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Europas neue Firmenformel
Ob EU-Parlament, Europäische Kommission oder Rat der EU: Europapolitik beeinflusst maßgeblich die deutsche Gesetzgebung – und damit auch den Handlungsrahmen für die Wirtschaft. Jetzt will Brüssel eine neue europäische Rechtsform schaffen: Die geplante „EU Inc.“ soll Gründungen erleichtern, Wachstum über Grenzen hinweg vereinfachen und Europas Binnenmarkt noch stärker zusammenführen.

Der Satz klingt fast zu schön, um europäische Wirklichkeit zu werden: Ein Unternehmen gründen – vollständig online, innerhalb von 48 Stunden, für weniger als 100 Euro. Genau das stellt die EU-Kommission mit ihrer geplanten neuen Rechtsform „EU Inc.“ in Aussicht. Es wäre ein großer Schritt für den Standort Europa.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verbindet mit dem Vorhaben EU Inc. jedenfalls ein ambitioniertes Ziel: „ein Europa, ein Markt, bis 2028“. Das geplante Projekt soll dabei nicht nur Gründungen beschleunigen, sondern Unternehmen die EU-weite Tätigkeit und Expansion erleichtern.
Denn die neue Rechtsform ist nicht nur etwas für Startups. Sie kann auch für mittelständische Unternehmen wichtig werden, die in Europa wachsen wollen, bislang aber vor den Kosten und dem bürokratischen Aufwand grenzüberschreitender Strukturen zurückschrecken. Der auf digitale Geschäftsmodelle spezialisierte Steuerberater Thomas Matisheck verweist in seinem Blog auf eine bemerkenswerte Zahl: Nur 2 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU gründen heute eine Tochtergesellschaft im europäischen Ausland – obwohl der Binnenmarkt rund 450 Millionen Menschen umfasst. Der Grund sei aber nicht fehlendes Interesse, sondern Bürokratie: 27 Rechtssysteme, unterschiedliche Mindestkapitalregeln, Notartermine, Handelsregisterverfahren und mehr als 60 Gesellschaftsformen in der EU. Ähnlich argumentiert die EU-Kommission selbst. Stéphane Séjourné, Vize-Exekutivpräsident der Kommission und zuständig für Wohlstand und europäische Industriestrategie, nennt die Einführung der EU Inc. dann auch eine „small revolution and large simplification“ (auf Deutsch: eine kleine Revolution und große Vereinfachung), weil Unternehmen künftig nicht mehr für einfache Vorgänge wie Gründung oder Expansion durch unterschiedliche nationale Verfahren, Notare und Übersetzungsprozesse ausgebremst werden sollen.
Nach den Plänen der EU-Kommission soll die EU Inc. als sogenanntes „28. Regime“ neben die jeweiligen nationalen Rechtsformen treten − nicht als Ersatz für die deutsche GmbH, die französische SARL oder die niederländische BV, sondern als zusätzliche europäische Option auch für Mittelständler, die aus dem nationalen Rahmen herauswachsen wollen.
Was trocken nach Gesellschaftsrecht klingt, ist in Wahrheit ein Wettbewerbsthema. Europa hat eine starke Forschung, gute Ideen und einen großen Markt. Doch allzu oft scheitert Wachstum nicht an der Technologie, sondern am System. Wer in Deutschland produziert, in Frankreich Kunden gewinnt, in den Niederlanden Kapital einsammelt und in Spanien Mitarbeiter beteiligt, muss sich durch unterschiedliche Rechtsordnungen arbeiten. Für Großkonzerne ist das lästig. Für Startups und innovative Mittelständler kann es schnell zur Wachstumsbremse werden.
Chance für den Mittelstand
Viele Unternehmen sind längst europäisch unterwegs – als Zulieferer, Maschinenbauer, Softwareanbieter, Händler oder Dienstleister. Doch ihre rechtliche Struktur bleibt häufig national geprägt. Wer Tochtergesellschaften aufbauen, Investoren beteiligen oder Mitarbeiter in mehreren Ländern am Unternehmenserfolg beteiligen will, braucht bislang teure Beratung, lange Abstimmungen und viel Geduld.
Die EU Inc. könnte hier zum Beschleuniger werden. Eine einheitlichere Rechtsform würde Investoren mehr Orientierung geben, Beteiligungen einfacher strukturieren und grenzüberschreitende Expansion planbarer machen. Besonders interessant ist im aktuellen Entwurf zur EU Inc. der geplante Rahmen für Mitarbeiterbeteiligungen: Steuerberater Matisheck verweist in seinem Blog auf den EU-ESOP, einen europäischen Employee Stock Option Plan. Gewinne aus Mitarbeiteranteilen sollen demnach grundsätzlich nicht schon beim Erhalt der Anteile besteuert werden, sondern erst später – etwa beim Unternehmensverkauf oder Börsengang. Damit verknüpft die EU-Kommission die neue Rechtsform mit besseren Beteiligungsmodellen, um Spitzenkräfte zu gewinnen und zu halten. Zwar kennt Deutschland bereits steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen. Doch der geplante EU-ESOP-Rahmen der EU Inc. ginge darüber hinaus: Er würde die Besteuerung europaweit stärker vereinheitlichen und den Steuerzeitpunkt grundsätzlich auf den Verkauf der Anteile verschieben.
Das ist für Mittelständler mehr als ein Startup-Detail. Wer Fachkräfte gewinnen will, konkurriert zunehmend mit internationalen Arbeitgebern. Beteiligungsprogramme können helfen, Talente zu binden – gerade in Wachstumsbranchen wie Technologie, Software, Industrie-IT oder Green Tech. Wenn solche Modelle europaweit verständlicher und praktikabler werden, stärkt das nicht nur junge, sondern auch etablierte Unternehmen, die neue Geschäftsfelder aufbauen und deren international aufgestellte Teams aus Mitarbeitern in mehreren EU-Ländern bestehen.
Gleichzeitig wäre die EU Inc. kein Steuersparmodell. Denn das Steuerrecht bliebe national. Wer in Deutschland tätig ist und dort seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt hat, würde auch mit einer EU Inc. deutsche Steuern zahlen. Entscheidend bleibt der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung, nicht die Registeradresse.
Über den Vorschlag der Kommission verhandeln nun das Europäische Parlament und der Rat. Kommt die Einigung bis Ende 2026 zustande, könnten ab 2027 die ersten EU Inc.-Gründungen folgen – und Betriebe den Weg zu echter Expansion über Europas Binnengrenzen hinweg beschreiten.
Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Gerhard Walter
Bildnachweis: Getty Images