessionar zu. Der Zedent kann die abgetretene Forderung dann grundsätzlich nicht mehr selbst gegenüber dem Schuldner geltend machen.
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