Creditreform Magazin

Insolvenz: Frau Malsch, wie gelingt die Sanierung?

Christin Malsch hat mehr als 1.000 Unternehmen und Privatpersonen als Fachanwältin für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalterin beraten und begleitet. Worauf es für erfolgreiche Verfahren ankommt, erklärt sie im Interview – und warum die Corona-Krise helfen könnte, der Insolvenz ihr Stigma zu nehmen.

Frau Malsch, erleben wir ab Januar 2021 den Beginn der großen Insolvenzwelle in Deutschland?
Ich fürchte Ja. Zuletzt war die Situation paradox. Trotz Corona-Krise gab es 2020 im Vergleich zum Vorjahr rund acht Prozent weniger Insolvenzen. Das liegt zum einen an der vorübergehend ausgesetzten Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung und zum anderen daran, dass 2020 kaum Gläubigeranträge durch die Finanzämter und Krankenkassen gestellt wurden, die sonst Hauptfremdantragsteller sind.

Das heißt, viele Unternehmen konnten sich dadurch bisher knapp über Wasser halten?
Streng genommen halten sie sich nicht über Wasser – vielmehr hat ihnen der Staat einen Schnorchel gegeben. Allerdings gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bis zum Jahresende 2020. Spätestens beim Erstellen ihres Jahresabschlusses mit dem Steuerberater im ersten und zweiten Quartal 2021 wird vielen Unternehmen ihre Überschuldung bewusst und sie werden Insolvenz anmelden müssen. Wobei sie sich so früh wie möglich juristisch beraten lassen sollten, damit der Insolvenzantrag nicht möglicherweise zu spät gestellt wird und der Unternehmer hohen Haftungsansprüchen ausgesetzt ist. Übrigens birgt diese Lage auch für Steuerberater Haftungsrisiken.

Welche Unternehmensgrößen wird das am ehesten betreffen?
Am stärksten trifft es Soloselbstständige und Kleinunternehmen ohne nennenswerten Produktionsmitteleinsatz. Der Staat unterstützt zwar kleine und mittlere Unternehmen mit der Überbrückungshilfe II. Damit werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten gefördert. Selbstständigen hilft das nur bedingt, weil sie in der Regel geringere Fixkosten, etwa für Maschinen oder Lager, haben. Mit dem Entschädigungsprogramm anlässlich der Einschränkungen im November erhalten Hotellerie, Gastronomie und Co. nun bis zu 75 Prozent des Umsatzes von November 2019, was sich positiv auswirkt. Gleichwohl werden die Hilfen insbesondere im Veranstaltungs- und Tourismusbereich vielfach nicht ausreichen, da die finanzielle Substanz bereits über Monate aufgezehrt wurde und gute Mitarbeiter sich umorientiert haben.

Und dann?
… müssen Betroffene vor allem ehrlich zu sich selbst sein. Ich habe Fälle erlebt, in denen langjährig erfolgreiche Unternehmer sehenden Auges in die Insolvenz gelaufen sind. Trotz eindeutiger Signale wollten sie die Schieflage ihres Unternehmens schlicht nicht akzeptieren. Für viele bedeutet eine Insolvenz noch immer ein Stigma und ein Zeichen persönlichen Scheiterns. Vielleicht kann Corona hier die Hemmschwelle senken. Wenn die Pandemie oder die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung der Grund des Scheiterns sind und weniger persönliche Fehlentscheidungen, wird die Insolvenz möglicherweise eher als legitimes Mittel für einen Neuanfang akzeptiert. Und das wäre sogar gut so. Denn wer lange zögert, verbraucht das, was für eine Sanierung am wichtigsten ist: Zeit.

Sie sprechen von eindeutigen Signalen. Welche sind das?
In welchem Verhältnis stehen etwa liquide Mittel und Forderungen gegenüber fälligen Verbindlichkeiten? Wie groß ist die Lücke und wie entwickelt sie sich? Ab einem Defizit von zehn Prozent oder mehr gilt ein Unternehmen als zahlungsunfähig. Aber auch vorher deutet sich eine Krise an: Der Gewinn geht zurück, wichtige Kunden gehen verloren, die Produktqualität sinkt, die Bonität bei Kreditgebern oder Lieferanten verschlechtert sich. Alles Zeichen einer strategischen oder operativen Krise. Bereits hier sollten Unternehmer tätig werden, um mit hinreichender Zeit besonnen die richtigen Maßnahmen zur Neuausrichtung und Restrukturierung zu ergreifen und eine akute Liquiditätskrise nach Möglichkeit abzuwenden.

Sollte der Referentenentwurf zum präventiven Restrukturierungsrahmen schon am 1. Januar 2021 in Kraft treten, könnte er die Insolvenzwelle noch abmildern?
Das wird sich zeigen. Das Gesetz ist neu und noch nicht praxiserprobt und zugleich sehr komplex. Deshalb gehe ich davon aus, dass zunächst größere Unternehmen dieses Instrument nutzen werden, die sich dabei von Sanierungsexperten professionell begleiten lassen. Allerdings müssen sie noch viel früher für sich überhaupt den Handlungsbedarf erkennen. Denn als Kriterium für eine außergerichtliche Sanierung gelten die lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit sowie ein profitables Geschäftsmodell und zumindest mittelfristig positive Fortführungsaussichten.

Wie wägen Sie zwischen außergerichtlicher Sanierung und Insolvenzverfahren ab?
Für ein außergerichtliches Sanierungsverfahren muss die Liquiditätslage sehr viel besser sein. Denn dabei kann keine zusätzliche Liquidität durch Insolvenzgeld und die damit verbundene Einsparung der Personalkosten geschaffen werden. Auch darf ich nicht wie in der Regelinsolvenz rechtswirksam in Arbeitnehmerrechte eingreifen. Zusammengefasst: Ein außergerichtliches Vorgehen kann erfolgversprechend sein, wenn das Geschäftsmodell zukunftsfähig ist, kurzfristig operative Profitabilität sichergestellt werden kann und belastbare Beziehungen zu Kunden und Lieferanten bestehen. Ein Insolvenzverfahren drängt sich dann auf, wenn Zeitdruck besteht, wenig Liquidität vorhanden ist und Personalmaßnahmen notwendig sind.

Und welche Möglichkeiten bleiben Einzelunternehmern?
Wer mit seinem Privatvermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten haftet, muss im Fall der Fälle in die Privatinsolvenz. Auch hier ist mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung eine Neuregelung auf dem Weg; wobei noch nicht ganz klar ist, wann sie in Kraft tritt. Die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung soll von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Das wird für viele eine Erleichterung bringen. Und vielfach ist die Privatinsolvenz nicht die schlechteste Variante. Denn der Insolvenzverwalter kann nach Prüfung das Unternehmen aus der Insolvenz wieder freigeben. Der Unternehmer kann sein Geschäft und seine Berufstätigkeit dann, ohne neue Schulden zu machen, immerhin weiterführen.


Zur Person

Christin Malsch ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht bei Schulz Sozien Rechtsanwälte, Notare, Fachanwälte. Die Kanzlei mit sechs Standorten in NRW – unter anderem in Essen, Düsseldorf und Köln – ist auf Sanierung und Insolvenzverwaltung spezialisiert. Seit mehr als 17 Jahren ist Christin Malsch als Insolvenzverwalterin und Sanierungsberaterin tätig und hat seitdem mehr als 1.000 Insolvenzverfahren betreut. Zudem ist sie Lehrbeauftragte an der Hochschule Düsseldorf (HSD), Mitglied in der Bundesvereinigung Repositionierung, Sanierung und Interim Management e.V. (BRSI) sowie im Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln e.V.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke