Creditreform Magazin

Green Claims - was ist wirklich grün?

Mit dem Green Deal verfolgt die EU-Kommission nicht nur das große Ziel der CO2-Neutralität. Sie nimmt auch Produktbeschreibungen und Verbraucherschutz in den Blick. Nun hat sich die Brüsseler Behörde auf eine neue Richtlinie gegen Greenwashing geeinigt. 

Worum geht es? 

Mit Labeln wie „klimaneutral“, ­„CO2-reduziert“ oder „recycelbar“ preisen viele Unternehmen ihre Produkte umweltbewussten Verbrauchern an. Eine von der EU-Kommission beauftragte Studie im Jahr 2020 beurteilte allerdings mehr als die Hälfte der geprüften Umweltaussagen als vage, irreführend oder unfundiert. 40 Prozent der Aussagen waren nicht belegt. Weil es bisher keine Vorschriften zu freiwilligen Umweltaussagen, sogenannten Green Claims, gibt, sieht die Kommission Handlungsbedarf.

Was ist das Ziel?  

Damit es für alle Unternehmen im Binnenmarkt gleiche Wettbewerbsbedingungen gibt und Verbraucher zuverlässige Informationen bekommen, sollen Unternehmen im Bezug auf Green Claims künftig Mindeststandards einhalten. Freiwillige Umweltaussagen müssen belegt werden und eindeutig kommuniziert. Etwa: Diese Verpackung besteht zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff. Außerdem möchte die Kommission gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen und -label vorgehen.

Ab wann gilt die Richtlinie?   

Noch wird der Entwurf der EU-Kommission verhandelt und sobald die Richtlinie verabschiedet ist, müssen die Staaten sie in nationales Recht umsetzen. Doch allein, dass der Vorschlag im Raum steht, zeigt bereits Wirkung. Laut einer Studie der Beratung South Pole, für die Unternehmen aus zwölf Ländern befragt wurden, reduziert ein Viertel der Befragten seine Nachhaltigkeitskommunikation vorsorglich bereits jetzt, um dem Vorwurf des Greenwashings zu entgehen.

Was ist noch erlaubt, was nicht?  

Laut Richtlinienentwurf müssen sich alle umweltbezogenen Werbeaussagen auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Zudem müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Werbeaussagen über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. So soll ein vollständiges und genaues Bild geliefert werden. Unabhängige Prüfstellen wie der TÜV sollen solche Aussagen zertifizieren. Um unverhältnismäßige Belastungen für Kleinstunternehmen zu vermeiden, sind sie von den Verpflichtungen ausgenommen.

Wie sind Unternehmen auf der sicheren Seite?   

Für größere Unternehmen werden die Neuerungen mehr Aufwand bedeuten. Bisher musste ihnen eine unlautere Werbeaussage im Einzelfall nachgewiesen werden. Mit der EU-Richtlinie wird die Beweislast umgekehrt. Wer ganz sicher sein will, muss seine Werbeaussagen präzisieren und im Zweifel mit Studien belegen. Gewinner könnten die Verbraucher sein. Laut Nielsen Werbestatistik halten bisher nur 20 Prozent von ihnen Produktinformationen zu Nachhaltigkeit für glaubwürdig.   


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Christian Raschke
Bildnachweis: Craig Hastings / Getty Images