ESG-Kriterien

Mehr Nachhaltigkeit für Unternehmen

Firmen kommen an ESG nicht mehr vorbei. Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung werden messbar und zum zentralen Faktor im Wettbewerb um Kapital, Kunden und Talente.

9 Min. Lesezeit

ESG-Kriterien für Unternehmen: Das steckt dahinter

Nachhaltigkeit gehört längst zu den großen gesellschaftlichen Themen der 2020er Jahre – und wird auch für Unternehmer zum Pflichtprogramm. Vom Einzelhändler bis zum Automobilzulieferer, vom Handwerksbetrieb bis zum IT-Dienstleister: Sie alle stehen vor der Herausforderung, nachhaltiger zu wirtschaften.

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2024 gaben 60 Prozent der befragten Unternehmen an, dass Nachhaltigkeit ein zentraler Treiber für die Veränderung ihrer Geschäftsmodelle ist – je tiefgreifender der Wandel, desto größer wird die Bedeutung nachhaltigen Handelns eingeschätzt.1 Besonders mittelständische Unternehmen sehen Nachhaltigkeit als Chance für ihre Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit. So lautet das Fazit einer Untersuchung des Haufe-Verlags.2 Viele Betriebe empfinden die regulatorischen Vorgaben zwar als bürokratische Herausforderung, haben nach der Studie jedoch praktikable Wege gefunden, damit umzugehen.3

Mit dem Green Deal verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. In Deutschland gilt seit 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); auf europäischer Ebene wird ab 2027 die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – besser bekannt als EU-Lieferkettengesetz – wirksam. Beide Regelwerke verpflichten Unternehmen dazu, soziale und ökologische Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren.

Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es neue Entwicklungen: Am 10. Juli 2025 hat das Bundesjustizministerium einen neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die „Stop-the-Clock“-Richtlinie der EU, wonach für Unternehmen der zweiten und dritten Welle die Berichtspflichten um zwei Jahre verschoben werden. Zudem sollen Unternehmen der ersten Welle mit 501 bis 1.000 Mitarbeitern für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 aus der Berichtspflicht genommen werden. Ziel ist es, die Berichtspflicht praxistauglicher zu gestalten und mittelständische Betriebe nicht unnötig zu belasten.

Mit ESG Nachhaltigkeit messbar machen

Nachhaltigkeit sichtbar und greifbar machen – das ist die Herausforderung für viele Unternehmen. Als anerkannter Standard haben sich dabei die ESG-Kriterien etabliert. Und dafür stehen die drei Buchstaben im Detail:

  • E wie Environment: Gemeint sind alle ökologischen Auswirkungen, die unternehmerisches Handeln auf Umwelt und Klima hat – etwa Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch, Biodiversität.

  • S wie Social: Hier geht es um soziale Verantwortung, etwa durch Arbeits- und Gesundheitsschutz, Diversität, Menschenrechte in der Lieferkette und gesellschaftliches Engagement.

  • G wie Governance: Steht für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die sich durch Transparenz, Rechtskonformität und wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme auszeichnet.

ESG-Daten werden für Unternehmen immer wichtiger

Die Finanzwirtschaft ist zum Treiber nachhaltiger Unternehmensführung geworden. Ohne ESG-Transparenz – also belastbare Angaben zu Umwelt, Sozialem und zur Unternehmensführung – läuft bei der Kreditvergabe kaum noch etwas. Banken und institutionelle Investoren stützen ihre Entscheidungen zunehmend auf ESG-Ratings und Nachhaltigkeitskennzahlen.

Laut einer aktuellen Analyse der Förderbank KfW sind in Deutschland bis 2045 Investitionen in Höhe von rund fünf Billionen Euro nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Diese Summe soll zu großen Teilen von Banken, Unternehmen und privaten Kapitalgebern gestemmt werden.

Zugleich zeigt sich: Die ESG-Bilanz eines Unternehmens wirkt sich immer stärker auf die Finanzierungsmöglichkeiten aus. Für die Kreditvergabe verlangen Geldinstitute zunehmend detaillierte ESG-Informationen – etwa zu Klimarisiken im Geschäftsmodell. Zudem verschärfen sich die regulatorischen Anforderungen: Unternehmen müssen gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken „angemessen und explizit“ in ihre Risikosteuerung einbeziehen – und zwar mit belastbaren ESG-Daten.

Wer glaubhaft zeigen kann, dass er Nachhaltigkeit nicht nur als Etikett, sondern als Teil seines Geschäftsmodells begreift, verbessert seine Chancen auf Fremdkapital deutlich.

Seit Januar 2025 schreibt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vor, dass ESG-Faktoren explizit in die Kreditrisikobewertung integriert werden müssen. Betroffen sind vor allem klimabezogene Risiken – etwa durch CO₂-intensive Prozesse oder extreme Wetterereignisse –, aber auch soziale und Governance-bezogene Aspekte. Banken müssen entsprechende Risiken identifizieren, bewerten und dokumentieren und erwarten dasselbe zunehmend von ihren Unternehmenskunden.

Gleichzeitig weitet sich der regulatorische Rahmen aus: Mit der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU zwei zentrale Säulen geschaffen, die nachhaltiges Wirtschaften messbar und vergleichbar machen sollen.

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Was gibt die EU-Taxonomie konkret vor?

Mit der Taxonomie-Verordnung definiert die EU einheitliche Maßstäbe für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften. Ziel ist es, unternehmerische Tätigkeiten objektiv bewerten zu können: Leisten sie einen „grünen“ Beitrag – oder nicht? Diese Systematik soll Investoren, Banken und anderen Marktteilnehmern helfen, gezielt Kapital in nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken.22

Anhand dieser Bewertung sollen Investoren oder Geldgeber einschätzen können, ob ein Unternehmen nachhaltig arbeitet. Unterteilt ist die Taxonomie bisher in folgende sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

 

Seit Januar 2024 gelten technische Bewertungskriterien für alle sechs Ziele – die EU-Taxonomie ist damit in vollem Umfang anwendbar. Unternehmen, die als nachhaltig eingestuft werden möchten, müssen künftig nachweisen, dass ihre Aktivitäten mindestens einem dieser Umweltziele dienen, ohne dabei die übrigen Ziele erheblich zu beeinträchtigen („Do No Significant Harm“-Prinzip). Außerdem sind soziale Mindestanforderungen – insbesondere die Achtung der Menschenrechte – verbindlich einzuhalten.

Im März 2025 hat die EU-Kommission die Taxonomie nochmals erweitert und mehr als 40 zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten aufgenommen – darunter Rechenzentren, Biokunststoffe, CO₂-Abscheidung (Carbon Capture) sowie Aktivitäten im Bereich der Batterieproduktion und Stromspeicherung. Damit rückt der technologische Sektor stärker in den Fokus der Nachhaltigkeitsklassifizierung.

Für wen gilt die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie gilt noch nicht für alle Unternehmen. Zunächst richtete sich die Verordnung ausschließlich an große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen, die als sogenannte Public Interest Entities (PIEs) unter der früheren Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zusammengefast wurden. Diese Unternehmen mussten offenlegen, ob – und in welchem Umfang – ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit den ökologischen Zielen der Taxonomie übereinstimmen.

Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet. Aktuell gilt die Taxonomie für alle Unternehmen, die unter die neue Richtlinie fallen – als da wären

  • große Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
    • mehr als 250 Beschäftigte,
    • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz,
    • mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
  • börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – mit einer Übergangsfrist bis 2028 sowie
  • Mutterunternehmen großer Konzerne mit Sitz in der EU, sofern sie Konzernabschlüsse aufstellen.


Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird die Berichtspflicht weiter ausgeweitet – dann erfasst sie auch große Unternehmen ohne Börsennotierung (Nicht-PIEs), also mittelständische und nicht-börsennotierte Betriebe ohne besondere öffentliche Relevanz. Für sie gilt die EU-Taxonomie in Verbindung mit der CSRD ebenfalls – inklusive der Pflicht zur Offenlegung taxonomierelevanter Kennzahlen.

Was besagt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU Unternehmen zu einem neuen Transparenz-Standard: Nachhaltigkeit wird zur Berichtspflicht – strukturiert, digital, verbindlich. Ziel ist es, Investoren, Behörden und der Öffentlichkeit ein verlässliches Bild davon zu geben, wie nachhaltig ein Unternehmen tatsächlich wirtschaftet. Die CSRD ersetzt die bisherige CSR-Richtlinie und bringt deutlich verschärfte Anforderungen mit sich.

Betroffen sind künftig alle Betriebe, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Darüber hinaus gilt die CSRD für nicht-börsennotierte Unternehmen, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme über 25 Mio. Euro
  • Nettoumsatz über 50 Mio. Euro
  • Mehr als 250 Beschäftigte

Insgesamt sollen laut EU-Kommission künftig rund 50.000 Unternehmen in Europa unter die CSRD fallen – darunter etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland.

Im Zentrum der neuen Berichterstattung steht das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality): Unternehmen müssen sowohl angeben, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihr Geschäft haben – als auch, wie sich ihr eigenes Handeln auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. Die CSRD verlangt in den Berichten Informationen unter anderem Informationen

  • zum eigenen Geschäftsmodell,
  • zu den eigenen Nachhaltigkeitszielen und Chancen,
  • zur eigenen Nachhaltigkeitsstrategie,
  • zu den konkreten Umsetzungsplänen und -maßnahmen,
  • zur Rolle von Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen sowie
  • zu Risiken, denen das Unternehmen in diesem Zusammenhang ausgesetzt ist.

Mit der CSRD entfällt die Möglichkeit, nichtfinanzielle Informationen in separaten Berichten offenzulegen. Zukünftig sollen Nachhaltigkeitsinformationen ausschließlich im Lagebericht veröffentlicht werden.

ESG für Unternehmen: Nachholbedarf im Mittelstand

Die EU-Kommission rechnet damit, dass die ESG-Berichterstattung langfristig zur unternehmerischen Selbstverständlichkeit wird – auch über gesetzliche Pflichten hinaus. Nachhaltigkeit, so das Signal aus Brüssel, gehört zum Standard guter Unternehmensführung. Doch vor allem der Mittelstand tut sich noch schwer mit systematischer Datenerhebung und Kommunikation. Die EU-Kommission empfiehlt daher insbesondere kleineren Unternehmen, sich frühzeitig an etablierten ESG-Rahmenwerken wie den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu orientieren – auch dann, wenn (noch) keine formale Berichtspflicht besteht. Ziel sei es, Reporting-Kompetenz frühzeitig aufzubauen und langfristig Investoren- sowie Kundenanforderungen erfüllen zu können.

An welchen ESG-Vorgaben können sich Unternehmen orientieren?

Ohne einen einheitlichen Standard ist der Vergleich von Nachhaltigkeitsdaten verschiedener Unternehmen aber kaum möglich. Verschiedene Organisationen und Institutionen arbeiten deshalb seit Jahren daran, verlässliche Rahmenwerke für die ESG-Berichterstattung zu schaffen.

  • GRI: Global Reporting Initiative

    Die Global Reporting Initiative (GRI) ist das weltweit am weitesten verbreitete Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die gemeinnützige Stiftung wurde 1997 in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen gegründet. Laut GRI nutzen heute mehr als 10.000 Organisationen weltweit die GRI-Standards – darunter Unternehmen, NGOs und öffentliche Einrichtungen. Der modulare Aufbau erlaubt eine flexible Anwendung auf Organisationen unterschiedlicher Größe, Branche und Struktur. Seit 2025 bietet die GRI eine aktualisierte Guideline zur CSRD-Integration sowie eine digitale GRI Academy mit Schulungsprogrammen für Einsteiger und Fortgeschrittene.

  • SASB: Sustainability Accounting Standards Board

    Das SASB wurde als unabhängige Non-Profit-Organisation in den USA gegründet und hat sich auf branchenspezifische ESG-Kennzahlen spezialisiert. Nach der vollständigen Integration in die IFRS Foundation im Jahr 2022 fließen die SASB-Standards nun als optionales Modul in die neuen ISSB-Standards ein – und sind weiterhin kompatibel mit den ESRS-Vorgaben der EU. SASB eignet sich besonders für Unternehmen, die ein ergänzendes, investorenorientiertes Reporting anstreben – etwa bei Kapitalmarkttransparenz oder multinationaler Vergleichbarkeit.

  • TCFD: Task Force on Climate-related Financial Disclosures

    Die TCFD wurde 2015 auf Initiative des Financial Stability Board gegründet – mit Rückhalt der G20-Staaten. Ihre 2017 veröffentlichten Empfehlungen konzentrieren sich auf klimabezogene Finanzrisiken: Wie stark ist ein Geschäftsmodell etwa durch Extremwetter, CO₂-Bepreisung oder regulatorische Vorgaben gefährdet? Die vier zentralen Berichtsbereiche lauten: Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen/Ziele. Seit 2023 sind die Kernprinzipien der TCFD vollständig in den neuen globalen ISSB-Standard IFRS S2 integriert – womit die TCFD formal aufgelöst wurde, ihre Inhalte aber faktisch zum verbindlichen internationalen Berichtsrahmen gehören.

  • ISSB/IFRS S2 - International Financial Reporting Standard – Sustainability 2

    IFRS S2 ist der zweite Nachhaltigkeitsstandard der IFRS-Reihe (IFRS S1 behandelt generelle Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung) des International Sustainability Standards Board (ISSB) und konzentriert sich ausschließlich auf die Offenlegung von klimabezogenen Risiken, Chancen und Strategien in Unternehmen. Aufbauend auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verpflichtet IFRS S2 Unternehmen dazu, offenzulegen, wie sie klimabezogene Chancen und Risiken in ihre Geschäftsstrategie, Unternehmensführung, Risikomanagementprozesse sowie Kennzahlen und Ziele integrieren. Ziel ist ein transparenter, investorenorientierter Einblick in die Klimastrategie und Klimaresilienz von Unternehmen – insbesondere für den Kapitalmarkt. IFRS S2 gilt als zentraler Baustein in der globalen Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen können ergänzend branchenspezifische Kennzahlen gemäß den SASB-Standards integrieren, die weiterhin als unterstützendes Modul zugelassen sind.

Wie unterstützt Creditreform Unternehmen in Sachen ESG?

Durch die Gesetzgebung, die Anforderungen von Banken an Kreditnehmer sowie von Unternehmen an Geschäftspartner entwickeln sich Nachhaltigkeitsdaten sich zu einem neuen Bereich der Wirtschaftsinformation. Als führende Auskunftei in Europa wird Creditreform diesen Prozess mit validen Daten begleiten. „Unser Ziel ist es, zu jedem wirtschaftsaktiven Unternehmen in Deutschland eine belastbare Aussage zum Thema Nachhaltigkeit treffen zu können“, sagt Dr. Michael Munsch, Vorstand der Creditreform Rating AG. Mit seiner großen Erfahrung im Bereich der Bonitätsanalyse und Auskunft besitzt Creditreform die Technologien und das Know-how dazu.

  • So ermöglicht etwa der Creditreform ESG-Score die Einschätzung der Nachhaltigkeit von 99 Prozent aller Geschäftspartner. Banken und Finanzdienstleister können damit schon heute ihre Kreditportfolios beurteilen.
  • Mit MyESG erfahren Unternehmen, in welchen Bereichen sie bereits sehr gut aufgestellt sind und wo sie sich noch verbessern können, indem Sie einem dafür konzipierten ESG-Fragenbogen ausfüllen.  
  • Die international einsetzbare Creditreform Nachhaltigkeitsauszeichnung EcoZert bescheinigt Unternehmen nach eingehender Prüfung ihr nachhaltiges Handeln in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und damit eine positive Prognose für die Zukunft.
  • Als langjährige Experten im Bereich Sustainable Finance beraten wir Unternehmen zur ESG-Compliance, unterstützen sie bei der Analyse Ihrer individuellen ESG-Risiken und informieren sie zu verschiedenen regulatorischen Nachhaltigkeitsthemen.
  • Mit einem ESG-Rating können Unternehmen in einem umfassenden Ratingbericht belegen, wie zukunftsfähig Ihr Unternehmen ist

 

 

 

Unsere Services rund um die Themen ESG und Nachhaltigkeit

Die Beschäftigung mit der eigenen Nachhaltigkeit ist in Zukunft nicht mehr wegzudenken. Unternehmen müssen Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen verbessern, die ESG-Risiken ihrer Geschäftspartner beurteilen, regulatorische Maßnahmen erfüllen und nicht zuletzt auch das eigene nachhaltige Handeln transparent machen. Sie möchten sich Ihren ESG-Anforderungen stellen und sich dabei unterstützen lassen? Die Creditreform ESG-Services bieten Ihnen ein Rundum-Paket zum Thema ESG & Nachhaltigkeit.

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FAQ zu ESG-Kriterien

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema: ESG-Kriterien

  • 1. Was sind ESG-Kriterien?

    ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Die Kriterien helfen Unternehmen, ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und interne Governance-Strukturen zu erfassen, zu bewerten und gezielt zu steuern.

  • 2. Warum sind ESG-Kriterien für Unternehmen wichtig?

    Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien stärkt nicht nur die nachhaltige Entwicklung, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Kunden und Mitarbeitenden. Zudem helfen sie, Risiken frühzeitig zu erkennen und neue Geschäftschancen zu nutzen.

  • 3. Welche Bereiche umfasst das ESG-Modell?

    Das ESG-Modell umfasst drei Hauptbereiche:

    • Environmental (Umwelt): Bezieht sich auf den Umgang eines Unternehmens mit natürlichen Ressourcen, Energieeffizienz, Emissionen und Abfallmanagement.
    • Social (Soziales): Bewertet die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft, einschließlich Arbeitsbedingungen und Menschenrechten.
    • Governance (Unternehmensführung): Analysiert die Unternehmensführung, einschließlich Transparenz, ethischer Geschäftspraktiken und Compliance
  • 4. Wie werden ESG-Kriterien bewertet?

    ESG-Kriterien werden durch verschiedene Standards und Ratings bewertet, die von spezialisierten Agenturen entwickelt wurden. Diese Bewertungen berücksichtigen öffentlich verfügbare Informationen, Unternehmensberichte und andere relevante Daten, um die ESG-Performance eines Unternehmens zu beurteilen.

  • 5. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für ESG-Reporting in der EU?

    Die zentrale gesetzliche Grundlage für ESG-Reporting in der EU ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie verpflichtet Unternehmen dazu, standardisierte, überprüfbare und digitale Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen.

  • 6. Wie kann ein Unternehmen ESG-Kriterien in seine Strategie integrieren?

    Unternehmen können ESG-Kriterien in ihre Strategie integrieren, indem sie Nachhaltigkeitsziele festlegen, entsprechende Maßnahmen umsetzen und regelmäßig über Fortschritte berichten. Dies kann durch die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems und die Schulung von Mitarbeitern erfolgen.

  • 7. Was sind ESG-Ratings und wie werden sie verwendet?

    ESG-Ratings sind Bewertungen, die die ESG-Performance eines Unternehmens widerspiegeln. Sie werden von spezialisierten Agenturen erstellt und dienen Investoren und anderen Stakeholdern als Orientierungshilfe bei Entscheidungen.

  • 8. Welche Vorteile bietet die Berücksichtigung von ESG-Kriterien für Unternehmen?

    Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien kann Unternehmen helfen, Risiken zu minimieren, Kosten zu sparen, das Markenimage zu verbessern und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Zudem kann sie den Zugang zu Kapital erleichtern und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken.

  • 9. Wie können Unternehmen ihre ESG-Performance verbessern?

    Unternehmen können ihre ESG-Performance verbessern, indem sie:

    • klare Nachhaltigkeitsziele setzen,
    • Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und Abfall ergreifen,
    • faire Arbeitsbedingungen fördern
    • und transparente Governance-Strukturen etablieren.
    • Regelmäßiges Reporting und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind ebenfalls wichtig.

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