Corona Maßnahmenpaket
Das Corona-Maßnahmenpaket in Ihrer Mitgliedschaft
Die Corona-Pandemie beschäftigt Sie und uns gleichermaßen. Die wirtschaftlichen Folgen werden leider auch im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 weiterhin deutlich zu spüren sein. Der besondere Blick gilt dem Oktober, da ab dem 30.09.2020 die Pflicht zur Beantragung einer Insolvenz, bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit, wieder in Kraft tritt.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass momentan bereits zahlungsunfähige Firmen weiterhin Kredite bekommen könnten, obwohl Sie nach der Definition „vor Corona“ eigentlich nicht mehr kreditwürdig sind. Für Sie, als möglicher Gläubiger einer Forderung, bedeutet das einen gefährlichen „Blindflug“
Das Gute ist: Sie können sich schützen und wir helfen Ihnen gerne dabei.
Hierfür möchten wir Ihnen einige Lösungen aufzeigen, die Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft bei uns nutzen können: