Banken oder Unternehmen können die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers oder Geschäftspartners in Erfahrung bringen, sofern sie ein berechtigtes Interesse haben. Ein berechtigtes Interesse ist die rechtliche Grundlage, dass Unternehmen Daten bei Auskunfteien abrufen dürfen. § 31 BDSG (Schutz des Wirtschaftsverkehrs)2 regelt spezifisch das Scoring und die Übermittlung von Daten durch Auskunfteien. Es erlaubt zudem die Nutzung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scores).
Kreditentscheidung: Eine Bank prüft die Kreditwürdigkeit, wenn sich ein Unternehmen oder eine Privatperson um einen Kredit bemüht. So zum Beispiel, wenn
- ein Unternehmen bei der Bank nach einem Kredit für eine teure Maschine fragt.
- eine Privatperson bei ihrer Hausbank einen Kredit für eine Eigentumswohnung anfragt.
Geschäftsanbahnung: Ein Unternehmen darf die Kreditwürdigkeit von Firmen und Privatpersonen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung prüfen.
- Ein Unternehmen verkauft seine Ware sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen und bietet dabei den Kauf auf Rechnung an. Hierbei erfolgt die Erbringung der Leistung vor der Zahlung. Das Unternehmen gewährt seinen Kunden damit einen sogenannten Lieferantenkredit.
Bestehende Geschäftsbeziehung: Die finanzielle Situation eines Unternehmens oder einer Privatperson kann sich schnell ändern. Deshalb ist es sinnvoll, die Kreditwürdigkeit auch in langjährigen Geschäftsbeziehungen stets im Blick zu behalten.
- Ein Unternehmen verkauft Ware an ein seinen langjährigen Geschäftspartner. Da die Zahlung bei der letzten Bestellung nicht fristgerecht war, ruft das Unternehmen vor der Warenauslieferung eine Bonitätsauskunft ab und kann auf dieser Basis die Zahlungskonditionen anpassen.
(Überfällige) Forderung: Wenn eine Zahlung ausbleibt, hat ein Unternehmen ebenfalls ein berechtigtes Interesse, die Kreditwürdigkeit der Firma oder der Privatperson prüfen.
- Der Kunde zahlt nicht, obwohl die Rechnung bereits fällig ist. Um herauszufinden, wie es um die Kreditwürdigkeit des Kunden steht, prüft das Unternehmen die Bonität des Kunden.