Zahlungserinnerung

schreiben

Muster, Vorlagen & FAQ

Zahlung ausstehend? Hier finden Sie rechtssichere Muster & Vorlagen für eine freundliche Zahlungserinnerung – inklusive Formulierungen & Fristen.

7 Min. Lesezeit

Was ist eine Zahlungserinnerung?

Eine Zahlungserinnerung ist ein Hinweis an den Kunden, dass eine offene Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Sobald das Zahlungsziel einer Rechnung verstrichen ist, ohne dass der fällige Betrag bezahlt wurde, kann eine Zahlungserinnerung verschickt werden.

Meist sind Zahlungserinnerungen freundlich formuliert und basieren auf der Annahme, dass der Kunde die Rechnung möglicherweise einfach vergessen, übersehen oder verlegt hat – und nicht, dass er absichtlich nicht zahlen möchte. Ziel ist es, Kunden zur Zahlung zu motivieren, ohne die Kundenbeziehung zu gefährden. Oft reagieren Kunden auf freundliche Erinnerungen schneller als auf formelle Mahnungen.

Die Zahlungserinnerung hat noch keine rechtlichen Konsequenzen, auch Mahngebühren oder Verzugszinsen fallen noch nicht an. Sie ist tatsächlich − wie der Name sagt – eine bloße Erinnerung und als solche ist sie Teil eines professionellen Forderungsmanagements.

Für Unternehmen ist die Zahlungserinnerung ein wichtiges Instrument, um die Liquidität zu sichern und gleichzeitig professionell und kundenfreundlich mit säumigen Zahlern umzugehen.

Zahlungserinnerung vs. Mahnung: Die Unterschiede

Auch wenn viele Menschen die Begriffe Zahlungserinnerung und Mahnung synonym verwenden, gibt es einen wesentlichen Unterschied. Denn eine Mahnung hat eine juristische Bedeutung. Sie ist der Start für rechtliche Konsequenzen, die ein Gläubiger bei einem Zahlungsverzug durchsetzen kann. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 286 BGB1.

Während eine Zahlungserinnerung also ein freundlicher, unverbindlicher Hinweis ist, hat eine Mahnung rechtliche Konsequenzen. Mit einer Mahnung wird der Schuldner in Verzug gesetzt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen und Mahngebühren anfallen können und dass der Schuldner für weitere Verzögerungsschäden haftet. Sie ist außerdem die Voraussetzung, dass später – wenn nötig – ein Inkassobüro oder ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang gesetzt werden kann. Die Mahnung ist daher ein notwendiger formaler Schritt im Forderungsmanagement. Der Ton ist entsprechend deutlich förmlicher und ernster als bei einer Zahlungserinnerung.

Empfehlenswert ist es, mit einer (oder mehreren) freundlichen Zahlungserinnerungen zu beginnen, bevor man zur förmlichen Mahnung übergeht. Das zeigt Verständnis für Kunden, die versehentlich die Zahlung vergessen haben und gibt ihnen die Gelegenheit, das Versäumnis nachzuholen, bevor ernstere Konsequenzen drohen. Erst wenn Zahlungserinnerungen erfolglos bleiben, sollte der Übergang zur offiziellen Mahnung erfolgen.

Wann und wie sollte eine Zahlungserinnerung verschickt werden?

Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes darf eine Überweisung nur noch einen Tag dauern.2 Tatsächlich brauchen Banken manchmal allerdings länger, weshalb ein guter Zeitpunkt zum Verschicken einer Zahlungserinnerung drei bis fünf Werktage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung ist. Da sie kein rechtlich bindendes Dokument ist, gibt es keine Fristen und Formen, die eingehalten werden müssen, wohl aber Empfehlungen.

Je nachdem, wie viel Geduld ein Gläubiger aufbringen will, kann es nach einer ersten auch eine zweite Zahlungserinnerung geben, bevor die erste Mahnung verschickt wird. Auch die Form ist individuell.

Eine Zahlungsaufforderung kann per Post oder E-Mail erfolgen, aber auch eine telefonische Nachfrage kann erfolgversprechend sein.

Alles zum Inkasso: Hier Whitepaper herunterladen!

  • Was ist Inkasso? Wann ist es sinnvoll Inkasso-Services zu nutzen?
  • Wertvolle Praxistipps & konkrete Empfehlungen.
  • Kostenfreier Download von weiteren Muster-Dokumenten, Checklisten & Whitepapern.

Pflichtangaben in einer Zahlungserinnerung

Eine Pflicht für bestimmte Angaben gibt es zwar nicht, da eine Zahlungserinnerung kein rechtlich bindendes Dokument ist. Doch es lohnt sich, sie übersichtlich zu gestalten, damit der Kunde auf den ersten Blick erkennt, worum es geht.  

AngabeErklärung
Betreff
 
Das Wort "Zahlungserinnerung" sollte zentral vorkommen, am besten im Betreff, um die Wichtigkeit zu unterstreichen.
Freundliche AnspracheDa Zahlungserinnerungen zum Kundenbeziehungsmanagement gehören, sollte die Ansprache verständnisvoll und freundlich sein.

Zahlungsziel
 

Der Brief oder die Nachricht sollte an die versäumte Zahlung erinnern und dazu auch das alte Zahlungsziel nennen.

Hinweis
 

Falls bereits bezahlt wurde, ist die Zahlungsaufforderung gegenstandslos, auch darauf sollte das Schreiben hinweisen.
Rechnungsbetrag
 
Wichtig ist, dass der Rechnungsbetrag enthalten ist.
Neues ZahlungszielEin neues Zahlungsziel sollte in angemessener Zeit genannt werden, beispielsweise sieben bis 14 Tage nach Versand.
Bezug zur AusgangsrechnungUm die Zahlungserinnerung zuordnen zu können, sollte sie Daten wie die Rechnungsnummer, das Bestelldatum und die bestellte Leistung enthalten. 
Kopie der AusgangsrechnungZur besseren Nachvollziehbarkeit kann auch eine Kopie der Originalrechnung mitgeschickt werden. 

 

Zahlungserinnerung schreiben: Weitere Beispiele, Texte & Formulierungen

Ob formell oder persönlich, kurz oder ausführlich: Eine gut formulierte Zahlungserinnerung erhöht die Chancen auf einen schnellen Zahlungseingang. Die folgenden Beispiele bieten Orientierung für den Geschäftsalltag.

Wie formuliere ich eine besonders freundliche Zahlungserinnerung?

Eine freundliche Zahlungserinnerung zeigt Verständnis dafür, dass Rechnungen im geschäftigen Alltag auch mal vergessen werden können. Man geht dabei also von einem Versehen aus, nicht von böser Absicht. Daher ist sie höflich, freundlich und wertschätzend formuliert. Drohungen oder Vorwürfe haben in einer ersten Zahlungsaufforderung (noch) nichts zu suchen.

Je nachdem, wie das Kundenverhältnis ist, kann eine Zahlungsaufforderung formaler oder persönlicher gehalten sein.  Auch die Unternehmenskultur hat einen Einfluss auf die Formulierung: Wird in dem Unternehmen geduzt oder gesiezt? Handelt es sich um eine Beziehung zu Endkunden oder B2B-Kunden?

Freundliche Zahlungserinnerung Muster

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

vielen Dank für Ihren Auftrag und das entgegengebrachte Vertrauen.

Uns ist aufgefallen, dass die Rechnung Nr. [Nummer] über [Betrag] Euro vom [Datum] noch offen ist. Im hektischen Alltag kann es leicht mal passieren, dass man eine Rechnung übersieht.

Sollten Sie die Überweisung bereits getätigt haben, wunderbar – dann ignorieren Sie diese Erinnerung bitte einfach!

Ansonsten bitten wir Sie, den Betrag bis [Datum] zu überweisen. Die Kontodaten finden Sie anbei.

Sollten Fragen zur Rechnung bestehen oder falls es Probleme gibt, melden Sie sich gerne bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Zahlungserinnerung schreiben: Weitere Beispiele

Beispiel 2: 

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

im täglichen Trubel kann man schon mal etwas übersehen, daher der kurze Hinweis, dass folgende Rechnung noch nicht ausgeglichen wurde:

  • Rechnungsnummer: [Nummer]
  • Rechnungsdatum: [Datum]
  • Fälligkeitsdatum: [Datum]
  • Betrag: [Betrag] Euro

Wir bitten Sie, den offenen Betrag innerhalb der nächsten sieben Tage zu begleichen. Sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, sehen Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos an.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Beispiel 3: 

Guten Tag Frau/Herr [Name],

vielleicht haben Sie es übersehen, daher eine kurze Erinnerung an die offene Rechnung [Nummer] vom [Datum] über [Betrag] Euro.

Vielen Dank für die zeitnahe Begleichung!

Freundliche Grüße

Wann folgt die Mahnung?

Eine Mahnung kann verschickt werden, sobald eine Rechnung fällig ist und nicht bezahlt wurde. Es gibt aber auch Situationen, in denen Kunden im Verzug sind, ohne dass eine Mahnung verschickt werden muss. Spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung und Fälligkeit ist das der Fall bei Verbrauchern, wenn darauf bereits auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Bei Unternehmen gilt diese Regel automatisch.

Im Normalfall verschicken Unternehmen eine formelle Mahnung erst nach einer oder mehreren freundlichen Zahlungserinnerungen. Die erste Zahlungserinnerung sollte sieben bis 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum verschickt werden, in einem freundlichen Ton, ohne Gebühren. Die zweite Zahlungserinnerung kann im Tonfall schon etwas bestimmter sein und nach weiteren sieben bis 14 Tagen verschickt werden. Kommt der Kunde auch dieser Aufforderung nicht nach, sollte nach weiteren sieben bis 14 Tagen die erste Mahnung verschickt werden, eventuell mit Mahngebühren. Der Ton ist hierbei formell.

Typischer Ablauf:

  • 1. Zahlungserinnerung: 7-14 Tage nach Fälligkeitsdatum (freundlich, ohne Gebühren)
  • 2. Zahlungserinnerung: weitere 7-14 Tage später (etwas bestimmter im Ton)
  • 1. Mahnung: weitere 7-14 Tage später (formell, mit rechtlichen Hinweisen und ggf. Mahngebühren)

Mahnung ohne vorherige Zahlungserinnerung?

Es ist zwar nicht nötig, vorher eine Zahlungserinnerung zu verschicken, wohl aber sinnvoll, da viele Zahlungsverzögerungen auf Versehen beruhen, nicht auf Zahlungsunwilligkeit.

Es gibt aber auch gute Gründe, sofort zu mahnen. Etwa wenn ein Kunde in der Vergangenheit wiederholt zu spät und nur nach mehrmaliger Aufforderung bezahlt hat. Dann kann man davon ausgehen, dass dieser Kunde auch diesmal durch eine Zahlungserinnerung nicht zur Zahlung bewegt wird. Um die eigenen Geschäftsinteressen zu wahren, ist eine schnelle Mahnung hier angebracht. Auch bei besonders hohen Beträgen mit klaren Zahlungsvereinbarungen ist eine direkte Mahnung sinnvoller als eine Erinnerung, da man große Beträge weniger leicht vergisst als kleinere Rechnungen.

Zahlungserinnerung mit Mahngebühren: Wann ist das erlaubt?

Bei einer reinen Zahlungserinnerung dürfen keine Mahngebühren erhoben werden, da das noch kein Dokument ist, das den Schuldner in Verzug setzt. Zusätzliche Kosten zu erheben, ist daher noch nicht zulässig. Erst bei einer Mahnung sind Gebühren möglich. Wenn ein Schuldner im Zahlungsverzug ist, dürfen Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden. Die Rechnung muss also fällig und unbezahlt sein.

Die Gebühren einer Mahnung müssen angemessen sein, üblicherweise sind es fünf bis zehn Euro für die erste Mahnung. Zusätzlich zu den Mahngebühren können aber auch Verzugszinsen erhoben werden3. Wie hoch diese Zinsen sein dürfen, ist gesetzlich geregelt und steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bei Geschäften mit Verbrauchern darf er fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank liegen, bei Geschäften zwischen Unternehmen bei neun Prozent über dem Basiszinssatz4

Mahnung schreiben: Fristen und rechtliche Hinweise

Mit der Mahnung ist der Kunde bereits in Verzug, daher muss eine Mahnung keine Fristen setzen. Üblich ist es aber, ein Datum zu nennen und nach diesem Datum eine weitere Mahnung zu verschicken oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten, etwa ein Inkassobüro zu engagieren. Als neues Zahlungsziel wird meist eine Frist von einer bis zwei Wochen angegeben. Ein gerichtliches Mahnverfahren kann bereits nach einer ersten Mahnung in Gang gesetzt werden, allerdings hat sich in Deutschland die Vorgehensweise etabliert, drei Mahnungen zu verschicken, bis rechtliche Schritte angewandt werden.

Auf eine Mahnung gehören formale Angaben, ähnlich wie bei einer Rechnung. Absender und Empfänger müssen vollständig genannt werden, auch das Datum der Mahnung ist wichtig. Das Wort „Mahnung“ sollte vorkommen und Angaben zur Umsatzsteuerpflicht. Außerdem sollte erkennbar sein, worauf sich die Mahnung bezieht: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung und der ursprüngliche Fälligkeitstermin sollten darauf stehen, ebenso der Forderungsbetrag, eventuell eine neue Zahlungsfrist und, ganz wichtig, die Bankverbindung.

Da die erste Mahnung den Kunden in Verzug setzt, sollte das ebenfalls aus der Mahnung hervorgehen. Mahnkosten und Verzugszinsen gehören ebenfalls in das Schreiben. Die Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte, etwa ein gerichtliches Mahnverfahren ist zwar keine Pflicht, kann aber der Forderung Nachdruck verleihen.

Tipps für eine effektive Zahlungserinnerung

Checkliste: Zahlungserinnerung professionell erstellen

Vor dem Versand

  • Zahlungseingang: Vorab kontrollieren - wurde die Zahlung möglicherweise bereits getätigt, aber noch nicht verbucht?
  • Prüfen: Ist das Zahlungsziel tatsächlich verstrichen?
  • Idealer Zeitpunkt: Wartezeit von drei bis fünf Werktagen seit Fälligkeit
  • Kundenhistorie: Handelt es sich um einen zuverlässigen Kunden, bei dem ein Versehen wahrscheinlich ist?


Inhalte

  • Betreff: Das Wort Zahlungserinnerung deutlich platzieren
  • Freundliche Ansprache: Verständnisvollen und wertschätzenden Ton wählen
  • Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Bestelldatum und Leistungsbeschreibung angeben
  • Rechnungsbetrag: Vollständigen Betrag inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten nennen
  • Ursprüngliches Zahlungsziel: Altes Fälligkeitsdatum erwähnen
  • Neues Zahlungsziel: Angemessene Frist setzen (7-14 Tage)
  • Hinweis: Erwähnen, dass die Erinnerung gegenstandslos ist, falls bereits bezahlt wurde
  • Bankverbindung: Kontodaten beifügen
  • Ansprechpartner: Kontaktmöglichkeit für Rückfragen anbieten
  • Rechnungskopie: Optional zur besseren Nachvollziehbarkeit beilegen


Rechtliche Aspekte beachten

  • Keine Mahngebühren: Bei reinen Zahlungserinnerungen dürfen keine Gebühren erhoben werden
  • Keine Verzugszinsen: Diese fallen erst bei offiziellen Mahnungen an
  • Kein Verzug: Die Zahlungserinnerung setzt den Kunden noch nicht in Verzug


Weiteres Vorgehen planen

  • Zweite Erinnerung: Nach weiteren 7-14 Tagen, etwas bestimmter im Ton
  • Übergang zur Mahnung: Nach erfolgloser zweiter Erinnerung, weitere 7-14 Tage später
  • Dokumentation: Alle Zahlungserinnerungen aufbewahren für spätere rechtliche Schritte


Versandoptionen

  • Per E-Mail: Schnell und unkompliziert
  • Per Post: Formeller, bei höheren Beträgen
  • Telefonisch: Persönlich, bei guter Kundenbeziehung

 

Zahlungsausfälle vermeiden: Das kann jeder tun

Eine professionelle Zahlungserinnerung ist ein wichtiger erster Schritt im Forderungsmanagement – doch sie ist nur ein Teil einer umfassenden Strategie zum Schutz vor Zahlungsausfällen. Denn während Zahlungserinnerungen und Mahnungen dabei helfen, bereits entstandene Außenstände einzutreiben, lassen sich viele Zahlungsprobleme durch vorbeugende Maßnahmen von vornherein vermeiden.

Ein ganzheitliches Risikomanagement beginnt bereits vor Vertragsabschluss: durch Bonitätsprüfungen, die kontinuierliche Überwachung von Geschäftspartnern und ein strukturiertes Forderungsmanagement. Unternehmen, die frühzeitig in präventive Maßnahmen investieren, können Liquiditätsengpässe effektiv verhindern und ihre finanzielle Stabilität langfristig sichern.

 

Ausfälle berechnen

Wie groß ist das wirtschaftliche Risiko durch offene Rechnungen? Mit dem Forderungsausfallrechner von Creditreform können Sie ermitteln, wie stark Zahlungsausfälle Ihren Gewinn beeinträchtigen und welchen zusätzlichen Umsatz Sie benötigen, um diese Verluste auszugleichen.

Ausstehende Zahlungen trotz Zahlungserinnerung? Nutzen Sie den Creditreform Inkasso Service

Trotz wiederholter Zahlungserinnerungen und Mahnungen bleiben manche Forderungen unbeglichen? Creditreform unterstützt Sie dabei, offene Rechnungen erfolgreich einzutreiben. Von der ersten Kontaktaufnahme mit säumigen Zahlern bis zum gerichtlichen Mahnverfahren: Die Creditreform Inkasso-Experten kümmern sich professionell und effizient um Ihre Forderungen, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Hier informieren Und Ausfallrisiko Minimieren

FAQ zur Zahlungserinnerung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Zahlungserinnerung

  • 1. Ist eine Zahlungserinnerung eine Mahnung?

    Nein, eine Zahlungserinnerung ist keine Mahnung. Während eine Zahlungserinnerung ein freundlicher, unverbindlicher Hinweis auf eine offene Rechnung ist, hat eine Mahnung rechtliche Konsequenzen. Mit einer Mahnung wird der Schuldner offiziell in Verzug gesetzt, wodurch Verzugszinsen und Mahngebühren anfallen können. Die Mahnung ist außerdem Voraussetzung für spätere rechtliche Schritte wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Beauftragung eines Inkassobüros.

  • 2. Fallen Mahngebühren ohne vorherige Zahlungserinnerung an?

    Ja, Mahngebühren können auch ohne vorherige Zahlungserinnerung anfallen. Eine Mahnung kann verschickt werden, sobald eine Rechnung fällig und unbezahlt ist. Es ist jedoch empfehlenswert, zunächst eine oder mehrere freundliche Zahlungserinnerungen zu versenden, da viele Zahlungsverzögerungen auf Versehen beruhen und sich so ohne rechtliche Schritte klären lassen.

  • 3. Welche Frist sollte in einer Zahlungserinnerung gesetzt werden?

    In einer Zahlungserinnerung sollte ein neues Zahlungsziel von sieben bis 14 Tagen gesetzt werden. Diese Frist gibt dem Kunden ausreichend Zeit, die Zahlung vorzunehmen, ohne unnötig lange zu warten.

  • 4. Muss eine Zahlungserinnerung per Post verschickt werden?

    Nein, eine Zahlungserinnerung muss nicht per Post verschickt werden. Da sie kein rechtlich bindendes Dokument ist, gibt es keine vorgeschriebene Form. Sie können zwischen verschiedenen Versandarten wählen: per E-Mail (schnell und unkompliziert), per Post (formeller, bei höheren Beträgen empfehlenswert) oder auch telefonisch (persönlich, bei guter Kundenbeziehung). Die Wahl hängt von Ihrer Kundenbeziehung und der Situation ab.

  • 5. Kann eine Zahlungserinnerung auch mündlich erfolgen?

    Ja, eine Zahlungserinnerung kann auch telefonisch erfolgen. Eine telefonische Nachfrage kann sogar besonders erfolgversprechend sein, da sie persönlich ist und direkt Rückfragen klären kann. Bei bestehenden guten Kundenbeziehungen ist ein Anruf oft die schnellste Methode, um Missverständnisse auszuräumen und die Zahlung zu beschleunigen.

  • 6. Wie oft sollte man eine Zahlungserinnerung senden, bevor man mahnt?

    Üblicherweise werden ein bis zwei Zahlungserinnerungen verschickt, bevor zur offiziellen Mahnung übergegangen wird. Die erste Zahlungserinnerung erfolgt sieben bis 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in freundlichem Ton. Eine zweite Zahlungserinnerung kann nach weiteren sieben bis 14 Tagen folgen, diesmal etwas bestimmter formuliert. Erst wenn beide Erinnerungen erfolglos bleiben, sollte nach weiteren sieben bis 14 Tagen die erste Mahnung verschickt werden.

  • 7. Ist eine Zahlungserinnerung gesetzlich vorgeschrieben?

    Nein, eine Zahlungserinnerung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie ist auch keine Voraussetzung für eine spätere Mahnung. Es ist jedoch sinnvoll und kundenfreundlich, zunächst eine Zahlungserinnerung zu verschicken, bevor man zur förmlichen Mahnung übergeht. Dies zeigt Verständnis für mögliche Versehen und gibt Kunden die Chance, das Problem ohne rechtliche Konsequenzen zu lösen.

  • 8. Kann eine Zahlungserinnerung per E-Mail rechtlich wirksam sein?

    Eine Zahlungserinnerung per E-Mail ist vollkommen ausreichend, da sie kein rechtlich bindendes Dokument ist und keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Eine E-Mail ist sogar eine gängige und effiziente Methode für Zahlungserinnerungen. Wichtig ist nur, dass alle relevanten Informationen wie Rechnungsnummer, Betrag und neues Zahlungsziel enthalten sind, damit der Kunde die Rechnung zuordnen und begleichen kann.

  • 9. Welche Konsequenzen drohen, wenn die Zahlungserinnerung ignoriert wird?

    Wenn eine Zahlungserinnerung ignoriert wird, folgt üblicherweise eine zweite Zahlungserinnerung mit etwas bestimmterem Ton. Bleibt auch diese erfolglos, wird eine offizielle Mahnung verschickt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde im Verzug, und es können Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen. Nach erfolglosen Mahnungen können weitere rechtliche Schritte folgen, wie die Beauftragung eines Inkassobüros oder ein gerichtliches Mahnverfahren.

  • 10. Sollte die Zahlungserinnerung mit der Originalrechnung verschickt werden?

    Es ist empfehlenswert, eine Kopie der Originalrechnung beizufügen, da dies die Nachvollziehbarkeit für den Kunden erhöht. Pflicht ist dies jedoch nicht. Wichtig ist, dass die Zahlungserinnerung alle relevanten Informationen enthält, um die Rechnung zuordnen zu können: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag und Leistungsbeschreibung. Eine beigefügte Rechnungskopie kann besonders hilfreich sein, wenn der Kunde die Originalrechnung möglicherweise verlegt hat.

  • 11. Wie unterscheidet sich eine Zahlungserinnerung für Privatpersonen von der für Unternehmen?

    Der grundsätzliche Aufbau und Inhalt einer Zahlungserinnerung ist für Privatpersonen und Unternehmen ähnlich. Der Hauptunterschied liegt im Ton und der Ansprache: Bei Endkunden (B2C) kann die Formulierung persönlicher und weniger formal sein, während bei Geschäftskunden (B2B) oft ein etwas förmlicherer Ton gewählt wird. Auch die Unternehmenskultur spielt eine Rolle – ob geduzt oder gesiezt wird, hängt von der etablierten Kundenbeziehung ab.

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Teilen auf


Das könnte Sie auch interessieren

zwangsvollstreckung-950x503-neu.jpg

Letzter Ausweg
Zwangsvollstreckung

Eine Zwangsvollstreckung ist die einzige Möglichkeit, die Gläubigern bleibt, wenn Mahnverfahren und Inkasso ins Leere laufen. Definition, Ablauf und wichtige Tipps für Schuldner und Gläubiger.

Zum Artikel
e-rechnung-950x503.jpg

E-Rechnung: Pflicht, Erstellung und Formate

Ab sofort ist die elektronische Rechnung im B2B-Geschäft in Deutschland Pflicht. Wir erklären, was eine E-Rechnung ist und worauf Sie bei der Erstellung achten müssen.

Zum Artikel
PR-Drittschuldnererklärung-950x503.jpg

Drittschuldnererklärung:
Definition, Folgen, Pflichten

Wir erklären, was eine Drittschuldnererklärung ist und welche Pflichten Drittschuldner haben. Außerdem: Welche Konsequenzen drohen, wenn sie diese nicht erfüllen?

Zum Artikel
KontaktKontakt