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Neue Regeln für Plattformarbeit

Ob Lieferdienste, Handwerk oder kreative Tätigkeiten – für Unternehmen im Plattformgeschäft stehen weitreichende Änderungen an. Bis Ende 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten eine neue Plattformrichtlinie umsetzen. Sie besagt, dass Plattform-Mitarbeiter künftig als Angestellte gelten und nicht mehr als Selbstständige.

Ab wann gilt die Richtlinie?

Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf digitalen Arbeitsplattformen muss bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Plattformen sollten früh prüfen, welche Tätigkeiten abhängig sind, Verträge anpassen und ihre Systeme transparent machen. Auch Sozialabgaben, Datenschutz und Arbeitszeitfragen müssen neu organisiert werden. Wer rechtzeitig handelt, positioniert sich als seriöser Anbieter. Wer zu spät reagiert, riskiert Nachzahlungen und arbeitsrechtliche Konflikte.
 

Was regelt die neue EU-Plattformrichtlinie?

Die EU will mit der Richtlinie Scheinselbstständigkeit eindämmen. Wer über eine Plattform arbeitet und dort Preisvorgaben, Anweisungen oder algorithmischer Steuerung unterliegt, gilt künftig als Arbeitnehmer. Damit ergeben sich Ansprüche auf Lohnfortzahlung, Urlaub und Sozialversicherung. Nur wenn die Plattform echte Selbstständigkeit nachweist, bleibt der Freelancer-Status bestehen. Billigmodelle mit scheinselbstständigen Kräften verlieren damit ihren Vorteil. Das sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt Betriebe, die nach geltenden Standards arbeiten.
 

Warum führt die EU diese Regeln ein?

Plattformarbeit boomt – also Tätigkeiten, die über Portale wie Lieferdienste, Handwerkerbörsen oder Freelance-Plattformen vergeben werden. Viele gelten dort als selbstständig, arbeiten aber faktisch wie Angestellte und tragen alle Risiken allein. Die EU will die soziale Lücke schließen: soziale Absicherung stärken und verhindern, dass Unternehmen durch Solo-Selbstständige Wettbewerbsvorteile erzielen. Die Richtlinie schafft Mindeststandards und sorgt für fairere Bedingungen im digitalen Arbeitsmarkt.
 

Wer ist von der Richtlinie betroffen?

Betroffen sind Kurier- und Lieferfahrer, Reinigungskräfte, Handwerker sowie digitale Freelancer wie Grafikdesigner, Texter, Web- und App-Entwickler, Social-Media-Manager oder HR-Spezialisten. Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Abhängigkeit besteht – etwa durch feste Preise, Arbeitsanweisungen oder Bewertungen. Werden nach nationalem Recht definierte Kontrollkriterien erfüllt, greift die Arbeitnehmervermutung. Die Plattform muss dann nachweisen, dass die Person tatsächlich nicht weisungsgebunden ist.
 

Was bedeutet das für Plattformen?

Für Plattformunternehmen steigen Aufwand und Pflichten deutlich. Sie müssen künftig Sozialabgaben zahlen, Arbeitsverträge anbieten und klare Prozesse für Arbeitszeit, Vergütung und die sogenannte Algorithmussteuerung einführen – also automatisierte Vorgaben zu Auftragsvergabe, Bewertung oder Routenplanung offenlegen. Gleichzeitig sorgt die Richtlinie für mehr Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen, weil alle Plattformen dieselben Standards einhalten müssen.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Gerhard Walter
Bildnachweis: Getty Images



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