Creditreform Magazin

Kreditgeber stellen neue Fragen

Finanzinstitute spielen eine wichtige Rolle für den grünen Umbau der Wirtschaft. Künftig werden sie bei der Vergabe und Überwachung von Krediten auch berücksichtigen, wie nachhaltig sich Unternehmen verhalten. Das bringt viele Beteiligte in Zugzwang.

Knapp 5.000 Zweigstellen haben Banken und Sparkassen in den vergangenen zwei Jahren geschlossen. Und der Schrumpfungsprozess setzt sich weiter fort – eine Folge veränderter Gewohnheiten der Bankkunden und erhöhten Kostendrucks. Gleichwohl sind die klassischen Hausbanken nach wie vor die wichtigsten Ansprechpartner für Handwerker, Dienstleister und die mittelständische Industrie, wenn es um Finanzierungsfragen geht. In dieser Rolle kommt ihnen und anderen Finanzdienstleistern schon bald eine besondere Rolle zu: Sie sollen mit ihren Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen zur Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit beitragen. 

Mit der jüngsten Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Katalog der Risiken, die Institute bei der Kreditvergabe und Überwachung „angemessen und explizit“ zu berücksichtigen haben, um einen wichtigen Punkt erweitert. Künftig müssen sie auch Ereignisse und Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung in den Fokus nehmen, „deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des beaufsichtigten Unternehmens haben kann“. Diese Pflicht gilt für alle rund 1.500 Finanzinstitute in Deutschland. Somit werden sie Unternehmen aller Größenordnungen bald sehr viel mehr Fragen zu ihren Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit stellen. 

Welche Informationen müssen Unternehmen heute im Bereich Nachhaltigkeit bereitstellen?

Seit 2017 müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die zudem kapitalmarktorientiert sind und über eine Haftungsbeschränkung verfügen, Auskunft zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozial-belangen machen sowie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen. Zudem müssen sie beschreiben, was sie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung unternehmen. Sie können diese „nicht finanzielle Erklärung“ in ihren Lagebericht aufnehmen, im Bundesanzeiger oder auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Ein Wirtschaftsprüfer muss nur kontrollieren, ob berichtet wurde, die Prüfung des Inhalts ist optional.

Was versteht man unter dem derzeit viel zitierten Begriff „EU-Taxonomie“?

Mit der Taxonomie hat die EU einen sehr umfangreichen Kriterienkatalog entwickelt, der eine genaue Klassifizierung erlauben soll, welche Aktivitäten von Unternehmen als nachhaltig für die Umwelt zu betrachten sind. Berichtspflichtige Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeitende, kapitalmarktorientiert, haftungsbeschränkt) müssen ab dem Jahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022 zusätzlich bekanntgeben, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionen sowie ihrer operativen Aufwendungen als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie gilt. Aktuell existieren Kriterien zur Klassifizierung ausschließlich im Bereich der Eindämmung des Klimawandels. 

Wie wird der CO2-Ausstoß eines Unternehmens ermittelt?

Unternehmen veröffentlichen immer häufiger Daten zu ihren eigenen Emissionen. Wenn über den C02-Ausstoß gesprochen wird, sind regelmäßig alle relevanten Treib­hausgase gemeint. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Katego­rien, sogenannten Scopes, unterschieden. Scope-1-Emissionen sind Treibhausgasemissionen, die direkt im Einflussbereich eines Unternehmens entstehen. Zum Beispiel, wenn Unternehmen fossile Energieträger zur Strom- oder Wärmeerzeugung verbrennen oder direkt in den Produktionsprozessen nutzen, etwa bei der Herstellung von Zement oder Aluminium. Wenn sie Strom oder Wärme von Versorgern beziehen, sind auch mit deren Erzeugung C02-Emissionen verbunden. Diese sind definiert als Scope-2-Emissionen. Ein Unternehmen hat somit Einfluss auf seine Scope-2-Emissionen, indem es die Erzeugungsart der bezogenen Energie ändert. Alle weiteren indirekten CO2-Emissionen werden in der Kategorie Scope-3 zusammengefasst. Gemeint sind sowohl Emissionen, die in der Lieferkette entstehen, als auch solche, die durch die Verwendung der Produkte verursacht werden.

Welche weiteren Berichtspflichten werden auf Unternehmen zukommen?

Die EU ist dabei, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten und die Berichtspflichten zu präzisieren. Perspektivisch werden alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie alle börsennotierten Unternehmen mit mehr als neun Beschäftigten Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen. Berichtsstandards werden derzeit entwickelt. Sie orientieren sich an bereits öffentlich verfügbaren Nachhaltigkeitsstandards, insbesondere denen der Global Reporting Initiative (GRI). Für kleine und mittelgroße Unternehmen sollen vereinfachte Standards gelten. Die neuen Berichtspflichten sollen erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden. Unabhängig von den Veröffentlichungspflichten werden Finanzinstitute künftig im Rahmen der Kreditgewährung bei den Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu den Themen (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) abfragen. Diese sollen zudem im Rahmen der Wirtschaftsprüfung geprüft werden. So werden die Angaben nicht nur deutlich vereinheitlicht, sondern vor allem auch verlässlicher. 

Welche Standards können Unternehmen heute schon für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen?

Viele größere Unternehmen veröffentlichen bereits heute Nachhaltigkeitsberichte. Sie werden regelmäßig nach freiwilligen ESG-Berichtsstandards erstellt. In der EU relevant sind dabei die Standards der Global Reporting Initiative. Diese erlauben es Unternehmen unterschiedlichster Größenklassen und Rechtsformen, vergleichbare Angaben zur Nachhaltigkeit zu machen. Einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen kann der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bieten.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Stefan Weber