Für Betriebe, denen es gut geht
Schnellere Abschreibung, mehr Forschungszulage, bessere Steuerförderung für die E-Mobilität: Investitionsfreudige Unternehmer unterstützt der Fiskus mit dem Investitionsbooster. Der aber läuft Ende des Jahres 2027 aus. Es kann sich also lohnen, geplante Projekte vorzuziehen. Doch längst nicht für jeden.

Bäckermeister Ralf Andrae interessiert der Investitionsbooster wenig. Er führt in Waldböckelheim einen Betrieb mit vier Filialen und rund 60 Mitarbeitern. Die hohen Energiepreise machen ihm zu schaffen. Andrae hat zum Glück kurz vor dem Beginn des Iran-Krieges seine Ölreserven aufgestockt: „Damit kommen wir noch einige Zeit zurecht. Aber was danach kommt, weiß ich nicht.“ Erneuerbare Energien bringen ihm wenig, da er einen enorm hohen Verbrauch hat. „Den bekommen wir nicht gedeckt“, so der Bäckermeister. Er muss mit dieser Situation leben. Die Preissteigerungen kann Andrae nicht an die Kunden weitergeben, „sie sind sehr preissensibel“. Das merkt er unter anderem daran, dass der Durchschnittsbon in den Filialen sinkt. „Und unsere Gewinne gehen auch zurück“, so Andrae. Kapitalintensiv investieren will er daher jetzt nicht: „Wir schieben, was wir können. Wir haben nur geplant, eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, und wir benötigen einen neuen Lkw. Dies wird ein Dieselfahrzeug sein, das wir leasen. Auf E-Mobilität können wir nicht umsteigen, weil es so große Transportfahrzeuge, wie wir sie benötigen, nicht gibt.“ Aus steuerlichen Gründen würde er eh nie Anschaffungen tätigen.
Das ist vernünftig, findet Maximilian Schmidt, Steuerberater der Kanzlei Menold Bezler: „Wir raten unseren Mandanten immer dazu, Investitionsentscheidungen von wirtschaftlichen Kriterien abhängig zu machen, und so sehen das nach unserer Erfahrung die meisten Unternehmer.“ Daher gehen nicht so viele Anfragen bei ihm ausschließlich wegen der neuen Förderungen ein. Die Zahlen zeichnen ein Bild vom Mittelstand in Wartestellung. Laut der Creditreform-Umfrage „Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand“ vom Frühjahr dieses Jahres halten sich die Unternehmen bisher mit Investitionen zurück. 44,7 Prozent der Befragten haben ein Investitionsvorhaben in der Schublade. Der Wert liegt zwar über dem niedrigen Vorjahreswert von 41,7 Prozent, bleibt aber deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre.
Wer boostert – und wer nicht?
Was der Investitionsbooster bisher für die Konjunktur gebracht hat, lässt sich kaum abschätzen. Seit gut einem Jahr gelten die Neuerungen des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Zum ersten Juli 2025 sind steuerliche Änderungen in Kraft getreten, so wurde die degressive Abschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent eingeführt. „Wie viele Betriebe sich aufgrund der Förderung zum Beispiel eine teure neue Maschine angeschafft haben und wie viele vielleicht nur ohnehin geplante Vorhaben realisiert haben, wird sich bis zum Ende 2027, wenn der Investitionsbooster ausläuft, schwer ermitteln lassen“, meint Jens Gewinnus, Referatsleiter Steuern bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Berlin. Für wen also lohnt sich der Investitionsbooster? Wer sollte gegebenenfalls geplante Projekte vorziehen, um die Förderung noch in Anspruch nehmen zu können? Und für wen kommt das Ganze – so wie bei Bäckermeister Andrae – aktuell nicht infrage?
Maximilian Schmidt hat sich in den vergangenen Monaten einen Eindruck davon verschafft, wer boostert und wer nicht. „Wir sehen, dass diejenigen, denen es wirklich gut geht, über Steuersparmöglichkeiten nachdenken“, so der Steuerberater. „Andere, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, wollen ihren Gewinn aber nicht zusätzlich drücken und womöglich Verluste ausweisen.“ Grundsätzlich hängt es wie so oft vom Einzelfall ab, ob es sich lohnt, die degressive Abschreibung zu nutzen. „Bei Kapitalgesellschaften ist es aufgrund der anstehenden Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028 aber schon generell sinnvoll, eine Abschreibung möglichst vorzuziehen, da das tatsächlich zu einer Steuerentlastung führt“, sagt Schmidt.
Gute Planung verbessert die Liquidität
Hintergrund: Die degressive Abschreibung bewirkt, dass sich der Restwert des neuen Wirtschaftsgutes sehr schnell mindert. Kurzfristig erzielt der Betrieb eine erhöhte Steuerersparnis. „Nach einigen Jahren aber dreht sich das um. Deshalb lohnt sich die degressive Abschreibung eher für Firmen, die heute viel Gewinn erzielen und für die nächsten Jahre davon ausgehen, dass dieser niedriger ausfällt“, erläutert Schmidt. Oder die künftig mit einem niedrigeren Steuersatz rechnen. Lässt man Kapitalgesellschaften aufgrund der Steuersatzänderungen außen vor, so verlagert die degressive Abschreibung im Endeffekt nur die Steuerschuld – was bei guter Planung die Liquidität gerade dann verbessern kann, wenn es nötig ist. Ihr Nachteil: „Bei der linearen Abschreibung ist die Planbarkeit der Steuerzahlungen über die einzelnen Jahre einfacher“, sagt Schmidt. Der Unternehmer könne jedes Jahr mit dem gleichen AfA-Betrag kalkulieren.
Heißt: Den Effekt der degressiven Abschreibung muss man differenziert sehen. Genauso wie die neue Förderung der Elektromobilität. Zur Erinnerung: Mit dem Investitionsbooster verbesserte sich die Abschreibung für neu angeschaffte Firmenautos enorm. Im Jahr des Kaufs lassen sich bis zu 75 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen. Der Restbetrag wird in kleineren Schritten über die nächsten fünf Jahre abgeschrieben. Hört sich gut an, aber: „Viele Unternehmer leasen ihre Fahrzeugflotte. Für sie ist diese Regel nicht relevant. Sie zahlen jeden Monat ihre Raten und setzen diese als Betriebsausgaben ab“, erklärt Schmidt. Was in puncto E-Förderung bei der Mehrheit der Firmen allerdings angekommen zu sein scheint: Seit Mitte vergangenen Jahres gelten die reduzierten Pauschalsteuersätze für die private Nutzung von 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis für reine E-Autos, wenn der Bruttolistenpreis maximal 100.000 Euro beträgt. Davor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Bei bestimmten Hybriden beträgt der Pauschalsteuersatz 0,5 Prozent. Das finden Unternehmer gut.
Profitieren von mehr Steuerförderung
Die Vorteile des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland laufen Ende nächsten Jahres aus. Wer sie noch nutzen möchte, sollte Anschaffungen nicht auf die lange Bank schieben.
- Degressive AfA: Die degressive Abschreibung können Unternehmer für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nutzen. Die Anschaffung muss zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgt sein. Firmen profitieren von einer AfA bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr, maximal akzeptiert das Finanzamt den 3-fachen Satz der linearen Abschreibung. Gefördert werden sowohl nagelneue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter.
- E-Mobilität: Betrieblich genutzte Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gekauft werden, lassen sich im ersten Jahr in Höhe von bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Im zweiten Jahr sind es bis zu 10 Prozent, 5 Prozent im dritten und im vierten Jahr, im fünften Jahr dann 3 Prozent und 2 Prozent im sechsten Jahr. Hinweis: Wenn der Gewinn im ersten Jahr recht gering ist, kann es passieren, dass die Steuervorteile nicht direkt voll nutzbar sind. Also vorher rechnen. Außerdem versteuern Unternehmer und deren Mitarbeiter, die voll elektrische Firmenwagen privat mitnutzen, nur 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens, soweit dieser bis zu 100.000 Euro inklusive Sonderausstattung beträgt. Bis Ende Juni 2025 waren es 70.000 Euro. Ist der Wagen teurer, wird der geldwerte Vorteil wie bei Plug-in-Hybriden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises steuerpflichtig.
- Forschungszulage: Der Investitionsbooster hat Verbesserungen für die Forschungszulage für neue Projekte gebracht. Jetzt werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der in anderen Wirtschaftsjahren angefallenen förderfähigen Aufwendungen dazuaddiert. Die förderfähige Eigenleistung für Einzelunternehmer hat sich von bisher 70 Euro auf 100 Euro je Arbeitsstunde erhöht, maximal bis zu 40 Stunden pro Woche. Die Höchstbeträge der Forschungszulage betragen drei Millionen Euro. Kleine und mittlere Firmen erhalten einen Bonus, sie kommen so auf eine Gesamtförderung in Höhe von bis zu 4,2 Millionen Euro. Minuspunkt: Der bürokratische Aufwand ist auch gewachsen.
Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Eva-Maria Neuthinger
Bildnachweis: Getty Images