Europas Griff nach der Steuerhoheit
Ob EU-Parlament, Europäische Kommission oder Rat der EU: Europapolitik beeinflusst maßgeblich die deutsche Gesetzgebung – und damit auch den Handlungsrahmen für die Wirtschaft. Nun rüstet sich Europa für die nächste Integrationsrunde, diesmal im Steuerrecht. Unter dem Kürzel BEFIT will die EU-Kommission eine gemeinsame Basis für die Unternehmensbesteuerung schaffen. Ziel ist weniger Bürokratie und mehr Transparenz – doch der Vorstoß könnte für Zündstoff sorgen.

Fünf Buchstaben, die es in sich haben: Mit der Initiative BEFIT („Business in Europe: Framework for Income Taxation“) will die EU-Kommission das Steuerrecht im Binnenmarkt grundlegend vereinheitlichen. Der im September 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf sieht vor, dass Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einer Gruppenbeteiligung von mindestens 75 Prozent (also einer Muttergesellschaft, die mindestens drei Viertel der Anteile an ihren Tochterunternehmen hält) künftig verpflichtend an BEFIT teilnehmen. Kleinere Gruppen können sich freiwillig anschließen. Brüssel spricht von einem der größten Steuerreformprojekte seit Jahrzehnten – einer Modernisierung, die Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken und Steuerarbitrage – also das Ausnutzen unterschiedlicher Steuersysteme zur Gewinnverlagerung − beenden soll.
Obwohl die Reform langfristig enorme Auswirkungen haben dürfte, wird BEFIT hierzulande in vielen Unternehmen bislang erstaunlich wenig diskutiert. So ist davon auszugehen, dass die Umstellung die internen Abläufe vieler Betriebe beim Thema Steuern stärker verändern wird, als es derzeit in den Büros von Vorständen und Geschäftsführern wahrgenommen wird.
Neue Formel für Unternehmensgewinne
Kern der geplanten Reform ist ein einheitliches Regelwerk zur Gewinnermittlung und Steuerbemessung, das nationale Unterschiede beseitigen und die bürokratischen Abläufe vereinfachen soll. Künftig ist geplant, dass Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit nur noch eine einzige konsolidierte Steuererklärung für alle EU-Mitgliedstaaten abgeben sollen, statt wie bisher zahlreiche Erklärungen nach nationalem Recht einzureichen. Der EU-weite Gesamtgewinn wird dabei einheitlich ermittelt und anschließend mithilfe einer feststehenden Formel auf die beteiligten Mitgliedstaaten verteilt („Formulary Apportionment“).
In der Praxis orientiert sich die Aufteilung an drei Faktoren: Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und Kapitalausstattung. Beispiel: Ein deutscher Maschinenbauer, der in Bayern produziert, in Frankreich verkauft und in Polen montiert, würde seinen EU-weiten Gewinn künftig anteilig auf diese drei Länder verteilen – je nachdem, wo Umsätze erzielt, Mitarbeiter beschäftigt und Produktionsanlagen betrieben werden. Vergleichbare Modelle gibt es in föderalen Steuersystemen wie Kanada oder der Schweiz.
Unterschiedliche nationale Vorschriften führten bislang zu komplexen Strukturen, Mehrfachbesteuerung und hohem Beratungsaufwand. Gleichzeitig eröffneten sie Spielräume für eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer − BEFIT soll diese Lücke schließen und einen fairen und verlässlichen Rahmen schaffen.
Mittelstand vor gewaltigem IT-Kraftakt
Die Ambition ist groß, doch die Umsetzung politisch heikel. Denn Steuerpolitik gilt als eines der letzten Felder nationaler Souveränität. Während Deutschland und Frankreich auf Fortschritte drängen, pochen kleinere Mitgliedstaaten – etwa Irland oder Ungarn – auf ihre steuerlichen Standortvorteile wie niedrige Körperschaftsteuersätze. Businesseurope-Generaldirektor Markus Beyrer mahnt: „Europäische Unternehmen unterstützen die übergeordneten Ziele der Kommission, den Binnenmarkt zu stärken – indem sie die Steuerlandschaft vereinfachen und die Verwaltungskosten für Unternehmen senken. Damit die BEFIT-Reform jedoch Wirkung entfalten kann, muss sie vollständig mit den globalen Steuervorschriften in Einklang stehen.“
Für den Mittelstand bedeutet BEFIT zunächst keine Entlastung – im Gegenteil. Die angekündigten Vereinfachungen kommen nicht wie ursprünglich geplant 2026, sondern frühestens ab 2028. Bis dahin müssen Unternehmen ihre Systeme umbauen, Prozesse anpassen und zusätzliche Reportingpflichten stemmen. Erst nach der Umstellungsphase könnten die erhofften Effizienzgewinne eintreten – falls sich die Mitgliedstaaten überhaupt einigen.
Gerade für exportorientierte Mittelständler bietet BEFIT Chancen auf einfachere Steuerplanung und höhere Planungssicherheit. Doch Steuerberater warnen, dass eine zu grobe Formelaufteilung die wirtschaftlichen Realitäten verzerren könnte – zum Beispiel, wenn ein Unternehmen mit hoher Wertschöpfung in Deutschland, aber starken Absatzmärkten in mehreren EU-Ländern plötzlich höhere Steueranteile außerhalb Deutschlands tragen müsste.
Die Vorbereitung jedenfalls dürfte anspruchsvoll werden. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme anpassen, Datenstrukturen vereinheitlichen und neue Reportingprozesse aufbauen – ähnlich wie bei der Einführung der CSRD-Berichtspflichten. Digitale Schnittstellen zur Steuerverwaltung sollen dafür sorgen, dass Daten künftig vergleichbar, automatisiert und EU-weit einheitlich gemeldet werden.
Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Gerhard Walter
Bildnachweis: Getty Images
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