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Regionales

Regionales: Überbrückungshilfen 2020 des Bundes zur Abmilderung der Folgen der Covid 19- Pandemie

Durch die Schließung vieler Geschäftsbetriebe im Zuge der gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Überwältigung von COVID-19, entstand ein neuer Bedarf an finanziellen Mitteln für kleine und mittelständische Unternehmen. Nach dem KfW-Schnellkredit folgt nun eine weitere Überbrückungshilfe.

Im Rahmen der Überbrückungshilfen des Bundes sind die Prüfung der Unternehmensangaben sowie die Erfüllung geldwäscherechtlicher Vorschriften, vor allem die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, von elementarer Bedeutung. Diese Anforderungen stellen sehr kurzfristig, die Antragsfrist läuft bis zum 31.08.2020, eine erhebliche Mehrbelastung für viele Unternehmen dar.

Creditreform unterstützt sie mittels unserer Risikomanagement-Software CrefoSystem wirkungsvoll bei der Erfüllung Ihrer anstehenden Aufgaben. CrefoSystem bietet Ihnen einen web-basierten Zugang zu unseren führenden Auskunftsdatenbanken über Firmen und Privatpersonen.

Über den Abruf von Auskunftsinformationen erhalten Sie wichtige Einblicke in Unternehmensangaben sowie die Bonität des Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter. Zusätzlich haben Sie die Option, automatisiert den/ die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Dabei ist keine langwierige Installation oder Integration in Ihre Systeme erforderlich.

Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter 0231-5494-64 oder an vertrieb@dortmund.creditreform.de



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