Definition, Pflichten & Checkliste

EU-Taxonomie verstehen
und anwenden

Mit der EU-Taxonomie werden wirtschaftliche Aktivitäten in Bezug auf ihre Umweltverträglichkeit klassifiziert. Welche Auswirkungen das für Unternehmen hat und wie sie taxonomiekonform werden.

4 Min. Lesezeit

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union, das wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit bewertet. Sie wurde im Rahmen des European Green Deal entwickelt, um nachhaltige Investitionen zu fördern und Transparenz in Finanz- und Unternehmensberichten zu schaffen. Unternehmen und Investoren sollen durch die Taxonomie eine klare Orientierung erhalten, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erreichung der Umweltziele der EU beitragen.

Warum ist sie für Unternehmen relevant?

Die EU-Taxonomie ist besonders relevant für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, sowie für Investoren und Finanzinstitute. Sie beeinflusst unter anderem die Kapitalvergabe, da Finanzmarktakteure verpflichtet sind, nachhaltige Investitionen transparent auszuweisen. Zudem hilft sie Unternehmen dabei, sich auf zukünftige regulatorische Anforderungen vorzubereiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Nachhaltigkeit zu stärken.

Die 6 Umweltziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie definiert sechs Umweltziele, die als Grundlage für die Bewertung wirtschaftlicher Aktivitäten dienen:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Kurz & einfach im Video erklärt:

Kriterien für Taxonomie-Konformität

Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt als taxonomiekonform, wenn sie:

  • wesentlich zu mindestens einem der sechs Umweltziele beiträgt,
  • keinem der anderen Umweltziele erheblich schadet („Do No Significant Harm“-Prinzip, DNSH) und
  • das Unternehmen die Mindestanforderungen der Social- und Governance-Standards erfüllt.

Beispiel 1: Mit der Produktion von Elektrofahrzeugen führt ein Fahrzeughersteller eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität aus, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Die Herstellung von klassischen Verbrennerfahrzeugen ist hingegen nicht taxonomiefähig.

Beispiel 2:  Die Produktion von Zement ist eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität. Um taxonomiekonform zu sein, müssen jedoch definierte CO₂-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Überschreitet die Produktion diese Schwellenwerte, gilt die Tätigkeit nicht als taxonomiekonform.

Checkliste: So werden Ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten taxonomiekonform

  • Überprüfen Sie, ob relevante wirtschaftliche Aktivitäten Ihres Unternehmens in den Anwendungsbereich der Taxonomie fallen.
  • Ermitteln Sie, inwieweit diese Tätigkeiten den Anforderungen der Taxonomie entsprechen.
  • Führen Sie die erforderliche Klimarisikoanalyse durch und dokumentieren Sie nachvollziehbar die Einhaltung der übrigen Kriterien.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen sich an den sozialen Mindestschutz hält.
  • Erheben Sie die zugehörigen Finanzkennzahlen auf Ebene der jeweiligen Aktivität.
  • Stimmen Sie die Angaben mit Ihrem Wirtschaftsprüfer ab.
  • Halten Sie die Berichtsstandards gemäß der EU-Offenlegungsverordnung ein.

Tipp: Der englischsprachige Taxonomie-Kompass der Europäischen Kommission bietet eine übersichtliche, nach Sektoren strukturierte Darstellung aller taxonomiefähigen Aktivitäten sowie der dazugehörigen technischen Bewertungskriterien.

Praxisnahes Tool für den Mittelstand: EU-Taxonomie einfach anwenden

Im Rahmen eines EU-geförderten Projekts entwickelt Climate & Company in einem internationalen Konsortium ein digitales Tool, das Unternehmen dabei hilft, ihre Wirtschaftsaktivitäten im Bereich der Energieeffizienz und sauberen Energie auf Taxonomie-Konformität zu prüfen. Das Tool vereinfacht die komplexen Anforderungen in unternehmensfreundlicher Sprache und bietet die Möglichkeit einer Selbstbewertung und Verifizierung.

Weitere Informationen & Zugang zum Tool

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Taxonomie beeinflusst maßgeblich große Unternehmen, die zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Sie ist eng mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verknüpft und erfordert eine detaillierte Offenlegung darüber, in welchem Umfang Geschäftsaktivitäten taxonomiekonform sind. Unternehmen müssen Angaben zu Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) in Bezug auf taxonomiekonforme Tätigkeiten machen.

Was sollten kleine und mittlere Unternehmen beachten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der direkten Berichterstattungspflicht ausgenommen. Dennoch sollten KMU ihre Nachhaltigkeitsstrategie frühzeitig anpassen, da größere Unternehmen und Finanzgeber zunehmend nachhaltige Lieferketten fordern. KMU können durch freiwillige Berichterstattung zu ihrer Taxonomie-Konformität ihre Marktposition verbessern und langfristig wettbewerbsfähig bleiben.

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Zukunftsperspektiven und Handlungsempfehlungen

Die EU-Taxonomie wird in den kommenden Jahren um weitere wirtschaftliche Tätigkeiten erweitert. Auch die technischen Bewertungskriterien werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Unternehmen sollten sich kontinuierlich über neue Anforderungen informieren und ihre Nachhaltigkeitsstrategien dynamisch anpassen. Handlungsempfehlungen umfassen:

  • den Aufbau interner Expertise zur Taxonomie-Anwendung,
  • die Integration der Nachhaltigkeitsanforderungen in die Unternehmensstrategie,
  • die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten zur Optimierung nachhaltiger Investitionen sowie
  • die Nutzung digitaler Tools zur Nachhaltigkeitsbewertung und -berichterstattung.


Durch eine proaktive Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig nachhaltigen Erfolg sichern.

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