Sicherungsübereignung –
Definition und
§§ 929 und 930 BGB erklärt

Die Sicherungsübereignung ist eine häufig genutzte Form der Kreditsicherung. Lesen Sie hier, wie die Sicherungsübereignung funktioniert und welche gesetzlichen Vorgaben gelten.

7 Min. Lesezeit

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Eine Sicherungsübereignung ist die vorübergehende Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Absicherung einer Forderung, meist eines Kredits. Der Vorteil: Die Sache bleibt im Besitz des Sicherungsgebers (Schuldners) und kann weiterhin genutzt werden. Ein klassisches Beispiel ist die Finanzierung eines Fahrzeugs oder einer Maschine. Das Unternehmen überträgt das Eigentum an der Sache an den Kreditgeber, behält aber den unmittelbaren Besitz und nutzt den Gegenstand im Tagesgeschäft.

Sobald die offene Forderung vollständig erfüllt ist, entfällt der Sicherungszweck. Der Kreditgeber muss das Eigentum an der Sache zurück übertragen und das Unternehmen wird dadurch wieder Eigentümer.

Der Begriff Sicherheitsübereignung wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Juristisch gebräuchlicher ist jedoch Sicherungsübereignung.

Wie funktioniert die Sicherungsübereignung?

Der Schuldner übereignet dem Gläubiger eine bewegliche Sache, um ihn für den Fall eines Zahlungsausfalls abzusichern. Anders als beim klassischen Pfand muss der Schuldner die Sache dabei nicht aus der Hand geben.

Die Sicherungsübereignung besteht meist aus zwei Bausteinen:

  1. Sicherungsvertrag: Er regelt die Forderung, das Sicherungsgut sowie die Rechte und Pflichten der Parteien.
  2. Eigentumsübertragung: Übertragung des Eigentums auf den Gläubiger nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Übergabe wird dabei durch ein sogenanntes Besitzkonstitut ersetzt und der Gegenstand verbleibt im Besitz des Schuldners.

Sicherungsübereignung nach §§ 929 und 930 BGB

Es gibt kein einzelnes Gesetz zur Sicherungsübereignung. Sie stützt sich auf allgemeine sachenrechtliche Vorschriften, insbesondere auf §§ 929 und 930 BGB

§ 929 BGB – Übereignung einer beweglichen Sache

§ 929 BGB regelt die Grundform der Übereignung beweglicher Sachen.1 Erforderlich sind insbesondere:

  • eine Einigung über den Eigentumsübergang und
  • die Übergabe der Sache.


Für normale Kaufvorgänge ist dieses Modell leicht nachvollziehbar: Käufer und Verkäufer einigen sich, die Sache wird übergeben und das Eigentum geht über. Bei der Sicherungsübereignung besteht allerdings ein praktisches Problem. Der Sicherungsgeber gibt zwar das Eigentum ab, aber soll die Sache weiterhin nutzen können. Eine Übergabe an den Sicherungsnehmer würde diesem Zweck widersprechen.

§ 930 BGB – Übereignung durch Besitzkonstitut

An dieser Stelle kommt § 930 BGB ins Spiel. Die Vorschrift ermöglicht es, die Übergabe durch eine andere rechtliche Konstruktion zu ersetzen: das Besitzkonstitut.2 Der bisherige Eigentümer überträgt dabei zwar das Eigentum, bleibt jedoch im Besitz der Sache. Er darf sie aufgrund eines vereinbarten Besitzmittlungsverhältnisses weiterhin nutzen.

Das Besitzkonstitut als Übergabesurrogat

Das Besitzkonstitut ist also ein Ersatz für die körperliche Übergabe. Juristisch spricht man von einem Übergabesurrogat oder einer dinglichen Vereinbarung. Diese wird in einen schuldrechtlichen Vertrag integriert.

Diese Konstruktion ermöglicht die notwendige Trennung von Eigentum und Besitz. Genau darin liegt der wirtschaftliche Nutzen der Sicherungsübereignung.

Welche Voraussetzungen hat eine Sicherungsübereignung?

Damit eine Sicherungsübereignung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um eine bewegliche Sache oder Sachgesamtheiten (z. B. Warenlager) handeln.
  • Die Parteien müssen sich über die Eigentumsübertragung einigen.
  • Die Forderung muss bereits bestehen oder zumindest hinreichend feststellbar sein.
  • Das Sicherungsgut muss hinreichend bestimmt oder zumindest eindeutig bestimmbar sein.
  • Bei einer Übereignung nach § 930 BGB muss ein wirksames Besitzmittlungsverhältnis bestehen.
  • Der Sicherungsgeber muss zur Übertragung des Eigentums berechtigt sein.


In der Praxis ist vor allem die Bestimmbarkeit des Sicherungsguts wichtig. Einzelne Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte lassen sich problemlos erfassen. Schwieriger wird es bei wechselnden Warenbeständen oder größeren Sachgesamtheiten. In diesen Fällen ist eine präzise vertragliche Beschreibung erforderlich.

Unternehmen sollten außerdem beachten, dass die Sicherungsübereignung nur dann rechtssicher funktioniert, wenn die Vertragsgestaltung sorgfältig erfolgt. Unklare Formulierungen können später zu Streit über Reichweite, Verwertung oder Eigentumsverhältnisse führen. Der Sicherungsvertrag ist daher besonders wichtig.

Was ist ein Sicherungsvertrag?

Der Sicherungsvertrag bildet die schuldrechtliche Grundlage der Sicherungsübereignung. Er legt fest, zu welchem Zweck die Übereignung erfolgt und unter welchen Bedingungen der Gläubiger auf das Sicherungsgut zugreifen darf.

Zugleich stellt er das Gleichgewicht zwischen den Interessen beider Seiten her: Er schützt den Kreditgeber vor Zahlungsausfällen und gewährt dem Kreditnehmer Rechtssicherheit hinsichtlich der Nutzung und Rückübertragung des Sicherungsguts.

Typische Inhalte eines Sicherungsvertrags sind:

  • genaue Bezeichnung der gesicherten Forderung
  • Beschreibung des Sicherungsguts
  • Umfang und Grenzen des Sicherungszwecks  
  • Regelungen zur Nutzung der Sache
  • Pflichten zur Instandhaltung und Versicherung
  • Voraussetzungen der Verwertung
  • Rückübertragung nach Tilgung der Forderung

Welche Rechtsfolgen hat eine Sicherungsübereignung?

Die wichtigste Rechtsfolge ist die Trennung von Eigentum und Besitz, aber es kommen noch weitere Folgen hinzu:

Eigentum

Der Sicherungsnehmer (Gläubiger) wird Eigentümer der Sache. Er darf das Sicherungsgut jedoch nicht beliebig verwenden, solange kein Sicherungsfall – beispielsweise ein Zahlungsausfall des Schuldners – eingetreten ist.

Besitz

Der Sicherungsgeber (Schuldner) bleibt unmittelbarer Besitzer und kann die Sache grundsätzlich weiter nutzen. Er muss sie pfleglich behandeln und vor Wertverlust schützen.

Verfügungsverbot

Der Sicherungsgeber ist in seiner Verfügungsbefugnis eingeschränkt. Da er nicht mehr Eigentümer ist, darf er die Sache grundsätzlich nicht ohne entsprechende Berechtigung verschenken oder verkaufen.

Rückübertragungspflicht

Nach vollständiger Erfüllung der gesicherten Forderung muss der Gläubiger das Eigentum grundsätzlich zurück übertragen oder die Sicherheit rechtlich freigeben.

Was passiert bei Verwertung des Sicherungsguts?

Kommt es zu einem Sicherungsfall, etwa wegen Zahlungsverzugs, kann der Sicherungsnehmer unter den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen das Sicherungsgut verwerten.

Das kann beispielsweise bedeuten:

  • Rücknahme des Gegenstands
  • freihändiger Verkauf
  • Verwertung nach den vertraglichen Regeln
  • Verrechnung des Erlöses mit der offenen Forderung


Wichtig ist, dass die Verwertung nicht willkürlich erfolgen darf. Maßgeblich sind die Vereinbarungen im Sicherungsvertrag und die allgemeinen gesetzlichen Grenzen. Ein etwaiger Überschuss aus der Verwertung muss im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt werden.

Welche Arten der Sicherungsübereignung gibt es?

Es gibt drei Hauptarten der Sicherungsübereignung, die davon abhängen, wie viele Gegenstände als Sicherheit dienen:

Einzelsicherungsübereignung

Eine konkret bezeichnete Sache, etwa ein Fahrzeug oder eine Maschine, wird als Sicherheit übertragen.

Raumsicherungsübereignung

Alle beweglichen Sachen in einem bestimmten Lager oder Raum werden als Sicherheit erfasst.

Markierungssicherungsübereignung

Nur bestimmte Gegenstände innerhalb eines Raumes werden als Sicherheit erfasst und entsprechend gekennzeichnet.

Beispiel: Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs

Bei der Finanzierung von Firmenwagen, Transportern oder Nutzfahrzeugen setzen Unternehmen das Fahrzeug häufig als Sicherheit für den Kredit ein und übertragen das Eigentum daran an den Kreditgeber. Das Unternehmen bleibt jedoch im Besitz des Fahrzeugs und darf es nutzen, solange es die vereinbarten Ratenzahlungen einhält.

Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt, entfällt der Sicherungszweck. Der Kreditgeber muss das Eigentum am Transporter an das Unternehmen zurück übertragen.

Kommt es hingegen zu Zahlungsausfällen und tritt der vertraglich vereinbarte Sicherungsfall ein, kann der Kreditgeber die Herausgabe des Transporters verlangen und ihn anschließend verwerten, um die offene Forderung zu decken.

Welche Vor- und Nachteile hat die Sicherungsübereignung?

Die Sicherungsübereignung bringt für beide Seiten Vorteile, aber auch Nachteile und Risiken mit sich:

Vorteile für Kreditnehmer

Vorteile für den Kreditgeber

Nachteile und Risiken

Er kann die Sache sofort / weiterhin nutzen.
 

Das Ausfallrisiko wird reduziert, da er bei Zahlungsausfall oder Insolvenz das Sicherungsgut verwerten darf.

Die Vertragsgestaltung ist rechtlich anspruchsvoll.

Betriebsabläufe können wie gewohnt weiterlaufen.

Für den Kreditgeber fallen keine Lagerkosten an, da der Sicherungsgeber Besitzer der Sache bleibt.

Bei einer unklaren Beschreibung des Sicherungsguts drohen Wirksamkeitsprobleme.

Es müssen in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten gestellt werden.

Ist oft wirtschaftlich sinnvoller als rein persönliche Sicherheiten.

Wertverluste des Sicherungsguts können die Sicherheit beeinträchtigen.

Wertvolle Investitionsgüter lassen sich gezielt zur Kreditsicherung einsetzen. Bei Konflikten, etwa im Zusammenhang mit einer Insolvenz oder Ansprüchen Dritter, können komplexe Rechtsfragen entstehen.

Sicherungsübereignung vs. andere Kreditsicherheiten

Im Vergleich zu anderen Kreditsicherheiten weist die Sicherungsübereignung einige Besonderheiten auf:

Kreditsicherheit

Anwendung 

Unterschied zur Sicherungsübereignung

Pfandrecht

Beim Pfand muss der Gläubiger grundsätzlich den Besitz an der Sache erhalten

Bei der Sicherungsübereignung bleibt die Sache meist beim Schuldner.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt dient vor allem der Absicherung des Verkäufers bis zur Kaufpreiszahlung.Die Sicherungsübereignung sichert typischerweise Kreditforderungen.

Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft haftet eine dritte Person für die Verbindlichkeiten des Schuldners, wenn dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllt.Bei der Sicherungsübereignung steht ein konkreter Vermögensgegenstand als Sicherheit im Vordergrund.

Grundschuld oder Hypothek

Diese betreffen unbewegliches Vermögen, also insbesondere Grundstücke.Die Sicherungsübereignung bezieht sich auf bewegliche Sachen.

Sicherheiten richtig bewerten und Risiken frühzeitig erkennen

Wer Sicherheiten vereinbart, sollte nicht nur auf das Sicherungsgut selbst achten, sondern auch auf die wirtschaftliche Stabilität des Geschäftspartners. Creditreform unterstützt Unternehmen dabei, Bonitäten einzuschätzen, Zahlungsausfälle zu vermeiden und Risiken im Forderungsmanagement frühzeitig zu erkennen. So lassen sich Finanzierungs- und Geschäftsentscheidungen fundiert bewerten.

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FAQ zur Sicherungsübereignung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema

  • 1. Wer ist bei einer Sicherungsübereignung Eigentümer?

    Eigentümer ist grundsätzlich der Sicherungsnehmer, also meist der Kreditgeber. Der Sicherungsgeber bleibt jedoch in der Regel der Besitzer der Sache.

  • 2. Wer darf die sicherungsübereignete Sache nutzen?

    Der Sicherungsgeber darf die Sache weiter nutzen, solange der Sicherungsvertrag dies vorsieht und kein Sicherungsfall eingetreten ist.

  • 3. Was passiert mit der Sicherungsübereignung nach Rückzahlung des Kredits?

    Mit vollständiger Erfüllung der gesicherten Forderung entfällt der Sicherungszweck. Die Sicherheit ist dann zurückzugewähren beziehungsweise rechtlich freizugeben. Der Sicherungsgeber wird dann wieder zum Eigentümer.

  • 4. Was passiert bei Zahlungsverzug?

    Wenn der Schuldner seine Zahlungen nicht leistet und der vertraglich geregelte Sicherungsfall eintritt, darf der Gläubiger auf das sicherungsübereignete Gut zugreifen, um seine offene Forderung zu begleichen. Er kann z. B. die Herausgabe der Sache verlangen, sie in seinen Besitz nehmen oder sie verkaufen.

  • 5. Kann ein Auto sicherungsübereignet werden?

    Ja. Kraftfahrzeuge gehören zu den klassischen Gegenständen, die zur Sicherung von Finanzierungen sicherungsübereignet werden.

  • 6. Was ist der Unterschied zwischen Sicherungsübereignung und Pfand?

    Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass beim Pfand der Besitz auf den Gläubiger übergeht, während bei der Sicherungsübereignung der Schuldner die Sache weiter besitzt und nutzt.

Unsere Texte dienen dem unverbindlichen Informationszweck und ersetzen keine spezifische Rechts- oder Fachberatung. Für die angebotenen Informationen geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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