Unternehmenswert ermitteln: So geht es

Den Wert eines Unternehmens zu ermitteln ist nicht einfach. Lesen Sie hier, zu welchen Anlässen eine Bewertung ansteht, welche Methoden es gibt und wie Experten dabei unterstützen können.

Unternehmenswert ermitteln – welche Anlässe gibt es?

Es gibt viele Anlässe, um den Unternehmenswert zu bestimmen. Zum einen können unternehmerischer Natur sein und sich aus der betriebswirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens ergeben. Solche Anlässe können beispielsweise ein Unternehmensverkauf oder eine Unternehmensnachfolge sein, aber auch Kapitalerhöhungen (Eigen- oder Fremdkapital), Management Buy Outs und Sacheinlagen (dazu zählt auch die Einbringung des vollständigen Gesellschaftsvermögens).

Eine Unternehmenswertermittlung kann aber auch für die externe Rechnungslegung notwendig sein, oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen – zum Beispiel, wenn ein Gesellschafter ein- oder austritt. Wieder andere Anlässe für die Ermittlung einer Unternehmensbewertung sind im Familienrecht begründet, etwa im Erb- oder Abfindungsfall.

Die Preisfrage: Was sind Unternehmen im Mittelstand wert?

Zunächst muss klargestellt werden: Wert und Preis sind nicht dasselbe. Insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, liegen die Preisvorstellungen von Inhabern und Nachfolgern oft weit auseinander. Das ist verständlich – die einen möchten einen guten Preis für ihr Lebenswerk erzielen und sich gut situiert in den Ruhestand begeben. Die anderen möchten das einzubringende Eigen- und Fremdkapital möglichst geringhalten. Nicht immer gelingt es, diese gegensätzlichen Interessen zusammenzubringen. Während sich Kaufpreise aus den Verhandlungen von Verkäufern und Käufern ergeben, gibt es zur Berechnung des Unternehmenswerts verschiedene wissenschaftliche Methoden.

Wie ermittelt man den Wert eines Unternehmens?: Vorbereitung und Durchführung

Um den Wert eines Unternehmens zu berechnen, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Vor der eigentlichen Bewertung steht eine umfassende Analyse, die nicht selten eine Herausforderung darstellt. Denn dabei zählen nicht nur die Zahlen und Daten der Vergangenheit. Vor allem künftige Potenziale möglichst korrekt vorherzusehen, ist eine schwierige Aufgabe.

Welche Faktoren haben Einfluss auf die Ermittlung des Unternehmenswerts?

Es gibt verschiedene Methoden, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Diese können zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dabei gehen die Bewerter entweder ertragsorientiert, vergleichsorientiert oder substanzorientiert vor. Außerdem existieren angepasste Bewertungsverfahren für verschiedene Branchen – zum Beispiel für das Handwerk und für Arztpraxen.

Weitere Faktoren, die den Unternehmenswert beeinflussen

Neben den in den Bewertungsmethoden genannten Einflussgrößen, existieren weitere Faktoren, die den Unternehmenswert beeinflussen: etwa das Alter, die Branche, der Digitalisierungsgrad, die Liquidität und die Reputation einer Firma. Es gibt Anlässe der Bewertung, bei denen Risiken eine große Rolle spielen. Bei der Unternehmensnachfolge beispielsweise kann die Abhängigkeit des Geschäftserfolgs vom Alteigentümer zum Thema werden. Auch kann sich eine zu starke Bindung an einen oder wenige Kunden negativ auf die Bewertung eines Unternehmens auswirken.

Auch aktuelle Risiken können die Unternehmensbewertung beeinflussen: So etwa die Themen Lieferkettensicherheit oder ESG (Environmental Social Governance). Hier kann es beispielsweise Thema sein, ob das Unternehmen – sowohl im Einkauf als auch im Verkauf – stark von globalen Zulieferern wie etwa China abhängig ist. Immer wichtiger kann zudem die Frage werden, wie gut die zu bewertende Firma beim Thema Nachhaltigkeit aufgestellt ist.

Methoden zur Ermittlung des Unternehmenswerts

In der tabellarischen Übersicht werden die in der Praxis am häufigsten angewendeten Verfahren zur Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in ihren Grundzügen vorgestellt. Das Substanzwert-, das Ertragswert- sowie das Multiplikatorverfahren.

Ertragswertverfahren

Wert anhand von Umsätzen und Gewinnen ermitteln: 

Ertragswertverfahren werden in der Praxis am häufigsten angewendet. Es gibt zwei mögliche Bezugsgrößen: der zu erwartende Gewinn (klassisches Ertragswertverfahren) oder der zu erwartende Mittelzufluss (Discounted-Cashflow-Verfahren). Die ermittelten Werte werden in einem mit einem Kapitalisierungszinssatz abgezinst. Es kann auch in vereinfachter Form zum Einsatz kommen – etwa für steuerliche Zwecke oder bei der Ermittlung von Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Multiplikatorverfahren

Das Unternehmen ins Verhältnis setzen:

Das Multiplikatorverfahren gilt als einfache, marktnahe Methode. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer bestimmten Betriebskennzahl – zum Beispiel Umsatz oder Gewinn –, deren zukünftige Entwicklung im ersten Schritt berechnet wird. Der Wert wird dann mit einer Verhältniskennzahl der entsprechenden Branche multipliziert, die Ergebnisse realer, vergleichbarer Unternehmensverkäufe widerspiegelt.

Substanzwerverfahren

Vermögenswerte und Schulden gegenüberstellen: 

Das Substanzwertfahren kommt zum Einsatz, wenn die Vermögenswerte eines Unternehmens attraktiver sind als seine Einkünfte – zum Beispiel, wenn Kapitalanlagen vorhanden sind, eine starke Marke, Patente, Immobilien oder Ähnliches. Konkret fließen beim Substanzwertverfahren Anlage- und Umlaufvermögen sowie Immobilien in die Berechnung ein, Verbindlichkeiten (Rückstellungen, Fremdkapital) werden abgezogen.

 

Unterstützung bei der Ermittlung des Unternehmenswerts

Die Berechnung des Unternehmenswerts erfordert spezielle betriebswirtschaftliche Kenntnisse und ist häufig langwierig und kompliziert. Daher sollten Sie in Betracht ziehen, sich dabei von einem erfahrenen Partner unterstützen zu lassen. Creditreform bietet hier verschiedene Lösungen – wie etwa eine Unternehmenseinschätzung, die Ermittlung des Unternehmenswerts sowie ein detailliertes Unternehmensgutachten an. Auch ein Kurzgutachten, das den wesentlichen Anforderungen der Grundsätze IDW S1 entspricht, gehört zum Portfolio. 

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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