Verzugszinsen richtig berechnen

Wenn ein Kunde eine Rechnung auch nach der gesetzten Zahlungsfrist nicht bezahlt, dürfen Unternehmen zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen fordern.

Wie Verzugszinsen entstehen

Verzugszinsen sind Zinsen, die ein Gläubiger berechnen darf, wenn ein Unternehmen oder ein Verbraucher seine offene Forderung nicht innerhalb der zuvor festgelegten Zahlungsfrist begleicht. Diese Zahlungsfrist liegt bei Unternehmen (B2B) üblicherweise bei 30 Tagen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt allerdings voraus, dass auf diese Frist in der Rechnung hingewiesen werden muss, damit ein Zahlungsverzug vorliegen kann. Andernfalls muss erst eine Mahnung zugestellt werden. In diesem Fall setzt der Zahlungsverzug zu dem Zeitpunkt ein, an dem die Mahnung zugestellt wurde.

Was sind Verzugszinsen laut BGB § 288?

Laut BGB § 288 Absatz 1 Satz 1 sind Geldschulden während des Verzugs zu verzinsen. Verzugszinsen sind demnach Kosten, die aufkommen, wenn offene, gültige Rechnungen nicht im Zahlungszeitraum beglichen werden. Der Verzugszinssatz ist an einen offiziellen Zinssatz, den sogenannten Basiszinssatz gebunden.

Ab wann Sie Verzugszinsen berechnen können

Verzugszinsen werden fällig, wenn eine Forderung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wird. Die Zahlungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Rechnungszustellung. Beispiel: Erhält ein Kunde eine Rechnung am 01. Dezember mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen, so ist die Rechnung am 31. Dezember fällig. Bezahlt der Kunde die Rechnung aber erst am 02. Januar, ist er für zwei Tage in Zahlungsverzug. Entsprechend wird der Verzugszinssatz berechnet.

In welcher Höhe Sie Verzugszinsen berechnen können

Die Höhe des Verzugszinssatzes ist gesetzlich geregelt und an einen offiziellen Basiszinssatz gebunden, der von der Deutschen Bundesbank jedes halbe Jahr nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank neu berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Basiszinssatz 3,62 Prozent. Für Privatkunden liegt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also bei 8,62 Prozent, für Unternehmen sogar neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also bei 12,62 Prozent. 

Folgende Informationen werden zur Berechnung der Verzugszinsen benötigt:

  • Der Bruttobetrag, der auf der Rechnung steht.
  • Der Verzugsbeginn, also der erste Tag nach dem verstrichenen Zahlungsdatum.
  • Der Verzugszeitraum, also die Anzahl der Tage in Verzug.
  • Das ursprünglich vereinbarte Zahlungsdatum.
  • Die Art des Verzugszinssatzes: Bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) der Basiszins plus fünf Prozentpunkte. Bei Geschäften mit anderen Unternehmen (B2B) der Basiszins plus neun Prozentpunkte.
  • Die Methode der festgelegten Zinsen: Bei der taggenauen Abrechnung wird das Kalenderjahr mit 365 Tagen zu Grunde gelegt, Schaltjahre mit 366. Der Monat Februar wird entsprechend mit 28 oder 29, andere Monate mit 30 oder 31 Tagen berücksichtigt.

Beispiele für die Berechnung

Für B2B-Kunden
Rechnungsbetrag: 1.000 Euro, Fälligkeit: 31.10.2023, Verzugsbeginn: 01.11.2023, Zahlungsdatum: 01.12.2023, Verzugstage: 31
1000 € x (3,62 % + 9 Prozentpunkte) x 31 Verzugstage / 365 = 10,71 € Verzugszinsen

Für Verbraucher
Rechnungsbetrag: 1.000 Euro, Fälligkeit: 31.10.2023, Verzugsbeginn: 01.11.2023, Zahlungsdatum: 01.12.2023, Verzugstage: 31
1000 € x (3,62 % + 5 Prozentpunkte) x 31 Verzugstage / 365 = 7,32 € Verzugszinsen

Welche weiteren Kosten neben Verzugszinsen erhoben werden können

Laut BGB § 280 (Schadenersatz wegen Pflichtverletzung) und BGB § 286 (Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung) können Unternehmen ihrem Schuldner neben den Verzugszinsen weitere Kosten in Rechnung stellen, die durch den Zahlungsverzug verursacht wurden. 

Kosten für Mahnschreiben 
Im B2B-Geschäft können Unternehmen nach BGB § 288 eine Mahnpauschale von 40 Euro erheben. Diese gilt auch, wenn sie mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart haben. Sind nachweisbar höhere Kosten für das Mahnverfahren entstanden, können auch mehr Gebühren erhoben werden.

Anwaltskosten für Zahlungserinnerungen
Befindet sich der Schuldner eines Unternehmens im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwaltes bereits in Verzug, so können die Anwaltskosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Kosten für gerichtliche Mahnverfahren
Auch hier entstehen dem Unternehmen Anwaltskosten, die es seinem Schuldner berechnen kann.

Kosten für eine eventuell durch den Zahlungsverzug verursachte notwendige Kreditaufnahme 
Diese wird notwendig, wenn das Unternehmen mit Waren oder Dienstleistungen in Vorkasse gegangen ist und nicht über genügend finanzielle Rücklagen verfügt. Kann der Gläubiger nachweisen, dass er einen höheren Zinssatz an seine Bank zahlt, darf er auch diesen berechnen.

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Verzugszinsen und Mahngebühren? Welche Inkassokosten und Gebühren gibt es grundsätzlich? Wir geben Ihnen einen Überblick. 

Hier erfahren Sie mehr.

Verzug und Mahnung: Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Folgende Schritte sind bei Zahlungsverzug der Reihe nach notwendig:

  1. Freundliche Zahlungserinnerung: Diese erfolgt schriftlich und enthält meist keine Mahngebühr, aber einen Zeitraum, innerhalb dessen die Zahlung erwartet wird.
  2. Mahnung: Reagiert der Kunde bis zum Ablauf des gesetzten Zeitraums nicht, verschicken Unternehmen eine erneute Zahlungserinnerung (am besten per Einschreiben) mit der Aufforderung, die Zahlung umgehend vorzunehmen. Dieses Schreiben enthält den Zeitpunkt der Rechnungsfälligkeit, den Hinweis auf die erste Zahlungserinnerung mit Datum, die Aufstellung fälliger Verzugszinsen und Gebühren, und den Hinweis auf weitere mögliche Mehrkosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten.
  3. Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und eventuell Einschalten eines Rechtsanwalts.

 

Hier Mahnvorlage kostenlos herunterladen!

  • Dauerhaft kostenloser Creditreform Account.
  • Alle exklusiven Inhalte jederzeit abrufbar.
  • Unbegrenzter Zugriff auf wissenswerte Fachartikel, Checklisten & Downloads.

Dem Zahlungsverzug vorbeugen

Unternehmen sollten von Anfang an klarmachen, dass sie von ihren Kunden eine pünktliche Zahlung erwarten. Das erreichen sie, indem sie in ihren Rechnungsvorlagen das Zahlungsziel ausdrücklich und klar ersichtlich ausweisen und ihre Kunden darauf aufmerksam machen, dass bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen entstehen und diese mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen müssen. Wichtig zu wissen: Fehlt das Zahlungsziel, kommt der Kunde rechtlich gesehen nicht in Zahlungsverzug.

Wie sieht eigentlich eine gute Rechnugnsvorlage aus? Welche Bestandteile müssen enthalten sein? Wir informieren Sie. 

HIER ERFAHREN SIE MEHR.

Verzugszinsen und Kundenbeziehung

Steigende Kosten sowie gestiegene Zinsen belasten immer mehr Mittelständler. Bezahlt ein Kunde nicht, geraten sie möglicherweise selbst in finanzielle Schwierigkeiten. Häufig wagen es gerade Mittelständler und kleine Unternehmen nicht, gegen ihre säumigen Kunden vorzugehen und ihnen Verzugszinsen zu berechnen. Sie fürchten, sie als Kunden zu verlieren oder sie wissen nicht, wie sie vorgehen können. Hier legt das BGB klare Voraussetzungen für Erhebung von Verzugszinsen und den Verzugszinssatz fest. Klar ist: Verzugszinsen werden immer bei verspäteter Zahlung fällig, sie lassen sich nicht vertraglich ausschließen. Ihr Zinssatz ist gesetzlich geregelt. Und ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde die Rechnung zum genannten Zahlungstermin oder innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen nicht bezahlt hat oder wenn der Gläubiger eine Mahnung schreibt. 

Mit der Unterstützung von Creditreform können Sie Ihr Forderungsmanagement optimieren und bereits beim Mahnservice ansetzen. Der faire Ansatz von Creditreform schont dabei Ihre Kundenbeziehung und sorgt dennoch dafür, dass Sie Ihr Geld erhalten.

SO GEHT INKASSO MIT CREDITREFORM

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Das könnte Sie auch interessieren

Praxisratgeber-Verjaehrung-950x503.jpg

Offene Forderungen? So verhindern Sie die Verjährung!

Verjährungsfrist von Schulden und Rechnungen: Erfahren Sie hier, wann Schulden verjähren, welche Fristen dabei gelten und welche Ausnahmen es im Inkasso gibt.

Zum Artikel
Inkassounternehmen-950x503.png

Wann Sie ein Inkassounternehmen beauftragen sollten

Ihre Auftragslage ist gut. Doch wie sieht es mit offenen Rechnungen aus? Erfahren Sie hier, wann Sie sich an ein Inkassounternehmen wenden sollten und was Sie vorab beachten müssen.

 

Zum Artikel
Risikomanagement_950x503.jpg

Risikomanagement: Maßnahmen für Unternehmer

Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensführung. Mit welchen Methoden Unternehmen sich solide aufstellen können.

Zum Artikel
KontaktKontakt