Creditreform Magazin

Immerhin etwas

Schnelle Abschreibungen, niedrigere Steuersätze – die Bundesregierung setzt bei der Wachstumsförderung auf Einzelmaßnahmen statt große Reformen. Für den Mittelstand ist das nur ein erster Schritt. Welche Entlastungen jetzt wirklich helfen – und wo Politik an ihre Grenzen stößt.

Der Mittelstand wartet: Bundeskanzler Friedrich Merz weiß, „dass das alles noch nicht genug ist für die prekäre Lage der Wirtschaft“. Die wirtschaftliche Situation sei ernst, die Aufgaben blieben anspruchsvoll. Mitte Dezember 2025 verteidigte der Bundeskanzler im Bundestag die Marschrichtung der Koalition. Im neuen Jahr will er umfassende Reformen durchbringen. Ziel für 2026 sei es, die Wirtschaft generell noch mehr zu entlasten und den Wirtschaftsstandort zu stärken. 

Das tut not. Die Bundesregierung rechnet für 2026 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 1,3 Prozent. Die Zunahme sehen Experten, etwa der KfW, allerdings wesentlich getrieben durch den sogenannten Fiskalimpuls. Gemeint sind die beschlossenen erhöhten Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur. Bis diese Impulse aber bei den mittelständischen Unternehmen ankommen, soll es laut diversen Prognosen noch bis Mitte dieses Jahres dauern. Wenn sie überhaupt ankommen. Für die Betriebe unterstützend können jetzt schon unterschiedliche Neuregelungen und Steuervorteile wirken, die teilweise noch im Dezember final beschlossen wurden. Ein zentraler Ansatzpunkt der schwarz-roten Koalition sind dabei die Energiekosten.
 

Niedriger Industriestrompreis

Zum Beispiel profitiert die energieintensive Industrie von einem niedrigen Strompreis. Der Plan des Koalitionsausschusses sieht fünf Cent pro Kilowattstunde vor, von denen über 90 Sektoren einen Nutzen haben. Unternehmen können die Entlastung ab 2027 rückwirkend für 2026 beantragen. 

„Die Förderung richtet sich an energieintensive Betriebe und wird in wenigen Teilbranchen entsprechend genutzt werden, wie etwa Chemie, Stahl, Glas, Papier, Halbleiter. Diese stehen stark im internationalen Wettbewerb. Insgesamt ist der Ansatz für die deutsche Industrie jedoch deutlich weniger relevant als gedacht“, sagt Alexander Kritikos, Ökonom und Mitglied des Vorstands des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Der Industriestrompreis sei kein ideales Mittel, um den Mittelstand zu fördern. „Diese Maßnahme bevorzugt große Konzerne, KMU profitieren davon kaum“, so die Einschätzung des Experten. 

Großes Manko: Nicht begünstigte Betriebe, die unter der Schwelle für die Subvention liegen, bleiben auf relativ höheren Kosten sitzen. „Sie verlieren damit gegenüber den subventionierten Konzernen an Wettbewerbsfähigkeit“, sagt Kritikos. Die Senkung setze überdies falsche Anreize, „weil damit andernfalls potenzielle Innovationen aufgrund der Subventionierung nicht mehr angestoßen werden“. 

Kritik übt auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): „Eine echte Entlastung entsteht erst dann, wenn alle Betriebe von niedrigen Stromkosten profitieren. Unser Mittelstand braucht hier ein schlüssiges, umfassendes Entlastungskonzept“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Auch der Mittelstandsverbund (ZGV) sieht „Nachsteuerungsbedarf, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden: „Für Unternehmen der Handels- und Dienstleistungsbranchen – darunter viele energieintensive Kooperationen etwa im Lebensmitteleinzelhandel – bleibt die Belastung unverändert hoch.“
 

Investitionsbooster für alle 

Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen dieser und anderer Branchen leer ausgehen. Das Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland – besser bekannt als Investitionsbooster – brachte eine schnellere Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese ist möglich für Investitionen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 erfolgen. Unternehmen können bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr geltend machen, maximal das Dreifache der linearen Abschreibung. Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Johannes Gernandt, Chefvolkswirt des Verbands für den Maschinenbau VDMA in Frankfurt, findet den Booster gut: „Reformen im Steuersystem können Wachstum durch Innovations- und Investitionsanreize antreiben. Die degressive Abschreibung sollte dauerhaft beibehalten werden.“

Der Abschreibungsturbo kann allerdings auch Nachteile haben: „Hohe Abschreibungen am Anfang belasten den EBIT, also den Gewinn vor Zinsen und Steuern, und den Jahresüberschuss. Dies kann Finanzierungszusagen, die von solchen Kriterien abhängig sind, erschweren oder weitere Erläuterungen notwendig machen“, meint Andreas Diel, Partner und Experte für den Mittelstand der Beratungsgesellschaft KPMG. 

Unterm Strich gilt eine hohe Abschreibung aber als ein bewährtes Mittel, um Investitionsanreize zu setzen. Sie spült schließlich durch die verminderte Steuerlast Liquidität in den Betrieb. Der Cashflow verbessert sich. „Es dürfen aber keine Wunder erwartet werden. Bei einer Maschine mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren und bei einem Kalkulationszins von 5,5 Prozent liegt der wirtschaftliche Vorteil in der Barwertbetrachtung mit knapp unter 3 Prozent im Bereich eines vielfach marktüblichen Skontos“, rechnet die Beratungsgesellschaft EY vor. 

Kritikos fasst es so zusammen: „Es gibt erste Hinweise, die auf vereinzelt positive Wirkung hindeuten, insbesondere bei kapitalintensiven Branchen – etwa Start-ups im Deep-Tech-Bereich, die ihre Investitionsentscheidungen teilweise vorziehen.“ Insofern bewertet er dies zumindest tendenziell als eine gute Entwicklung, „auch wenn man dabei berücksichtigen muss, dass solche Maßnahmen selten zu mehr Investitionen führen, sondern eher zu zeitlichen Vorverschiebungen der Investitionen“, so Kritikos. Ob es gelingen wird, mehr Investitionen anzustoßen, hängt nach seiner Einschätzung stark von den weiteren Reformen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für KMU ab. „Der Investitionsbooster stärkt die kurzfristige Liquidität und verbessert Investitionsentscheidungen, auch wenn die steuerliche Belastung letztlich nur in die Zukunft verschoben wird. Die zeitliche Befristung erhöht den Druck, Investitionen rasch zu planen und umzusetzen“, meint Benjamin Schöfer vom Mittelstands-Bund DMB.
 

Turboabschreibung für Elektromobilität

Einen besseren Effekt dürfte die neue arithmetisch-degressive Abschreibung für betrieblich genutzte, rein elektrische Fahrzeuge (Pkw, Lkw und Busse) bringen. Diese betrifft Anschaffungen – in der Regel kein Leasing – zwischen dem 1. Juli vergangenen Jahres und dem 31. Dezember 2027. Im ersten Jahr können Unternehmen bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Im zweiten Jahr sind es bis zu 10 Prozent, 5 Prozent im dritten und im vierten Jahr, im fünften Jahr dann 3 Prozent und 2 Prozent im sechsten Jahr. Die Gesamtnutzungsdauer beträgt sechs Jahre. „Es erscheint attraktiv, den Fuhrpark umzustellen. Denn es ergibt sich ein deutlicher Liquiditätsvorteil bei Anschaffung der Fahrzeuge. Daneben profitierten Mitarbeitende, wenn sie rein elektrische Fahrzeuge als Dienstwagen nutzen. Sie versteuern nur 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens, soweit dieser bis zu 100.000 Euro inklusive Sonderausstattung beträgt. Bis Juli 2025 waren es 70.000 Euro“, sagt KPMG-Berater Andreas Diel. Die Anschaffung kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn hohe Überschüsse erzielt werden und man Steuern reduzieren will. „Man sollte allerdings das wirtschaftliche Risiko des Wertverlustes im Vergleich zum Leasing bedenken. Dieses liegt beim Unternehmen. Insbesondere die rasche Weiterentwicklung der Batterietechnik und auch eine teilweise Verschiebung des Verbrenner-Aus nach 2035 kann dies zusätzlich negativ beeinflussen“, so Diel. Und er gibt noch einen Aspekt zu bedenken: „Wenn der Gewinn im ersten Jahr recht gering ist, kann es passieren, dass die Steuervorteile nicht direkt voll nutzbar sind.“

 
Noch mehr Förderung der E-Autos

Doch neben der Abschreibung profitieren Unternehmen bei Elektrofahrzeugen auch an anderer Stelle. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verlängert sich die Kfz-Steuerbefreiung für diese Wagen. Diese gilt für zehn Jahre, soweit das Fahrzeug erstmalig vor Silvester 2030 zugelassen ist – längstens aber nur bis Ende 2035. „Um die maximale Steuerbefreiung auszuschöpfen, empfiehlt es sich, geplante Anschaffungen zeitlich vorzuziehen“, rät Steuerberater Hans Weggenmann, geschäftsführender Partner der Kanzlei Roedl. 
 

Schrittweise weniger Körperschaftsteuer

Unabhängig von einzelnen Förderinstrumenten verändert sich der steuerliche Rahmen für Unternehmen jedoch grundlegend. Und ab 2028 wird es noch komplizierter. Der Körperschaftsteuersatz reduziert sich schrittweise von aktuell 15 Prozent jährlich um einen Prozentpunkt auf 10 Prozent im Jahr 2032. „Der Körperschaftsteuersatz ist in Deutschland vergleichsweise hoch, ein Standortnachteil unter vielen. Leider kommt dieser Schritt sehr spät, eine sofortige Senkung wäre angezeigt gewesen. Und es bleibt unverständlich, warum diese nicht erfolgt ist“, so Alexander Kritikos. Doch die Richtung der aktuellen Reformen stimme. „Der Mittelstand braucht aber mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und weniger befristete Pakete“, so der Deutsche Mittelstands-Bund DMB.

Unternehmer sollten sich überlegen, „Investitionen gegebenenfalls vorzuziehen oder je nach Geschäftssituation zu verschieben. Verlustvorträge sollten Unternehmen aufgrund der höheren Steuersätze möglichst vor 2028 nutzen. Erträge schiebt man am besten – soweit möglich – in kommende Jahre“, empfiehlt Diel. 

Nur: Bei allen Investitionsentscheidungen sind stets die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen, „beispielsweise auf die für die Finanzierung relevanten Kennzahlen, im Blick zu behalten“, so Diel. Optimal ausgestaltet, könnte sich allerdings ein echtes steuerliches Plus ergeben, das neben einem Cashflow-Vorteil eine spürbare Entlastung für Unternehmen bedeutet. Doch während diese Änderungen erst mittelfristig wirken, greifen andere steuerliche Anpassungen sofort.
 

Reduzierte Umsatzsteuer 

Beispielsweise die kurz vor den Weihnachtsferien vom Bundesrat im abgesegneten Steueränderungsgesetz gesenkte Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen Getränke). Die betroffenen Branchen profitieren in jedem Fall von weniger Bürokratie. Es bleibt ihnen überlassen, inwieweit sie das Plus durch die reduzierte Mehrwertsteuer den Konsumenten weitergeben und ihre Preise senken oder den „Gewinn“ behalten. Für den Mittelstandsverbund (ZGV) wäre perspektivisch allerdings eine übergreifende umfassende Umsatzsteuerreform sinnvoller, „um die hohe Komplexität unterschiedlicher Steuersätze in allen Bereichen zu verringern“.

Den meisten Unternehmen bringt das Steueränderungsgesetz am Ende wenig. Zwar wurde damit auch die Entfernungspauschale erhöht, ab dem ersten Entfernungskilometer beträgt diese jetzt 38 Cent. Und auch die Mobilitätsprämie für Geringverdiener gibt es entfristet. Sie wäre ausgelaufen. Doch davon profitieren vor allem auch Arbeitnehmer. 
 

Verbesserte Forschungszulage 

Anders sieht das bei den Neuregelungen zur Forschungszulage für Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung aus. Viele Unternehmen scheuen sich bisher, in das aufwendige Förderverfahren einzusteigen und diese zu beantragen. Steuerberater allerdings können helfen, damit die Projekte die geforderten Kriterien wie Neuartigkeit und systematisches Vorgehen erfüllen. 

Ein Antrag lohnt sich oft. Während bisher nur Arbeitslöhne und investive Aufwendungen, also Sachkosten, gefördert wurden, werden seit Jahresanfang nun zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten mit eingerechnet. Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20 Prozent der in anderen Wirtschaftsjahren entstandenen förderfähigen Aufwendungen angesetzt. Die förderfähige Eigenleistung für Einzelunternehmer hat sich von bisher 70 Euro auf 100 Euro je Arbeitsstunde erhöht, höchstens dürfen es 40 Stunden pro Woche sein. Der förderfähige Höchstbetrag pro Unternehmensverbund beträgt zwölf Millionen Euro. Maximal profitieren Betriebe von einer Forschungszulage in Höhe von drei Millionen Euro. Kleine und mittlere Firmen erhalten noch einen Bonus, deren Gesamtförderung kann so bis zu 4,2 Millionen Euro betragen. Noch ein Hinweis: Die Neuerungen beziehen sich auf Projekte ab 2026. 


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Eva-Maria Neuthinger
Bildnachweis: Getty Images



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