Drittschuldnererklärung

Definition, Folgen, Pflichten

Wir erklären, was eine Drittschuldnererklärung ist und welche Pflichten Drittschuldner haben. Außerdem zeigen wir auf, welche Konsequenzen drohen, wenn sie diese nicht erfüllen.

3 Min. Lesezeit

Definition: Wer ist Drittschuldner?

Die Lohnpfändung eines Mitarbeiters gehört wohl eher nicht zu den Schriftstücken, die ein Unternehmer in der Post erwartet. Und dennoch ist dies nicht ungewöhnlich. Laut Creditreform Schuldner-Atlas 2024 sind 5,56 Millionen Bürger überschuldet. Wer seine Rechnungen nach mehrmaligem Mahnen nicht zahlt, dem droht eine Zwangsvollstreckung – und die Lohnpfändung gilt hier als probates Mittel.

In diesem Fall ist der Arbeitgeber ein sogenannter Drittschuldner. Denn ein Drittschuldner ist jemand, der einem Schuldner Geld schuldet oder für ihn Gelder verwahrt. Auf Anordnung eines Gerichts, also zum Beispiel einer Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, muss der Drittschuldner dieses Geld direkt an den Gläubiger zahlen. Neben Arbeitgebern (Lohnpfändung) sind oft auch Banken (Kontopfändung) Drittschuldner.

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Eine Drittschuldnererklärung ist eine rechtliche Erklärung. Der Drittschuldner gibt diese bei einer Pfändung gegenüber dem Gläubiger der ursprünglichen Schuld ab. In der Regel erfolgt sie schriftlich. Die Aufforderung dazu wird in die Zustellungsurkunde aufgenommen. Oft, aber nicht immer, hängen Gerichtsvollzieher der Urkunde sogar direkt ein Formular für die Drittschuldenerklärung an.

Mit der Drittschuldenerklärung verpflichtet sich der Drittschuldner, das Geld, welches er dem Schuldner schuldet, direkt an den Gläubiger zu zahlen. Damit bekommt der Gläubiger rechtmäßigen Zugriff auf die Vermögenswerte des Schuldners und hat eine effektive Möglichkeit, seine Forderungen durchzusetzen.

Rechtliche Grundlagen der Drittschuldnererklärung (nach § 840 ZPO)

Die Drittschuldnererklärung basiert auf § 840 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dort wird neben der Frist für ihre Abgabe auch festgelegt, welche Punkte die Drittschuldnererklärung enthalten muss

Inhalt und Anforderungen einer Drittschuldnererklärung

Zu den verpflichtenden Inhalten der Drittschuldnererklärung gehören unter anderem die Antworten auf folgende Fragen:

  • Ist der Drittschuldner bereit, die geforderten Zahlungen zu leisten?
  • Haben andere Gläubiger bereits Ansprüche geltend gemacht und wurden diese Ansprüche gepfändet?
  • Ist eine Unpfändbarkeit festgesetzt, zum Beispiel weil das Geld auf dem entsprechenden Konto in den letzten zwölf Monaten gepfändet wurde?
  • Handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto (auch „P-Konto“ genannt) oder um ein Gemeinschaftskonto?

Rechte und Pflichten des Drittschuldners

Die Drittschuldnererklärung verpflichtet den Drittschuldner, geschuldetes Geld direkt an den Gläubiger zu zahlen. Von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Schuldner wird er befreit. Allerdings haftet der Drittschuldner dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Drittschuldnererklärung. Erfüllt er sie nicht oder nicht rechtzeitig, drohen rechtliche Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen oder Zwangsmaßnahmen durch das Gericht. Die Drittschuldenerklärung muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Ist das nicht der Fall, drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen.

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Drittschuldnererklärung in speziellen Fällen

Häufig sind der Arbeitgeber, die Bank, oder der Vermieter des Schuldners zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung verpflichtet. Was in diesen Fällen zu beachten ist.

Lohnpfändung und Pflichten des Arbeitgebers

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber des Schuldners der Drittschuldner. In der Drittschuldnererklärung muss er unter anderem diese Fragen beantworten:

  • Wie hoch ist der monatliche Nettolohn des Schuldners?
  • Besteht mit diesem ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis?
  • Sind Unterhaltsansprüche vorrangig zu berücksichtigen?
  • Werden aufgrund von Unterhaltspflichten Pfändungsfreibeträge geltend gemacht – falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegen Pfändungen durch andere Gläubiger vor?
  • Bestehen Gegenansprüche des Arbeitgebers gegen den Schuldner?

Kontopfändung und Pflichten der Bank

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber des Schuldners der Drittschuldner. In der Drittschuldnererklärung muss er unter anderem diese Fragen beantworten:

  • Bei einer Kontopfändung ist die Bank des Schuldners der Drittschuldner. Sie muss in der Drittschuldnererklärung unter anderem diese Fragen beantworten:
  • Welches Guthaben ist auf dem Konto des Schuldners vorhanden?
  • Hat das Konto neben dem Schuldner noch weitere Inhaber?
  • Liegen bereits andere Pfändungen vor?
  • Handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes „P-Konto“)?
  • Bestehen Verfügungsbeschränkungen?
  • Bestehende Kreditlinien oder ist für das Konto ein Überziehungsrahmen vereinbart?

Pfändung der Mietkaution und Pflichten des Vermieters

Ist der Schuldner ein Mieter und pfändet der Gläubiger die Kaution, ist der Vermieter der Drittschuldner. Er muss in der Drittschuldnererklärung unter anderem beantworten:

  • Besteht ein Mietverhältnis mit dem Schuldner und hat dieser eine Kaution hinterlegt?
  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Bestehen Ansprüche des Vermieters an der Kaution?
  • Wurde die Kaution bereits anderweitig verpfändet oder abgetreten?

Folgen einer fehlerhaften oder unterlassenen Drittschuldnererklärung

Wird die Drittschuldnererklärung zu spät, nicht, oder falsch abgegeben, hat das schwerwiegende Folgen. Der Drittschuldner kann dadurch gegenüber dem Gläubiger schadenersatzpflichtig werden. Hat er falsche Angaben vorsätzlich gemacht, drohen ihm weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

FAQ zur Drittschuldnererklärung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Gläubiger

  • 1. Wann muss eine Drittschuldnererklärung abgegeben werden?

    Der Drittschuldner muss eine Drittschuldenerklärung abgeben, wenn er einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss des Gerichts erhalten hat. Außerdem muss der Gläubiger die Abgabe der Erklärung verlangen, damit sie verpflichtend wird.

  • 2. Welche Fristen gelten für die Abgabe einer Drittschuldnererklärung?

    Die Drittschuldenerklärung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses abgegeben werden. Wird sie nicht oder zu spät abgegeben, hat dies rechtliche Konsequenzen.

  • 3. Wann darf ein Drittschuldner die Zahlung verweigern?

    Sind im Pfändungsbeschluss der zu zahlende Betrag oder der Name des Gläubigers nicht korrekt angegeben, kann der Drittschuldner die Zahlung verweigern. Er muss dann sogar keine weiteren Auskünfte erteilen. Das gilt auch, wenn der Drittschuldner begründete Zweifel daran hat, dass die Forderung rechtmäßig ist. Wirklich komplex wird es, wenn ein Insolvenzverfahren läuft und die Zahlungen vom Insolvenzverwalter gesteuert werden. Ist das der Fall, sollten sich Drittschuldner unbedingt rechtlich beraten lassen.

  • 4. Wie wird eine Drittschuldnererklärung bei Banken / Finanzamt behandelt?

    Erwirkt der Gläubiger eine Kontopfändung oder die Pfändung einer Forderung (beispielsweise einer Steuererstattung) gegenüber dem Finanzamt, ist die Bank beziehungsweise das Finanzamt der Drittschuldner. Verlangt der Gläubiger dies in einem solchen Fall zudem, muss die Bank oder das Finanzamt folglich innerhalb von zwei Wochen eine Drittschuldnererklärung abgeben.

  • 5. Kann eine Drittschuldnererklärung nachträglich korrigiert werden?

    Die Drittschuldenerklärung kann nachträglich korrigiert werden, wenn sie falsch oder unvollständig war. Der Drittschuldner ist in diesem Fall sogar zur Korrektur verpflichtet. Merkt er, dass in der ursprünglichen Erklärung gemachte Angaben (zum Beispiel über die Höhe der Forderung oder über bestehende Pfändungen) nicht stimmen, muss er diese unverzüglich korrigieren. Die Korrektur sollte schriftlich erfolgen. Denn durch die Korrektur kann sich der Drittschuldner vor möglichen Haftungsansprüchen schützen.

  • 6. Wer erhält den Pfändungsbeschluss?

    Der Drittschuldner erhält den Pfändungsbeschluss oder den Überweisungsbeschluss. Der ursprüngliche Schuldner bekommt diesen Beschluss nicht.

    Wie wirkt sich eine Drittschuldnererklärung auf den Schuldner aus? Sobald der Drittschuldner, zum Beispiel die Bank, die Drittschuld anerkennt, kann der Schuldner nicht mehr auf das betroffene Vermögen zugreifen. Der Drittschuldner muss die entsprechenden gepfändeten Forderungen direkt an den Gläubiger überweisen.

    Für den Schuldner bedeutet das: Er hat, mit Ausnahme des unpfändbaren Teils, keinen Zugriff mehr auf das Konto sowie das darauf liegende Geld. Andere Forderungen wie Steuererstattungen oder gepfändete Lohnanteile erhält der Schuldner ebenfalls nicht mehr.

  • 7. Unter welchen Umständen kann ein Drittschuldner haftbar gemacht werden?

    Der Drittschuldner haftet gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Drittschuld. Zahlt er diese nicht oder nicht rechtzeitig, drohen ihm Schadensersatzforderungen oder Zwangsmaßnahmen. Mit Abgabe der Drittschuldnererklärung wird der Drittschuldner dafür von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Schuldner befreit.

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