Inkasso beauftragen: Darauf kommt es an

Zahlt der Kunde nicht, fehlt Unternehmern die Entlohnung für ihre Arbeit. Inkasso kann hier hilfreich sein. Worauf kommt es beim Inkassoauftrag an und wie finden Sie seriöse Inkassodienstleister?

Inkasso beauftragen: Wie arbeitet ein Inkassounternehmen?

Wenn unbezahlte Rechnungen sich summieren, ist es an der Zeit, Inkasso zu beauftragen. Auch wenn der Begriff „Inkasso“ vielen nicht unbekannt ist, wissen doch nur wenige, wie Inkasso genau funktioniert, was ein Inkassobüro macht, wie ein Inkassoverfahren abläuft und welche Schritte der Inkassoprozess tatsächlich umfasst.

Je nach Sachstand gibt es unterschiedliche Herangehensweisen, um Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen vorgerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen. Führt das sogenannte vorgerichtliche Inkasso nicht zum gewünschten Erfolg, können gerichtliche Maßnahmen folgen.

Premium Artikelinhalt lesen:

  • Whitepaper „Inkasso": Viele Praxistipps & konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr Forderungsmanagement
  • Inklusive Checkliste: Was gute Inkassofirmen Unternehmen bieten können
  • Whitepaper & Checkliste direkt hier abrufen

Checkliste & Whitepaper jetzt kostenfrei herunterladen!

  • Dauerhaft kostenloser Creditreform Account.
  • Alle exklusiven Inhalte jederzeit abrufbar.
  • Unbegrenzter Zugriff auf wissenswerte Fachartikel, Checklisten & Downloads.

Inkassoverfahren: Wie seriöse Inkassobüros Sie unterstützen

  • 1. Debitorenmanagement

    Schon bevor es zum Inkassofall kommt, kann es im Rahmen des Debitoren- oder Forderungsmanagements sinnvoll sein, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, um sich bei Geschäftsprozessen unterstützen zu lassen und seine eigene Buchhaltung zu entlasten. Inkassodienstleister wie Creditreform bieten Ihnen auch die Möglichkeit, die Bonität Ihrer Geschäftspartner zu prüfen oder einen passgenauen Mahnprozess für Ihr Unternehmen zu erstellen. Beim Creditreform Mahnwesen werden Unternehmen etwa direkt nach der Rechnungstellung unterstützt. Dazu gehören auch der Rechnungsversand und die Überwachung der Zahlungsziele. Sollte diese nicht eingehalten werden, folgen vorgerichtliches Mahnwesen und weitere Inkassomaßnahmen.

  • 2. Abwicklung des vorgerichtlichen Inkassos

    Klassischerweise unterstützen Inkassounternehmen ihre Auftraggeber (Gläubiger), indem sie Kontakt zu deren Schuldnern suchen und diese dazu bewegen, unbezahlte Rechnungen zu begleichen. Die meisten Inkassoaufträge werden vorgerichtlich abgewickelt – also ohne einen Anwalt einzuschalten. Dabei geht es vor allem darum, das geschuldete Geld ohne große Kosten und ohne viel Aufwand für den Auftraggeber einzuziehen. Das Inkassobüro prüft zunächst die wirtschaftliche Situation des Schuldners. Anschließend mahnt es schriftlich und telefonisch. Auch über mögliche Summen und Zahlungen wird in diesem Zuge verhandelt.

    Erste Zahlungsaufforderung

    Nachdem die Zahlungsfähigkeit anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ermittelt wurden und eine freundliche Zahlungserinnerung erfolglos blieb, wird der Schuldner in einem ersten Mahnschreiben an seine offene Rechnung erinnert. Dabei wird auf die Beauftragung des Inkassounternehmens hingewiesen. Alle erforderlichen Daten werden mitgeteilt und ein Zahlungsziel festgelegt.

    Letzte Zahlungsaufforderung

    Erfolgt keine Reaktion auf das erste Mahnschreiben, wird eine zweite und zumeist letzte Zahlungsaufforderung versandt, mit der erneuten Möglichkeit, Kontakt mit dem Inkassobüro aufzunehmen. Dabei erfolgt in der Regel der Hinweis auf die besondere Dringlichkeit der Lage und auf weitere mögliche Folgen.

    Persönliche Kontaktaufnahme und Telefoninkasso

    Eine weitere Möglichkeit, mit dem Schuldner ins Gespräch zu kommen, ist die persönliche Kontaktaufnahme. Diese erfolgt meist zunächst telefonisch in Form von Telefoninkasso. Dies hat den Vorteil, dass schnell Kontakt zu den Schuldnern aufgenommen werden kann. Ein persönliches Gespräch ist weniger anonym und ermöglicht es, in einer individuellen Beziehungsebene die Probleme kundenschonend zu lösen.

  • 3. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

    Verlaufen die vorgerichtlichen Maßnahmen ohne Erfolg, sind Inkassodienstleister wie Creditreform in der Lage, auf Wunsch des Auftraggebers auch das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Sollte dies der Wunsch des Auftraggebers sein, prüft der Inkassodienstleister den Schuldner entsprechend. So soll vorab herausgefunden werden, ob sich ein solches Mahnverfahren überhaupt lohnt. Viele Schuldner bezahlen allerdings meist häufig, wenn sie einen Vollstreckungsbescheid bekommen.

    Tipp: Gerichtskostenrechner

    Unser kostenfreier Gerichtskostenrechner hilft Ihnen, das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens besser abzuschätzen.

  • 4. Begleitung der Zwangsvollstreckung

    Ist beim Gerichtsverfahren ein Vollstreckungsbescheid, ein sogenannte vollstreckungsfähiger Titel erwirkt worden, kann das Inkassounternehmen die Zwangsvollstreckung übernehmen und so die Ansprüche des Gläubigers durchsetzen.

    In diesem Fall können Zangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Gläubiger eingeleitet werden. Dabei können nicht nur Gegenstände oder Immobilien gepfändet werden, sondern auch eine Lohn- oder Kontopfändung beantragt werden. Zuvor muss allerding der Antrag auf einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss erfolgt sein.

    Seriöse Inkassodienstleister wie Creditreform begleiten die Zwangsvollstreckung und übernehmen nicht nur die Korrespondenz mit den Gerichten und den Gerichtsvollziehern, sondern loten aus, welche Maßnahmen für den Gläubiger die besten Erfolgsaussichten bringen.

  • 5. Übernahme der Titelüberwachung

    Auch wenn ein Urteil nicht unmittelbar vollstreckt werden kann, begleiten viele Inkassounternehmen ihre Kunden weiterhin. Da ein Gläubigertitel 30 Jahre lang gültig bleibt, macht es Sinn, die Schuldner und ihre finanzielle Situation weiter im Blick zu behalten. Ändert sich diese, unternimmt der Inkassodienstleister weitere Vollstreckungsversuche.

Die Voraussetzungen: Wer kann Inkasso beauftragen?

Grundsätzlich kann jeder – egal ob Privatperson oder Unternehmen* – Inkasso beauftragen, wenn er Unterstützung bei der Eintreibung seiner offenen Forderungen benötigt. Auch bei kleineren Summen kann es sich bereits lohnen, über einen Inkassoauftrag nachzudenken. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Forderung berechtigt und Verzug eingetreten ist. Voraussetzung für den Schuldenverzug ist, dass der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht reagiert hat oder er nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist (nach § 286 Abs. 3 BGB) nach Zugang der Rechnung mit einer Zahlung reagiert hat.

*Creditreform bietet Inkassoleistungen ausschließlich für Unternehmen an.

Top 6 Dinge, die Sie vor dem Inkasso beauftragen wissen sollten:

Voraussetzungen klären und Anbieter vergleichen:

  1. Die Forderung ist unstrittig
  2. Verzug ist eingetreten
  3. Welche Leistungen werden vom Inkassobüro erbracht?
  4. Welche Kosten entstehen, wenn ich ein Inkassounternehmen beauftrage?
  5. Gibt es eine Prävention gegen Forderungsausfall?
  6. Kann die bestehende Forderung an ein Inkassobüro abgetreten werden oder sogar verkauft werden?

 

Achtung: Wenn Sie Inkasso beauftragen, sollten Sie keinesfalls Vorauszahlungen an das Inkassounternehmen leisten!

Inkassoauftrag: So finden Sie das richtige Unternehmen

Wer sich beim Eintreiben offener Forderungen Hilfe suchen möchte, muss eines wissen: Der Markt ist groß und gut umkämpft: Unternehmen, die Inkassoservices anbieten, gibt es viele. Aber auf die Feinheiten kommt es an – denn nicht jeder dieser Inkassodienstleister ist vertrauenswürdig. Bevor Sie einen Inkassoauftrag erteilen, sollten Sie sich daher genau informieren, mit wem Sie es zu tun haben. Schließlich wollen Sie Ihre säumigen Kunden zwar zur Zahlung bewegen, aber sie dennoch angemessen behandeln. Drohgebärden und zwielichtige Vorgehensweisen werfen immer auch ein schlechtes Licht auf Sie als Unternehmer.

Seriöse Inkassobüros sind nicht nur im Rechtsdienstleistungsregister  registriert, sondern legen häufig auch Wert auf die Mitgliedschaft in einem allgemein anerkannten Verband wie dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

Mehrere Wege: Wie Sie Inkasso beauftragen

Bevor Sie das Inkasso beauftragen, sollten Sie auch darauf achten wie serviceorientiert sich der Anbieter zeigt. Bei seriösen Inkassodienstleistern ist das Einreichen eines Inkassofalls unkompliziert und kundenfreundlich gestaltet. Bei der Frage danach, wie Sie Inkasso beauftragen können, eröffnen sich – je nach Inkassoanbieter – mehrere Wege. Klassischerweise werden die Aufträge per Post, Fax oder E-Mail beim Inkassobüro eingereicht. Nach Möglichkeit sollten Sie hier auch die Rechnungen, Mahnungen, den entstandene Schriftverkehr, Informationen über bereits getätigte Zahlungen sowie die Kontaktdaten zum Schuldner beifügen. Weist ein Fall Besonderheiten auf, können Sie diese entweder telefonisch oder in einem Anschreiben erklären. Dabei gilt: Je mehr Informationen zum Schuldner vorliegen, desto einfacher ist es, ihn zu erreichen. In der Folge werden dann die Akten manuell von den verschiedenen Inkassosachbearbeitern angelegt.

Tipp: Offene Forderungen online einreichen

Inkassodienstleister wie Creditreform bieten zudem noch bequemere Wege an: Etwa indem Neuaufträge direkt über ein Onlineportal hochgeladen werden können. Hier haben Mitglieder die Möglichkeit, entweder die Akte selber über das Portal anzulegen oder einfach eine PDF-Datei hochzuladen. Der Vorteil dabei: Alle Verfahrensabschnitte können stets eingesehen werden und der Sachstand muss nicht extra schriftlich oder telefonisch abgefragt werden.

Die Vorteile von Inkassodienstleistungen

Ein seriöser Inkassodienstleister bietet Ihnen:

  • Expertise bei der Eintreibung Ihrer offenen Forderungen
  • Einfache Abwicklung und umfassende Betreuung
  • Sicherung Ihrer Liquidität
  • Einsparung von Personal, Aufwand und Kosten
  • Die Möglichkeit, sich auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren
  • Gute Chancen auf erfolgreiches Inkasso
  • Die Chance, Ihre Kundebeziehung zu schonen

 

 

Hier können Sie Ihre Forderungsausfälle berechnen

Offene Rechnungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der kostenfreie Forderungsausfallrechner von Creditreform zeigt Ihnen, wie teuer Außenstände wirklich sind und warum es sich lohnen kann, ein Inkassobüro zu beauftragen.

Inkasso beauftragen: Den passenden Anbieter finden

Wer Inkasso beauftragen möchte, sollte sich also vorab sehr genau über verschiedene Inkassounternehmen informieren. Die Frage: Welches Inkassobüro passt zu meinen Bedürfnissen, sollte dabei eine wichtige Rolle spielen.

Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach einem seriösen Inkassoanbieter, der Ihnen bei Ihren offenen Forderungen zur Seite steht?

Creditreform als Inkassounternehmen beauftragen

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Das könnte Sie auch interessieren

Inkasso_verstehen_950x503.png

Inkasso: Alles was Sie wissen müssen

Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten oder Ihr Kunde zahlt eine Rechnung nicht? Wie Inkasso funktioniert und welche Kosten mit einem Inkassoauftrag verbunden sind, erfahren Sie hier.

Zum Artikel
kautionsversicherung-header_950x503.png

Kautionsversicherung für Unternehmer

Kunden brauchen Sicherheit. Wie besonders kleine und mittel­ständische Unternehmen ihre Aufträge absichern können und wie eine Kautionsversicherung genau funktioniert, lesen Sie hier.

Zum Artikel
famo-gebaeude-950x503.png

Kundenerfolg: FAMO optimiert Inkassoprozesse

Dank neuer Software konnte der regional tätige Großhändler FAMO seine Systeme zur Risikobewertung und Inkassoabwicklung optimieren. Erfahren Sie hier, wie das Projekt mit Creditreform zum Erfolg wurde.

Zum Artikel
KontaktKontakt