KI am Arbeitsplatz – Karrierebooster oder Karrierekiller?
In immer mehr Unternehmen entscheidet der Umgang mit Künstlicher Intelligenz über Karrierechancen. Wer KI-Tools produktiv nutzt, kann schneller aufsteigen – wer sie ignoriert, riskiert berufliche Nachteile.

Montagvormittag, Konferenzraum. Die Geschäftsführung diskutiert über die Beförderung von zwei Führungskräften. Wer soll zum Senior Manager aufsteigen? Beide Kandidaten haben gute Zahlen vorzuweisen. Beide gelten als erfahrene Mitarbeiter. Schließlich rückt eine Frage in den Mittelpunkt: Wer nutzt bereits regelmäßig KI? Der eine arbeitet täglich mit Künstlicher Intelligenz, analysiert Daten schneller und erstellt Präsentationen in kurzer Zeit. Der andere arbeitet weiterhin ohne die Unterstützung dieser Werkzeuge.
Zukunftsmusik? Nein − die Unternehmensberatung Accenture beispielsweise macht Beförderungen ihrer Führungskräfte inzwischen davon abhängig, ob und in welchem Umfang sie firmeneigene KI-Tools aktiv nutzen.
Kein Zweifel:Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsalltag rasant. Sie schreibt Texte und Computer-Codes, analysiert Daten oder automatisiert Routineaufgaben. Wer KI-Anwendungen nutzt, arbeitet schneller und oft präziser. Wer sie ignoriert, gerät leicht ins Hintertreffen. OpenAI-Chef Sam Altman brachte diese Entwicklung jüngst auf den Punkt: „KI wird Menschen nicht ersetzen. Aber Menschen, die KI nutzen, werden diejenigen ersetzen, die es nicht tun.“
KI wird zur Schlüsselqualifikation
Für viele Unternehmen ist Künstliche Intelligenz inzwischen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Laut einer Analyse des McKinsey Global Institute könnte der Einsatz generativer KI weltweit jährlich eine zusätzliche Wertschöpfung in Höhe von rund 2,4 bis 4 Billionen Euro schaffen – sofern sich die Technologie bis 2040 breit durchsetzt, etwa in Marketing, Softwareentwicklung oder Kundenservice.
Hinzu kommt der Fachkräftemangel: KI kann helfen, Engpässe zu überbrücken, indem sie einfache Tätigkeiten übernimmt. Auch Unternehmen selbst erkennen diese Bedeutung zunehmend. Laut einer Bitkom-Studie halten 81 Prozent der deutschen Unternehmen KI für die wichtigste Zukunftstechnologie, bereits mehr als ein Drittel nutzt entsprechende Anwendungen im eigenen Betrieb. Für Arbeitgeber ist klar: Wer KI nicht integriert, riskiert langfristig Wettbewerbsnachteile.
Wenn KI über Karrieren entscheidet
Nicht nur bei Accenture beeinflusst der Umgang mit KI bereits Beförderungen. Auch andere Beratungsunternehmen prüfen, wie intensiv Führungskräfte die firmeneigenen KI-Tools nutzen. Damit verändert sich das Anforderungsprofil vieler Berufe. Neben Fachwissen wird der produktive Umgang mit KI zur Schlüsselkompetenz.
Doch je größer die Rolle von KI-Tools bei Personalentscheidungen und Leistungsbewertungen wird, desto stärker stellt sich die Frage nach rechtlichen Grenzen. „Für den Einsatz von KI im Job gelten zunächst die bestehenden Regeln des Arbeitsrechts“, sagt Dr. Julia Schweitzer, Partnerin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Bryan Cave Leighton Paisner (BCLP) in Frankfurt. Neben der europäischen KI-Verordnung seien vor allem Datenschutz, Geheimnisschutz und klassische arbeitsrechtliche Vorschriften relevant. Unternehmen müssten deshalb prüfen, wie sich der Einsatz von KI-Tools rechtlich in ihre Arbeitsorganisation einfügt.
Direktionsrecht – Arbeitgeber dürfen KI-Nutzung anordnen
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Einsatz bestimmter Technologien auch anordnen. „Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen“, erklärt Arbeitsrechtlerin Julia Schweitzer mit Blick auf das sogenannte Direktionsrecht. Wenn KI-Tools für den beruflichen Einsatz erforderlich sind, könne ihre Nutzung daher grundsätzlich verlangt werden. Entscheidend sei jedoch, dass dies zum jeweiligen Berufsbild passt. „Früher galt PC-Kompetenz als Zusatzqualifikation. Heute ist sie selbstverständlich. Ähnlich könnte es mit KI-Kompetenz laufen.“
Besonders sensibel bleibt der Einsatz im Personalbereich. „Alles, was der Überwachung von Beschäftigten dient, gilt rechtlich als Hochrisiko-System“, sagt Julia Schweitzer. Unternehmen müssten in solchen Fällen umfangreiche Anforderungen erfüllen – welche, fasst die Arbeitsrechtlerin in einer kurzen Checkliste zusammen.
Checkliste: KI am Arbeitsplatz
- Bestandsaufnahme
Welche KI-Systeme werden im Unternehmen genutzt – und wofür?
Greifen die Anwendungen in Bewerbungsprozesse oder Personalentscheidungen ein? - Anbieter prüfen
Liegen Dokumentationen zur Funktionsweise vor?
Sind Konformitätsnachweise, Grenzen der Nutzung und Supportstrukturen transparent? - Menschliche Kontrolle sicherstellen
Wer überprüft Entscheidungen der KI?
Wann ist eine menschliche Aufsicht verpflichtend? - Transparenz herstellen
Mitarbeiter und Bewerber müssen wissen, wenn KI ihre Bewertung beeinflusst. - Monitoring einführen
Unternehmen sollten Protokolle sichern und regelmäßig prüfen, ob Fehler oder Diskriminierungen auftreten. - Betriebsrat einbeziehen und Datenschutz beachten
Der Einsatz von KI im Personalbereich betrifft häufig Mitbestimmungsrechte und Datenschutzfragen. - Klare rote Linien definieren
Bestimmte KI-Anwendungen sind unzulässig oder hochriskant – etwa Emotionserkennung oder Social Scoring (wenn Menschen anhand ihres Verhaltens oder ihrer Daten mit einer Punktzahl bewertet werden).
Weiterbildung wird zur Pflicht
Für Arbeitgeber ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung: Sie müssen die Chancen der Technologie nutzen und gleichzeitig Risiken kontrollieren.„Es reicht nicht, einmal eine Schulung zu machen und das Thema danach abzuhaken“, betont Schweitzer. Sinnvoll seien modulare Trainingsprogramme mit unterschiedlichen Lernstufen, damit Beschäftigte schrittweise Kompetenzen aufbauen können und KI nicht als Bedrohung wahrnehmen.
Julia Schweitzer weiß: „KI ist da – sie ist wichtiger Teil der Arbeitswelt.“ Entscheidend sei deshalb, dass Unternehmen klare Regeln schaffen, Mitarbeiter und Führungskräfte qualifizieren und die Technologie verantwortungsvoll einsetzen. Dann könne KI zum Karrierebooster werden – für Unternehmen ebenso wie für Mitarbeiter.

Gespräch mit Dr. Julia Schweitzer/BCLP
Dr. Julia Schweitzer ist Partnerin der internationalen Anwaltskanzlei Bryan Cave Leighton Paisner (BCLP) in Frankfurt und spezialisiert auf Arbeitsrecht. Zudem ist sie Mitgründerin der Frankfurter Mediationszentrale.
Weiterbildung verweigert oder nicht gemacht – welche Folgen drohen?
Lehnt ein Mitarbeiter eine Weiterbildung ab, hängt die rechtliche Bewertung davon ab, ob die Schulung verpflichtend ist und wann sie stattfindet.
Pflichtschulung während der Arbeitszeit
Wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um neue Technologien zu nutzen – etwa KI-Systeme oder neue Software –, kann der Arbeitgeber sie anordnen.
Mögliche Konsequenzen:
- Abmahnung
Eine Weigerung kann als Arbeitsverweigerung gelten. - Kündigung
Bei wiederholter Ablehnung trotz Abmahnung kann im Einzelfall eine Kündigung folgen. - Karrierenachteile
Fehlende Qualifikationen können dazu führen, dass Mitarbeiter bei Beförderungen oder neuen Aufgaben nicht berücksichtigt werden.
Text: Gerhard Walter
Quelle: Gespräch mit Dr. Julia Schweitzer/BCLP; Kununu, Haufe
Bildnachweis: IStock Fotos