Firmeninsolvenz: Was Sie wissen müssen

Ist die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens in Gefahr, bleibt oft nur der Gang zum Insolvenzgericht. Doch wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Unternehmensinsolvenz: Wozu dient das Insolvenzverfahren?

Ist ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig, wird im Insolvenzverfahren darüber entschieden, ob es noch eine Zukunft hat oder nicht. Grundsätzlich gilt: Eine Insolvenz soll in erster Linie die Möglichkeit bieten, eine Firma zu sanieren und neu aufzustellen.

Dabei müssen aber die Ansprüche etwaiger Insolvenzgläubiger, die noch offene Forderungen gegenüber dem Unternehmen haben, berücksichtigt werden. Gelingt es nicht, das Unternehmen aus der Krise zu führen, muss es aufgelöst werden.

Firmeninsolvenz beantragen: Wer ist dazu berechtigt?

Unternehmen, die nicht mehr zahlungsfähig sind, müssen Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren wird in Deutschland durch die sogenannte Insolvenzordnung (InsO)1​​​​​​​ geregelt. Diese Firmeninsolvenz – auch Regelinsolvenz genannt – können etwa Einzelunternehmen, Freiberufler und Gesellschaften beantragen. Einen Insolvenzantrag können die Unternehmensinhaber oder die Geschäftsführer stellen, nachdem die Gesellschafter zugestimmt haben. Aber auch Gläubiger können einen Insolvenzantrag stellen. Dann handelt es sich um einen sogenannten Fremdantrag.

Rückblick: Coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgehoben

Im Zuge der Corona-Krise wurde die Insolvenzantragspflicht zunächst ausgesetzt2. Damit sollte kriselnden Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich mithilfe staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Diese Frist wurde bis Jahresende 2020 für coronabedingt überschuldete Unternehmen verlängert. Firmen, die zahlungsunfähig sind, mussten aber seit dem 1. Oktober 2020 Insolvenz anmelden. Eine Ausnahme galt bis Ende März 2021 für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen hatten und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt hatten. Seit dem 01. Mai 2021 ist diese Regelung jedoch aufgehoben, sodass zahlungsunfähige Firmen nun wieder Insolvenz anmelden müssen.

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Zeitpunkt: Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?

Grundsätzlich gilt ein Unternehmen als insolvent, wenn einer dieser drei Insolvenz-Eröffnungsgründe vorliegt:

  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen (§ 18, Abs. 2 InsO)3.
  • Zahlungsunfähigkeit droht: Der Schuldner kann seinen Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht nachkommen (§ 17 Abs. 2 InsO)4. In diesem Fall muss keine Insolvenz angemeldet werden. Sie kann aber beantragt werden, um das Unternehmen zu retten oder zu sanieren.
  • Überschuldung: Das Vermögen des Schuldners reicht nicht mehr, um seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 19 Abs. 2 InsO)5​​​​​​​.

 

Lesetipp: Was Sie tun können, um eine Firmeninsolvenz zu vermeiden.

 

Risiko Insolvenzverschleppung

Gut zu wissen: Wird ein Insolvenzantrag zu spät gestellt, nennt man das Insolvenzverschleppung. Daher Achtung: Wer nicht spätestens 3 Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Firmeninsolvenz anmeldet, kann sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen (§§ 15 a Abs. 1 InsO)6.

Das Insolvenzverfahren Schritt für Schritt

Firmeninsolvenz: Dauer und Kosten

Welche Kosten fallen an?

Beim Insolvenzverfahren fallen zunächst Gerichtskosten an, die sich aus Gebühren (etwa für die Veröffentlichung oder Zustellgebühren) und Auslagen zusammensetzen. Sie werden nach dem Wert der Insolvenzmasse bemessen. Auch die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich danach sowie nach der Anzahl der Gläubiger. Diese Kosten sind nicht mit einer eventuellen Restschuldbefreiung abgegolten.

Dauer des Insolvenzverfahrens bei Firmeninsolvenz

Wie lange ein Insolvenzverfahren bei einer Firmeninsolvenz dauert, ist unterschiedlich und hängt nicht zuletzt von der Größe des Unternehmens, der Zahl seiner Gläubiger und der Höhe der Schulden ab. In der Regel dauert es etwa vier Jahre. Hinzu kommt noch die Zeit, die zwischen Antragstellung und Verfahrenseröffnung vergeht. Handelt es sich um eine Genossenschaft, eine GmbH & Co. KG oder eine Stiftung, können bis zum Verfahrensabschluss auch schon einmal gut und gerne zehn Jahre vergehen.

Insolvenzanfechtung

Das Insolvenzverfahren soll möglichst gerecht abgewickelt werden. In diesem Zuge kann es auch zu einer Insolvenzanfechtung kommen. In unserem Artikel „Unterschätztes Risiko: Insolvenzanfechtung“ lesen Sie, welche Ziele die Insolvenzanfechtung verfolgt und welche Risiken sie birgt. Hier finden Sie auch einen kostenfreien Online-Workshop, der zeigt wie Sie Insolvenzanfechtungsrisiken minimieren.

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