Wehe, die Insolvenz wird verschleppt

Mit der Zahl der Insolvenzen steigen auch die persönlichen Haftungsrisiken von Geschäftsführern. Wer größere Schieflagen nicht frühzeitig erkennt und es versäumt, sein Krisenmanagement zu dokumentieren, riskiert sein privates Vermögen.

Im Klammergriff zwischen hohen Energie- und Rohstoffpreisen sowie geopolitischen Spannungen geht immer mehr Unternehmen die Luft aus. In den ersten sechs Monaten registrierte Creditreform 12.900 Insolvenzen – ein Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum 2025. Vor allem Dienstleister gerieten im ersten Halbjahr häufiger in Bedrängnis. Eine Erklärung dafür ist, dass dieser Wirtschaftsbereich stark von Kleinstunternehmen geprägt ist, die oft nur über ein dünnes Eigenkapitalpolster verfügen. Deshalb haben sie bei rückläufigen Umsätzen schon nach kurzer Zeit Mühe, ihre Kreditverpflichtungen zu erfüllen.

Wer ist wie gut in der Lage, seine Zinsen zu bezahlen? Banken und Investoren schauen in diesem Zusammenhang auf die Zinsdeckung. Sie setzt das Betriebsergebnis ins Verhältnis zum Zinsaufwand. Eine aktuelle Auswertung der Creditreform Wirtschaftsforschung zeigt, dass eine zunehmende Zahl von Unternehmen eine unzureichende Zinsdeckung aufweist. Bei 7,5 Prozent der untersuchten Unternehmen reichte das operative Ergebnis zuletzt nicht aus, um die anfallenden Zinszahlungen zu decken. Bei weiteren 19,5 Prozent genügte das operative Ergebnis nur so gerade zur Zinsdeckung. Einen größeren finanziellen Spielraum hatten die betreffenden Unternehmen nicht. Wenn es eng wird, bleibt ihnen häufig nichts anderes übrig, als Rechnungen immer später zu bezahlen.

„Hier beginnt eine gefährliche Zone. Spätestens an diesem Punkt muss ich mich als Unternehmer fragen, ob ich tatsächlich noch zahlungsfähig bin“, warnt Jens Titze, Partner der Unternehmensberatung Purakon. Wer als Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Firma den Ernst einer solchen Lage ignoriert (oder nicht erkennt), begibt sich auf dünnes Eis. Er läuft Gefahr, in die persönliche Haftung zu geraten, falls das Unternehmen am Ende in die Insolvenz geht. Der Vorwurf lautet dann: Insolvenzverschleppung. Und das kann sehr teuer werden. „Im Zweifel muss der Geschäftsführer den Schaden zur Masse einzahlen, der dadurch entstanden ist, dass er den Insolvenzantrag verspätet gestellt hat“, erläutert Michael Hermanns, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Buth & Hermanns.

Krisen früh erkennen

In Zeiten steigender Insolvenzzahlen nehmen auch die Haftungsrisiken für Unternehmer zu. Viele ahnen nicht, dass mit einer Insolvenz nicht nur die Firma, sondern auch sie selbst in den Fokus geraten. Im Jahr 2024 gab es mehrere Tausend Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzstraftaten. Auch deshalb wird es für Unternehmer immer wichtiger, drohende Schieflagen früh zu erkennen. Das ist häufig schwierig, denn Krisen entstehen in der operativen Realität der Unternehmen, lange bevor sie im Reporting sichtbar werden. Wachsende Bestände, steigende Ausschussquoten, längere Durchlaufzeiten, sinkende Produktmargen oder Stornos im Auftragsbestand sind typische Frühindikatoren. Werden sie nicht erkannt oder verharmlost, zeigen sich die Folgen mit Verspätung – etwa in Form eines plötzlichen Liquiditätsabrisses.

Liquidität im Blick halten

Wann ist der Zeitpunkt gekommen, Insolvenz anzumelden? Viele Unternehmer setzen darauf, dass eine Liquiditätsschwäche nur ein vorübergehender Zustand ist. Sie hoffen, dass schon bald ein großer Auftrag oder eine Finanzspritze alles wieder ins Gleichgewicht rücken wird. Diese Erwartung geht in vielen Fällen nicht auf. Nach Rechtsprechung des BGH liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn ein Unternehmen innerhalb von drei Wochen weniger als 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann. „Wenn ich einmal im Monat auf meine Zahlen schaue und feststelle, dass ich mehr Liquidität habe als fällige Verbindlichkeiten, bin ich auf der sicheren Seite. Wenn ich dagegen nur noch 70 oder 80 Prozent der Forderungen begleichen kann, muss ich ehrlich fragen, ob dies ein Dauerzustand ist. An diesem Punkt beginnt die Insolvenzverschleppung – und das ist dann ein Haftungsgrund“, betont Hermanns. Um glaubhaft zu machen, dass ein Geschäftsführer seine Pflichten erfüllt hat, reicht es nicht, einen vorher aufgestellten Plan vorzulegen und darauf zu verweisen, dass es leider anders gekommen ist. Stattdessen ist ein strukturierter, fortlaufender und angemessen dokumentierter Prozess der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements gefordert. „Mit einer solchen Dokumentation kann man jederzeit belegen: Obwohl ich alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt habe, ist es schiefgegangen“, so Hermanns.

Wie lassen sich Sanierungschancen erhöhen und Haftungsrisiken minimieren, wenn ein Unternehmen bereits mitten in einer bedrohlichen Schieflage steckt? In dieser Situation kann ein Sanierungsgutachten Klarheit schaffen und zu Rechtssicherheit verhelfen. Dabei untersucht eine Prüfungsgesellschaft, ob das Unternehmen zukunftsfähig ist. Neben der Kapitalausstattung geht es dabei um Kriterien wie Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Nachhaltigkeit einer möglichen Sanierung. „Die Bank benötigt ein positiv unterschriebenes Gutachten, um rechtssicher neue Kredite vergeben zu können oder Besicherungen zu verändern. Für das Unternehmen ist es eine harte Prüfung, die absolute Ehrlichkeit verlangt“, erläutert Berater Jens Titze. Eine offene Kommunikation ist nicht nur Pflicht gegenüber Banken und Beratern, sondern auch gegenüber der Belegschaft. Mitarbeiter haben ein Recht auf wahrheitsgemäße Information. Davon abgesehen ist es klug, ihnen gegenüber nichts schönzureden oder gar zu verschweigen. Denn am Ende wird es ganz wesentlich von ihrem Engagement abhängen, ob ein angeschlagenes Unternehmen die Krise meistert oder untergeht.

Was zu tun ist

Wirtschaftsprüfer Michael Hermanns und Unternehmensberater Jens Titze sind zwei von zahlreichen Fachleuten, die im Creditreform Podcast „Gute Geschäfte“ und in der Mini-Serie „Endstation Insolvenz?“ ihre Expertise teilen. Die hier veröffentlichten Aussagen sind ein Auszug daraus. Hören Sie rein!

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Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Stefan Weber
Bildnachweis: Getty Images



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