Verjährung am 31.12. beachten

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Vor Jahresende empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf Ihre offenen Forderungen zu werfen: Denn im Rahmen der rechtlichen Verjährungsfristen können Ihre Zahlungsansprüche verfallen.

Verjährung von Rechnungen

Darum geht es

Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren jedes Jahr viele Forderungen und damit auch die Zahlungsansprüche von Gläubigern. Sie haben offene Rechnungen? Verschaffen Sie sich einen Überblick: Welche Rechnungen sind noch unbezahlt und wann verjähren sie? Mit unserem kostenfreien Verjährungsrechner können Sie die entsprechenden Fristen direkt online berechnen.

Verjährung von Forderungen im Blick: Das können Sie tun

Wichtig zu wissen: Schuldet ein Kunde Ihnen noch Geld aus dem Jahr 2021, können Sie dieses nur bis Ende 2024 einfordern. Eine Mahnung reicht nicht aus, um die Verjährung zu stoppen. Wer seine Ansprüche sichern möchte, hat die Möglichkeit, den Neubeginn der Frist auszulösen oder die Verjährung zu hemmen. In unserem Verjährungs-FAQ erklären wir, wie das funktioniert. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen.

 

Sie haben noch offene Posten? Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Forderungen vor Verjährung zu schützen.

Verjährungs-FAQ

Fragen & Antworten zur Verjährung von Forderungen

  • 1. Definition Verjährung: Was bedeutet Verjährung?

    Verjährungsfristen begegnen uns immer wieder in unserem Alltag: So etwa bei der Gewährleistung auf Haushaltsgeräte oder bei Schadensersatzansprüchen, Reisemängeln oder Nebenkostenabrechnungen. Dabei gilt: Nach einer gewissen Zeit müssen Ansprüche nicht mehr erfüllt werden – und zwar immer dann, wenn sie verjährt sind. Hier gelten bestimmte Fristen.

  • 2. Wann beginnt ein Zahlungsanspruch?

    Sobald die im Kauf- oder Dienstleistungsvertrag vereinbarte Leistung erbracht wurde – also die Ware geliefert oder eine Dienstleistung ausgeführt – beginnt der Zahlungsanspruch. Wichtig für Unternehmer: Bereits zeitgleich sollten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung stellen und dem Kunden zügig zukommen lassen – am besten persönlich. Eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ist unter Kaufleuten und bei Privatpersonen üblich. Weisen Sie in der Rechnung darauf hin.

  • 3. Wichtige Verjährungsfristen: Wie lange sind Forderungen gültig?

    Grundsätzlich gibt es – je nach Sachverhalt – unterschiedlich lange Verjährungsfristen. Die Frist, die für die meisten Ansprüche im alltäglichen Rechtsverkehr gilt, ist die regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt drei Jahre. Hier finden Sie einen Überblick über diese und andere wichtige Verjährungsfristen:

    Für die verschiedenen Sachverhalte gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Sie reichen von sechs Monaten bis zu 30 Jahren.

    Dabei zählt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren für die meisten alltäglichen Rechtsansprüche. Nach Paragraph 195 BGB gilt sie grundsätzlich für alle Ansprüche des täglichen Lebens, für die es keine anderweitigen Regelungen gibt. Beispiele sind hier Zahlungen von Kaufpreisen, Mieten, Werklohn oder Zinsansprüchen. Maßgeblich für den Beginn dieser dreijährigen Frist ist immer der 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

    Eine Frist von sechs Monaten gilt, wenn etwas Gemietetes oder Geliehenes sich während der Miete oder Leihe verschlechtert hat und dadurch eine Wertminderung entstanden ist – etwa durch Beschädigung.

    Nach einem Jahr verjähren Fracht- und Speditionskosten.

    Zwei Jahre Verjährungsfrist gelten bei kauf- und werkvertraglichen Mängelansprüchen – also beispielsweise, wenn der Staubsauger nicht mehr funktioniert, beschädigt ist oder Teile fehlen.

    Beim Bau oder bei eingebauten Sachen hat man fünf Jahre Zeit, Mängel geltend zu machen.

    Die längste Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Sie gilt etwa bei familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, rechtskräftig festgestellten Ansprüchen sowie vollstreckbaren Ansprüchen aus Vergleichen, Urkunden und Insolvenzverfahren.

  • 4. Was kann den Neubeginn einer Verjährungsfrist auslösen?

    Die Verjährung beginnt nach Paragraph 212 BGB erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.

    Kurz gesagt: Zahlt der Schuldner nach der Mahnung eine Rate, wird die Verjährung ab dem Tag der Zahlung erneut ausgelöst und läuft wieder für 3 Jahre.

  • 5. Wie kann man die Verjährung stoppen?

    Den Lauf der Verjährungsfrist kann man mit einer sogenannten Hemmung der Verjährung nach Paragraph 203 ff. BGB stoppen.  Eine solche Hemmung kann durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden:

    • wenn der Gläubiger den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids beantragt hat – die Hemmung beginnt mit Zustellung des Bescheids
    • wenn der Gläubiger Klage auf Leistung, Feststellung des Anspruchs, Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils erhoben hat
    • wenn der Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wurde
    • wenn der erstmalige Antrag auf Gewährung von Kostenhilfe bekanntgegeben wurde

     

    Nach Ablauf des hemmenden Ereignisses läuft die restliche Frist bis zum Ende weiter.

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