Neue EU-Vorgaben 2026: Herausforderungen für den Mittelstand

Ein Jahr Aufschub beim EU AI Act, Cyber-Angriffe, ESG-Pflichten, Lieferketten: 2026 zieht die EU die Regulierungsschrauben deutlich an. Viele bislang freiwillige Standards werden zur Pflicht – mit Folgen für Bonität, Finanzierung und Marktchancen. Für den Mittelstand entscheidet eine gute Vorbereitung darüber, ob die neuen Vorgaben zur Belastung oder zum Wettbewerbsvorteil werden.

Änderungen 2026

2026 wird für viele Mittelständler zum Realitätscheck: Die EU verschärft die Vorgaben zu Cyber-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Lieferketten und Produktverantwortung spürbar. Viele bisher freiwillige Standards werden zur Pflicht – mit direkten Folgen für Organisation, Kosten und Finanzierung. Gerade für mittelständische Unternehmen mit begrenzten Ressourcen haben diese Entwicklungen unmittelbare praktische Auswirkungen: Viele Neuerungen verlangen konkrete Maßnahmen im Tagesgeschäft – etwa den Aufbau eines verbindlichen Cyber-Risikomanagements, die Umsetzung der NIS2-Richtlinie oder die Transparenz bei Gehaltsstrukturen. Vor diesem Hintergrund gewinnen klassische Themen wie Bonitätsprüfung, Forderungsmanagement, Insolvenzanalyse und wirtschaftliche Vorsorge noch mehr Gewicht.

Einen Überblick über aktuelle Unternehmenstrends finden Sie auch im Creditreform Praxisratgeber 6 Business Trends, die für Unternehmen wichtig sind.

EU AI Act: Aufschub für Hochrisiko-KI – keine Entwarnung für Unternehmen

Die EU verschiebt zentralePflichten rund um den EU AI Act um ein Jahr – doch Unternehmen müssen sich schon 2026 intensiver mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in sensiblen Bereichen befassen. Ursprünglich sollten die umfassenden Vorgaben für sogenannte Hochrisiko-KI ab August 2026 gelten. Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden zentrale Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen – etwa im Personalmanagement, Kredit-Scoring, Gesundheitswesen oder in sicherheitskritischen Infrastrukturen – im Rahmen eines vorgelegten „Digital-Omnibus“-Pakets nun aber erst ab Dezember 2027 gelten. Damit erhalten Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung, nicht aber eine inhaltliche Entwarnung. Denn der risikobasierte Ansatz des EU AI Acts bleibt bestehen: Hochrisiko-KI darf künftig nur eingesetzt oder entwickelt werden, wenn sie strenge Anforderungen zu umfassender Risikodokumentation, Transparenz und menschlicher Kontrolle erfüllt. Für mittelständische Unternehmen heißt das: KI-Strategien müssen frühzeitig um Governance-, Risiko- und Datenprozesse ergänzt werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder und Wettbewerbsnachteile. Studien des Brüsseler Thinktanks CEPS gehen davon aus, dass die Compliance-Kosten für Hochrisiko-KI je nach Anwendung rund 10 bis 20 Prozent der KI-Investitionen ausmachen können – vor allem durch Dokumentation, Risikobewertung, interne Kontrollen und zusätzliche Governance-Strukturen. In der Praxis bedeutet das häufig jährliche Zusatzkosten im mittleren fünfstelligen Bereich, insbesondere bei produktiv eingesetzten KI-Systemen.

Wie Unternehmen sich den regulatorischen Herausforderungen von KI-Compliance stellen, erfahren Sie im Creditreform Praxisratgeber zur KI-Compliance
 

NIS2: Cyber-Risikomanagement wird Pflicht

NIS2 macht Cyber-Security zur Pflicht – und zur Chefsache. Ab 2026 müssen deutlich mehr Unternehmen nachweisen, dass sie Cyber-Risiken systematisch managen: Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz überführt Deutschland die EU-Cyber-Sicherheitsrichtlinie in nationales Recht und verschärft die Vorgaben zu Cyber-Risikomanagement, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen deutlich. Betroffen sind längst nicht mehr nur klassische kritische Infrastrukturen, sondern zahlreiche mittelständische Unternehmen, etwa aus Industrie, Logistik, Handel oder Gesundheitswirtschaft. Sie müssen künftig nachweisen, dass Cyber-Risiken systematisch identifiziert, gesteuert und dokumentiert werden – von technischen Schutzmaßnahmen über Notfallpläne bis hin zu verpflichtenden Vorfallmeldungen an Behörden. Fehlende oder unzureichende Cyber-Governance kann nicht nur Betriebsunterbrechungen verursachen, sondern auch hohe Bußgelder und persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung nach sich ziehen. Wie Unternehmen Risiken strukturiert managen und wirtschaftlich absichern, zeigt der Creditreform-Praxisratgeber zum Risikomanagement – denn IT-Sicherheit, Lieferfähigkeit und Bonität sind heute eng miteinander verknüpft. Die am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten deutsche Umsetzung von NIS2 ist für viele Unternehmen mit erheblichen Investitionen verbunden. Compliance-Analysen gehen davon aus, dass die Kosten für Aufbau und Umsetzung von NIS2-konformen Sicherheits-, Melde- und Kontrollstrukturen zwischen 200.000 und 350.000 Euro liegen, abhängig von IT-Reife und Unternehmensgröße. Hinzu kommen laufende jährliche Kosten im fünfstelligen Bereich für Monitoring, Audits und Schulungen.
 

Cyber Resilience Act: Neue Meldepflichten ab 2026

Ab 11. September 2026 verschärft der EU-Cyber Resilience Act (CRA) die Anforderungen an Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen in der EU in Verkehr bringen. Erstmals werden verbindliche Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwere Cyber-Vorfälle eingeführt. Hersteller, Importeure und Händler müssen entsprechende Vorfälle in der Regel innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden und die EU-Agentur ENISA (European Union Agency for Cybersecurity - Agentur der Europäischen Union für Cyber-Sicherheit) melden; ergänzende Detailberichte müssen binnen weniger Tage folgen. Damit wird Cyber-Sicherheit vom freiwilligen Qualitätsmerkmal zur rechtlich einklagbaren Pflicht. Die Meldevorgaben greifen bereits deutlich vor dem vollständigen Inkrafttreten des CRA ab Dezember 2027. Für viele mittelständische Anbieter bedeutet das, Vorfall- und Schwachstellenmanagement frühzeitig in bestehende Risiko-, Qualitäts- und Compliance-Prozesse zu integrieren. Der Cyber Resilience Act verursacht weniger einmalige Großinvestitionen als vielmehr permanente Prozess- und Personalkosten: Unternehmen müssen Meldewege, Incident-Response-Prozesse und Schwachstellenmanagement dauerhaft betreiben. Branchenanalysen gehen davon aus, dass dafür jährliche Zusatzaufwände im hohen fünfstelligen Bereich entstehen können – insbesondere bei Herstellern digitaler Produkte mit komplexen Lieferketten.
 

CSRD: Warum Nachhaltigkeitsdaten über Kredite entscheiden

Ab dem Berichtsjahr 2026 wird die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU in ihrer angepassten Form wirksam – und verändert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen grundlegend. Mit dem am 26. Februar 2025 vorgestellten Omnibus-Paket hat die EU deutliche Entlastungen beschlossen, insbesondere für den deutschen Mittelstand. Der Anwendungsbereich wird massiv eingegrenzt: künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern oder mit mindestens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme in Höhe von 25 Millionen Euro berichtspflichtig. Damit reduziert sich der Kreis der ursprünglich betroffenen Unternehmen von etwa 15.000 auf jetzt 3.000. Parallel dazu sind die Berichtsinhalte deutlich schlanker geworden. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden im Omnibus-II-Paket um bis zu 70 Prozent reduziert. Für viele Unternehmen bedeutet das 2026: weniger Detailtiefe und mehr Fokus beim Erstellen prüfbarer ESG-Berichte (ESG = Environmental, Social and Governance; auf Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Dennoch bleibt der Kern der CSRD bestehen: Unternehmen müssen weiterhin systematisch analysieren, wie ihr Geschäftsmodell Umwelt und Gesellschaft beeinflusst und welche finanziellen Risiken und Chancen sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergeben. CSRD wird demzufolge zum Wettbewerbsfaktor − und entscheidet zunehmend darüber, wie leicht Unternehmen an Kapital kommen und zu welchen Konditionen. Nachhaltigkeit wird künftig so verbindlich wie finanzielle Kennzahlen. Für Unternehmen bedeutet das erheblichen Anpassungsdruck: Datenprozesse, interne Kontrollen und Reporting-Systeme müssen aufgebaut oder erweitert werden. Laut einer internationalen Unternehmensumfrage rechnen über 50 Prozent der betroffenen Firmen mit jährlichen CSRD-Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Kostentreiber sind vor allem Datenerhebung, IT-Systeme, interne Kontrollen sowie externe Prüfung. Für größere Mittelständler wird Nachhaltigkeits-Reporting damit zu einem relevanten Fixkostenblock – zugleich aber zu einem Faktor für Kreditkonditionen und Ratings.

Mehr zum Thema ESG im Creditreform Praxisratgeber zu ESG-Kriterien – mehr Nachhaltigkeit für Unternehmen.
 

Greenwashing wird teuer: Neue Regeln für „grüne“ Werbung 

„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ – solche Aussagen werden für Unternehmen ab 2026 deutlich riskanter. Mit der geplanten EU-Green-Claims-Verordnung und der bereits verabschiedeten Empowering-Consumers-Richtlinie verschärft sich der rechtliche Rahmen gegen Greenwashing erheblich. Umweltbezogene Werbeaussagen müssen künftig konkret, nachvollziehbar und wissenschaftlich belegbar sein. Allgemeine oder nicht überprüfbare Nachhaltigkeitsversprechen werden untersagt. Wer ökologische Vorteile hervorhebt, muss diese durch belastbare Daten, anerkannte Methoden oder Zertifizierungen nachweisen. Andernfalls drohen Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Betroffen sind Produktkennzeichnung, Marketing und Unternehmenskommunikation – auch im Mittelstand. Nachhaltigkeitskommunikation wird damit zur Governance- und Risikofrage. Schätzungen gehen davon aus, dass Unternehmen hierfür Prüfungen, Gutachten und Dokumentationen in Auftrag geben müssen, deren Kosten sich im fünfstelligen Bereich bewegen können.
 

EU-Entwaldungsverordnung: Lieferketten unter Druck

Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen ab Ende 2026, für bestimmte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz oder Kautschuk (und daraus hergestellte Produkte) nachzuweisen, dass sie nicht aus entwaldeten Flächen stammen. Die Verordnung ist seit 29. Juni 2023 in Kraft und ersetzt die frühere EU-Holzhandelsregelung (EUTR) durch einen breiteren Rechtsrahmen mit Sorgfaltspflichten (Due Diligence) für Unternehmen. Nach dem aktuellen politischen Stand sollen die neuen Pflichten für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 gelten, während Klein- und Kleinstunternehmen bis zum 30. Juni 2027 zusätzliche Zeit erhalten. Gefordert sind Risikoanalysen, Geolokalisierungsdaten und Sorgfaltserklärungen, um entwaldungsfreie Lieferketten glaubhaft zu machen.
 

CBAM: CO₂ bekommt ein Preisschild an der Grenze

Seit dem 1. Januar 2026 ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism) nicht mehr nur Berichtspflicht, sondern auch ein Kostenfaktor. Importeure müssen für bestimmte emissionsintensive Güter CO₂-Zertifikate erwerben, die die Differenz zwischen im EU-Emissionshandel (EU-ETS) gezahlten Preisen und denen im Ursprungsland ausgleichen. Betroffen sind vor allem emissionsintensive Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, bestimmte Chemikalien, Strom oder Wasserstoff, die aus Nicht-EU-Staaten in die EU eingeführt werden.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das:
•    steigende beziehungsweise neue Kosten für CBAM-Zertifikate und deren Budgetierung,
•    erhöhte Melde- und Dokumentationspflichten entlang der Lieferkette,
•    und ein höherer Abstimmungs- und Nachweisaufwand gegenüber internationalen Lieferanten. 

Übrigens: Der CBAM wirkt nicht nur als regulatorischer Kostenfaktor, sondern zunehmend als strategischer Wettbewerbshebel: Laut der Deutschen Leasing zeigt sich, dass Unternehmen mit transparenter Lieferkette, belastbaren Emissionsdaten und CO₂-armen Beschaffungsstrategien bessere Voraussetzungen für Planung, Rating-Beurteilungen und Finanzierungsgespräche schaffen können. Wer diese Anforderungen früh adressiert, steigert Wettbewerbsfähigkeit, Kreditwürdigkeit und Marktchancen in einem zunehmend ESG-orientierten Umfeld. Anders als viele andere Regulierungen verursacht CBAM direkte laufende Kosten, die schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich pro Jahr steigen können. Hinzu kommen administrative Prozesse für Emissionsnachweise und Lieferantendaten. Im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets – einem EU-Gesetzgebungspaket zur Vereinfachung und Bündelung mehrerer Regelwerke – hat die EU den CO2-Grenzausgleich in Teilen administrativ vereinfacht.
 

Verpackungen: Neue Pflichten für Unternehmen

Ab 2026 verschärft die EU die Regeln für Verpackungen deutlich. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) werden nationale Vorgaben vereinheitlicht und ausgeweitet. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie und ist darauf ausgelegt, Abfall zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Kern der neuen Regeln sind strengere Anforderungen an Design, Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und die komplette Herstellerverantwortung über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – von der Herstellung und Nutzung bis zur Entsorgung. Das betrifft nicht nur klassische Hersteller, sondern auch Importeure, Händler und Online-Shops, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch zu senken, unnötige Verpackungen zu vermeiden und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Die EU-Regelung verbietet beispielsweise bestimmte kombinierte Verpackungsarten und setzt Rezyklat-, Wiederverwendungs- und Kennzeichnungspflichten fest. Spätere Anforderungen – etwa zu vollständiger Recyclingfähigkeit – greifen stufenweise in den folgenden Jahren, etwa bis 2030. Deutschland passt sein nationales Verpackungsrecht (bisheriges Verpackungsgesetz) entsprechend an, etwa durch ein neues Verpackungs-Durchführungsgesetz, um die EU-Vorgaben umzusetzen. Im Klartext: Ab 12. August 2026 müssen Unternehmen, die Verpackungen in der EU anbieten, umfassende Nachhaltigkeits-, Recycling- und Dokumentationspflichten erfüllen – von Produktion über Vertrieb bis zum Abfallmanagement.
 

Entgelttransparenz: Neue Regeln ab 2026 erwarten

Bis zum 7. Juni 2026 sollen in Deutschland die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt werden. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede offenzulegen und zu reduzieren. Unternehmen werden verpflichtet, mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen zu schaffen: Dazu gehören Informationsrechte für Beschäftigte, Berichtspflichten über das geschlechtsspezifische Lohngefälle sowie strengere Anforderungen an Stellenanzeigen und Vergütungssysteme. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen, die ihre Entgeltmodelle künftig systematisch prüfen, dokumentieren und nachvollziehbar begründen müssen. Bei erheblichen Lohnunterschieden drohen nicht nur Nachbesserungspflichten, sondern auch rechtliche Risiken. Gleichzeitig schafft Transparenz Chancen: Faire, klar strukturierte Vergütung stärkt Arbeitgeberattraktivität, Vertrauen und langfristige Mitarbeiterbindung. Für Unternehmen gewinnt damit auch die wirtschaftliche Stabilität an Bedeutung – denn Personalkosten, Produktivität und Bonität hängen eng zusammen.
 

Neue Reparaturpflichten für Hersteller

Das „Recht auf Reparatur“ verpflichtet die EU-Hersteller ab Sommer 2026, ausgewählte Produkte so zu gestalten, dass sie repariert werden können und entsprechende Reparaturen anzubieten. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Lebensdauer von Waren zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Abfall zu reduzieren. Betroffen sind unter anderem Elektrogeräte, Haushaltsgeräte und digitale Produkte, für die künftig Ersatzteile, Reparaturinformationen und Dienstleistungen zu fairen Bedingungen verfügbar sein müssen – auch außerhalb der Gewährleistungsfrist. Für Hersteller und Importeure bedeutet das neue Anforderungen an Produktdesign, Lagerhaltung, Serviceprozesse und Dokumentation. Gerade mittelständische Unternehmen stehen vor der Aufgabe, die Reparaturfähigkeit ihrer Produkte frühzeitig in Entwicklung und Kalkulation einzubeziehen. Wer vorbereitet ist, kann daraus jedoch einen Wettbewerbsvorteil machen – durch ein stärkeres Nachhaltigkeitsprofil und erhöhte Kundenzufriedenheit: Faktoren, die sich zunehmend positiv auf ESG-Bewertungen und Finanzierungsgespräche auswirken. Das Recht auf Reparatur erhöht vor allem die Kosten in Produktentwicklung, Ersatzteillogistik und Serviceorganisation. Hersteller müssen Reparierbarkeit bereits im Design berücksichtigen und Ersatzteile langfristig verfügbar halten.
 

Lieferkettengesetz: Berichtspflicht entfällt, andere Pflichten bleiben 

Für viele Unternehmen bringt das Jahr 2026 beim Lieferkettengesetz eine spürbare Entlastung: Die jährliche Berichtspflicht nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entfällt. Hintergrund ist die geplante Anpassung des Gesetzes im Zuge der europäischen CSDDD-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), mit der nationale Doppelregulierungen vermieden werden sollen. Die Entlastung bedeutet jedoch keinen Rückzug aus der Verantwortung. Unternehmen bleiben verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch Risikoanalysen, Präventionskonzepte und Beschwerdeverfahren bleiben bestehen. Wer Sorgfaltspflichten nur oberflächlich erfüllt, riskiert weiterhin Bußgelder, Reputationsschäden und Nachteile in Finanzierungsgesprächen. Auch ohne formale Berichtspflicht bleiben die laufenden Kosten für Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Dokumentation bestehen. Unternehmen, die Lieferketten systematisch prüfen, kalkulieren weiterhin fünfstellige Jahresbudgets, insbesondere bei international verzweigten Lieferketten. Langfristig soll die Lieferketten-Berichtspflicht in den CSRD-Report integriert werden.
 

Schärfere Bonitätsprüfung: Was sich 2026 bei Krediten ändert

Ab 2026 verschärft die EU die Regeln für Kreditgeber und Kreditvermittler deutlich. Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II, Consumer Credit Directive II) steigen die Anforderungen an Beratung, Transparenz und Bonitätsprüfung. Kreditentscheidungen müssen stärker am tatsächlichen finanziellen Leistungsvermögen ausgerichtet werden; irreführende Werbung und unzureichende Informationspflichten werden strenger sanktioniert. Zudem rücken digitale Kreditprozesse und automatisierte Entscheidungen stärker unter regulatorische Kontrolle. Für Unternehmen, die Finanzierungen anbieten oder vermitteln, bedeutet das höhere Dokumentations- und Prüfpflichten. Zugleich wirkt sich die Regulierung indirekt auch auf den Mittelstand aus: Bonität, Datenqualität und Risikoprofile gewinnen weiter an Bedeutung für Kreditkonditionen und Finanzierungsspielräume. Wer wirtschaftliche Risiken transparent darstellt und verlässlich steuert, verbessert seine Position gegenüber Banken und Finanzierungspartnern. Die verschärften Kreditregeln erhöhen den internen Dokumentations- und Datenaufwand. Unternehmen müssen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Risiken und Planungen detaillierter aufbereiten. Der Preis zeigt sich indirekt: in höherem Zeitaufwand – oder in schlechteren Kreditkonditionen, wenn Daten fehlen oder nicht plausibel sind.

Wie Unternehmen ihre Bonität systematisch einschätzen und stärken können, zeigt der Creditreform-Praxisratgeber zu Bonität und Finanzierung
 

Fazit: Regulierung wird 2026 zum Stresstest für Unternehmen

Das Jahr 2026 markiert für viele Unternehmen einen Wendepunkt. Zahlreiche bislang freiwillige Vorgaben werden verbindlich, Berichtspflichten greifen tiefer, Haftungsrisiken steigen. Ob IT-Sicherheit, Nachhaltigkeit, Lieferketten, Arbeitsrecht oder Finanzierung – Regulierung wird zum festen Bestandteil des Tagesgeschäfts. Für den Mittelstand bedeutet das vor allem eines: die Vorbereitung entscheidet über Handlungsspielräume. Wer frühzeitig Risiken analysiert, Prozesse anpasst und Daten belastbar aufbereitet, reduziert nicht nur rechtliche Gefahren, sondern stärkt auch Bonität, Finanzierungschancen und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die diese Anforderungen strategisch angehen, können die Regulierung als Ordnungsrahmen für nachhaltiges Wachstum nutzen – statt von ihr überrascht zu werden. Orientierung bieten praxisnahe Ratgeber und belastbare Wirtschaftsinformationen, etwa von Creditreform, die helfen, Risiken einzuordnen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Steuerliche Erleichterungen 2026: Abschreibungen, Investitionsanreize

Das Steuerjahr 2026 bringt für den Mittelstand nicht nur innovative Pflichten, sondern auch spürbare Entlastungen und Investitionsanreize. Im Zentrum stehen modernisierte Abschreibungsregeln und gezielte Förderinstrumente, die Kapitalbindung reduzieren und Liquidität freisetzen sollen. Ein Kernpunkt ist die erweiterte degressive Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – etwa Maschinen, IT oder digitale Anlagen – können Unternehmen bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten degressiv abschreiben, was vor allem in den frühen Jahren nach Investition die Steuerlast senkt und Kapital für weitere Projekte freisetzt. Ebenso vorgesehen sind verbesserte Rahmenbedingungen für die Forschungszulage, mit angehobenen Bemessungsgrenzen und erweiterten förderfähigen Kosten, um Innovationen steuerlich zu begünstigen. Und: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge im Betriebsvermögen gilt eine Sonderabschreibung von bis zu 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, wenn der Kauf zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 erfolgt. Dieser Mechanismus macht E-Mobilität für Unternehmen attraktiver, indem hohe Anschaffungskosten schnell steuerlich wirksam werden und die Kapitalbindung sinkt. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für steuerlich begünstigte E-Dienstwagen deutlich angehoben, was teureren Elektrofahrzeugen den Zugang zur günstigen 0,25 Prozent-Dienstwagenbesteuerung ermöglicht. Diese steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Anreize für Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Mobilität schaffen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Für den Mittelstand gilt: Je früher Investitionen geplant und steuerlich optimiert werden, desto stärker fallen Effekte auf Liquidität und Finanzierungsspielräume aus.


Quelle: Magazin "Creditreform"
Text: Gerhard Walter
Bildnachweis: Getty Images



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