Wo immer Sie Geschäfte machen sorgen wir für Sicherheit

Risikobewertungen und Forderungseinzug im Ausland. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Weltweit

Grenzenlose Sicherheit?

Wenn Sie als UnternehmerIn ausschließlich mit Geschäftspartnern innerhalb der bundesdeutschen Grenzen agieren, dann ist die rechtliche Lage überschaubar und bewährte Methoden zur Risikovermeidung und zur Forderungsbeitreibung zeigen ihre Wirkung.
Aber können und wollen Sie Ihr Geschäft derart eingrenzen? Der innereuropäische und weltweite Handel ermöglicht Ihnen, neue Absatzmärkte zu erschließen oder anderweitige Geschäftspartner zu gewinnen. Bei vielen Unternehmen macht das Auslandsgeschäft den größeren Teil des Umsatzes aus.

Überall vor Ort

Mit eigenen Niederlassungen oder erfahrenen Partnern sind wir rund um den Globus vertreten. Wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle.

Keine Umgewöhnung

Auslandsauskünfte erhalten Sie im gleichen Layout wie Inlandsauskünfte. So finden Sie schnell alle relevanten Angaben schnell.

Keine Sprachbarrieren

Kommunikation in Schuldnersprache und Expertise im jeweiligen Rechtsraum. Wir wissen, wie Inkasso funktioniert. Überall.

Andere Länder, andere Risiken

Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen ins Ausland exportieren, wissen, welche Hürden beispielsweise die mangelhaften Kenntnisse der Landessprache und unbekannte Rechtsvorschriften darstellen können, insbesondere dann, wenn es zu einer Zahlungsstörung kommt.

Deshalb kann eine Risikobewertung bzw. Überwachung Ihrer internationalen Neu- und Bestandskunden bereits vor Geschäftsabschluss fundamental sein. Kommt es dennoch zu einem Zahlungsverzug, ist ein schnelles Handeln und effektives Forderungsmanagement entscheidend für die Verbesserung Ihrer Chancen, die Forderung zu realisieren.

  • USA
    • DSO: 37 Tage
    • FAQ: 1,3 %
    • Verjährungsfrist: 3-15 Jahre, abh. vom Bundesstaat

     

    Besonderheiten:

    Das amerikanische Recht kennt kein dem deutschen Recht vergleichbaren Eigentumsvorbehalt. Zur Sicherung einer Forderung gibt es verschiedene vertraglich bestellte dingliche Sicherungsrechte.

    Verzugszinsen müssen schriftlich, separat und in Einzelheiten vereinbart werden. Existiert keine Vereinbarung können die gesetzlichen Zinssatz des Bundesstaats, in dem der Schuldner seinen Sitz hat, berechnet werden. In der Praxis werden die Zinsen grundsätzlich nicht bezahlt.

  • Polen
    • DSO: 75 Tage
    • FAQ: 1,0 %
    • Verjährungsfrist: 2 Jahre

     

    Besonderheiten:

    Eigentumsvorbehalt ist möglich. Verzugszinsen können durchgesetzt werden. Alle Anwaltskosten (auch von der obsiegenden Partei) trägt die unterliegende Partei. Vorgerichtliche Inkassokosten können jedoch nicht übertragen werden.

  • China
    • DSO: 29 Tage
    • FAQ: 1,9 %
    • Verjährungsfrist: 2 (ggü. Unternehmen) bzw. 3 (ggü. Verbrauchern) Jahre

     

    Besonderheiten:

    Ein Eigentumsvorbehalt ist möglich. Vorgerichtliche Inkassokosten können nicht durchgesetzt werden. Es gibt keine Gebührenordnung für Anwälte. Anwaltshonorare werden frei vereinbart. Vor Gericht wird der obsiegenden Partei ein Teil der Anwaltskosten zugesprochen.

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Kostenloses Online-Seminar

"Schützen Sie Ihre internationalen Forderungen – mit Creditreform weltweit sicher agieren" heißt es am 15. September ab 14:00 Uhr in unserem Online-Seminar, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.

Ein Ansprechpartner für alle Fälle im Ausland

Egal, wo im Ausland und in wie vielen Ländern Sie tätig sind: Sie haben einen festen Ansprechpartner. Alle Aufträge und Sachstände laufen an einer Stelle zusammen. Sie haben jederzeit einen Überblick.

Am Ort Ihrer Geschäftspartner ist unser Team entweder in Form einer eigenen Creditreform Landesgesellschaft tätig, oder wir arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen, die sich in der jeweiligen Rechtsprechung bestens auskennen und auch die Kommunikation mit Ihrem Schuldner in der Landessprache übernehmen. Auch für die Auskunftserteilung steht unser Netzwerk bereit. Wir arbeiten mit den größten und wichtigsten Partnern weltweit zusammen.

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Online-Seminar

Schützen Sie Ihre internationalen Forderungen - mit Creditreform weltweit sicher agieren

15.09.2021, 14:00 Uhr

Andere Länder, andere Risiken. Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen ins Ausland exportieren, wissen, welche Hürden beispielsweise die mangelhaften Kenntnisse der Landessprache und unbekannte Rechtsvorschriften darstellen können, insbesondere dann, wenn es zu einer Zahlungsstörung kommt.

Es referieren:
Wolfgang Keusgen, Geschäftsleitung Auslandsbereich, Verband der Vereine Creditreform e.V.
Oliver Höfs, Abteilungsleiter Auslandsinkasso, Verband der Vereine Creditreform e.V

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