Creditreform Magazin

Hand in Hand mit dem Gerichtsvollzieher

Bei einer Zwangsvollstreckung entscheidet auch die Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher darüber, ob und inwiefern notleidende Forderungen realisiert werden. Wir zeigen, was Gläubiger beachten sollten.

Die Zahlungsmoral im B2B-Geschäft sinkt. Das zeigen die jüngsten Daten des Creditreform Zahlungsindikators Deutschland. Demnach treten gerade bei Geschäftstransaktionen immer häufiger Zahlungsverzögerungen auf: Zwischen Januar und Juni 2019 betrug die durchschnittliche Verzugsdauer 10,78 Tage. Im ersten Halbjahr 2018 waren Rechnungen im Durchschnitt noch 10,59 Tage überfällig gewesen. Das Problem dabei: Je später eine Rechnung bezahlt wird, desto mehr steigt das Risiko eines Forderungsausfalls für Gläubiger und Kreditgeber.

Eine Möglichkeit, notleidende Forderungen zu realisieren, bieten die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Oftmals verfügen die Verantwortlichen in den Unternehmen aber nicht über ausreichend Sachkenntnis. Sie mindern aus Unwissenheit die Erfolgsaussichten oder verursachen unnötig hohe Kosten. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, nutzt Creditreform Inkasso, denn hier erfolgt eine nahtlose Überleitung vom außergerichtlichen ins gerichtliche Inkasso; dem Gläubiger werden alle damit verbundenen Aufgaben abgenommen.

Oder man besucht ein Zwangsvollstreckungs-Seminar von Uwe Salten an der Creditreform Akademie. Der Diplom-Rechtspfleger gibt dort wertvolle Tipps. Er weiß: „Viele Betriebe warten viel zu lange, bevor sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten (bis zu fünf Mahnstufen), oder die Verantwortlichen nutzen nur die ihnen bekannten Standardmaßnahmen der Zwangsvollstreckung, ohne die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.“

Das Verfahren verstehen

Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, ist der Ablauf kompliziert. Das liegt zum einen am Gerichtsvollzieherwesen selbst: „Gläubigern ist oftmals nicht bewusst, dass Gerichtsvollzieher selbstständig arbeiten“, sagt Martin Graetz, stellvertretender Bundesvorsitzender beim Deutschen Gerichtsvollzieher Bund. „Es ist niemand da, der in ihrer Abwesenheit ans Telefon geht, E-Mails beantwortet oder Aufträge bearbeitet.“ Im Falle eines Urlaubs etwa müssten Gläubiger mitunter Wochen auf eine Rückmeldung warten und könnten sich nicht erklären, warum. Für Verwirrung sorgt auch ein unübersichtliches Antragsformular. „Das Formular bildet sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen ab“, sagt Graetz. „Viele Gläubiger wissen aber nicht, dass sie nicht alles ankreuzen müssen.“ Dann schnellen die Kosten rasch in die Höhe: Jeder Verfahrensschritt wird abgerechnet. Ärgerlich, falls der Schuldner nicht zahlen kann. „Um die Kosten unter Kontrolle zu halten, ist ein gezielteres Vorgehen sinnvoll.“

Statt etwa die Abfrage der Adresse gleichzeitig auf drei unterschiedliche Arten zu beauftragen, rät Uwe Salten zu einem stufenweisen Vorgehen. „Erst wenn eine Maßnahme zur Adressermittlung erfolglos bleibt, sollten Gläubiger die nächste beantragen.“ Alternativ können sie Aufträge an den Gerichtsvollzieher auch von anderen Bedingungen abhängig machen. „Ein Versuch, eine Ratenzahlung mit dem Schuldner zu vereinbaren, sollte nur dann erfolgen, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft noch nicht für einen anderen Gläubiger abgegeben hat“, sagt der Experte.

Auch bei der Vermögensauskunft ist ein schrittweises Vorgehen sinnvoll. Erst wenn der Schuldner der Aufforderung, sein Vermögen offenzulegen, nicht nachkommt, empfiehlt Salten, Drittauskünfte einzuholen. „Die Vermögensauskunft ist Drittauskünften in der Regel vorzuziehen“, sagt er. „Der Gerichtsvollzieher kann zwar über das Bundeszentralamt für Steuern Auskunft über vorhandene Bankkonten erhalten. Er erfährt aber nicht die Kontostände.“ Auch bei anderen Möglichkeiten sind die Ergebnisse oft unvollständig: Über das Kraftfahrt-Bundesamt erfährt der Gerichtsvollzieher, ob ein Fahrzeug zugelassen ist, aber nicht, ob der Schuldner auch der Eigentümer ist. Und die Rentenversicherung informiert, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, aber nicht, was der Schuldner verdient. Wer sich hier bei jedem Schritt mit dem Gerichtsvollzieher abstimmt, kommt eher ans Ziel und vermeidet unnötige Kosten.


Seminartipp

Diplom-Rechtspfleger Uwe Salten hält regelmäßig Seminare an der Creditreform Akademie. Gemeinsam mit erfahrenen Gerichtsvollziehern gibt er Tipps für effektivere Aufträge und Kombinationen, führt in das Gerichtsvollzieher-Kostenrecht ein und diskutiert Fragen und Problemfälle aus der Praxis.

Die nächsten Termine:

13.02.2020, Köln

11.03.2020, Berlin

16.04.2020, Hamburg

Mehr unter: creditreform.de/aktuelles-wissen/veranstaltungen


Quelle: Magazin „Creditreform"

Text: Tanja Könemann